Hat schonmal jemand sein gebraucht gekauftes Dh bike aus Kanada mit nach Deutschland genommen?
Eigentlich müsste ich es ja am Zoll anmelden und 15% Zahlen oder?
Ja hab ich. Brauchst keine unnütze Ausgaben in D zahlen.
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Hat schonmal jemand sein gebraucht gekauftes Dh bike aus Kanada mit nach Deutschland genommen?
Eigentlich müsste ich es ja am Zoll anmelden und 15% Zahlen oder?
Hat schonmal jemand sein gebraucht gekauftes Dh bike aus Kanada mit nach Deutschland genommen?
Eigentlich müsste ich es ja am Zoll anmelden und 15% Zahlen oder?
Falls ich einfach durchlauf und Kontrolliert werden sollte droht auch noch ne saftige Strafe richtig?!
Klappt das noch mit Tretlager ausbauen damit man nur 5% für Fahrradteile zahlen muss?
Hallo,
da hier ja relativ viel los zu sein scheint, frage ich einfach mal hier. Wir wollen nächstes Jahr für 4 Wochen nach Kanada (Vancouver, Whistler, Rundreise in BC). Fragt sich nur wann. Whistler macht ja Mitte Mai auf, die anderen Bikeparks (Sunpeaks, Silverstar,...) erst im Juli bis August. Juli und August sind aber auch die teuersten Monate.
Was ist die beste Reisezeit, abseits der "teuren" Monate?
-Juni/Anfang Juli, eventuell noch Schnee auf den Gipfeln?
-Mitte August/September, schon wieder zu kalt?
Ich habe gelesen, dass man auch viel Shutteln kann, ist man unbedingt auf die Lifte angewiesen (von Whistler jetzt mal abgesehen).
Vielleicht ist ja jemand der Kanda Wetterexperte
Hmm, blöde Frage: wenn du ein bike mit zurück nimmst, woher wissen die, dass du es nicht auch mit hin genommen hast (abgesehen davon, dass die Taschen da oben arsch teuer sind)?
Hatte meins hin und zurück genommen und es hat kein Schwein interessiert...
Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.
Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
sitz gerade in Camper und bin leicht geflasht von whistler und top of the world...
ich hab jetzt mal in vancouver für 2 monate ne wohnung, bin grad auf jobsuche... wenn wer mal lust aufn bierchen im cambie pub oder so hat, gerne