F
F.O.B.
Guest
Was ist denn mit dem TE? Kann oder darf er hier nix mehr von sich geben?
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wäre ich die eltern würde ich selbstjustitz durchführen, manche denken wohl das das nicht richtig wäre. Aber ich sage gleiches muss mit gleichen bestraft werden!!! denkt mal eure verwanten werden einfach überfahren und der lkw fahrer lacht sich dann einen zuhause.
wäre ich die eltern würde ich selbstjustitz durchführen, manche denken wohl das das nicht richtig wäre. Aber ich sage gleiches muss mit gleichen bestraft werden!!! denkt mal eure verwanten werden einfach überfahren und der lkw fahrer lacht sich dann einen zuhause.
Bei aller Diskussion, die hier über Vorfahrtsrecht oder nicht, Schuld oder nicht, geführt werden - über den intellektuellen Wert und die Art mancher Argumentation möchte ich hier leiber schweigen - es gibt nur eine bzw. zwei Möglichkeiten solche Situationen zu vermeiden bzw. zu überleben:
1.
Weitestgehende Vermeidung von Radwegen!!
Fahre ich auf der Fahrbahn, hat mich jeder PKW-/LKW-Fahrer im Blickfeld. Erst recht, wenn er hupt und sich über den Radfahrer auf "seiner" Straße aufregt.
Außerdem unterstreicht auch dieser Unfall die Untersuchungen zu Radwegen, dass diese in der Regel die Gefahr für den Radfahrer überproportional erhöhen, vor allem in Kreuzungsbereichen.
2.
Wenn ich den Fahrer nicht sehe, kann er mich auch nicht sehen!!
Das gilt für alle Fahrzeuge, vorallem aber für Busse und LKW.
Wenn ich mit einem LKW/Bus gleichzeitig an eine Kreuzung komme und dieser abbiegen will (Blinker!?), schaue ich nach dem Fahrer. Entweder kann ich ihn durch das Fenster oder über die Rückspiegel sehen, dann besteht zumindest die realistische Möglichkeit, dass er mich auch sieht. Einen Garantie ist das noch nicht!
Wenn ich den Fahrer nicht sehe, bin ich genau in dem Bereich, den die Experten "Toten Winkel" nennen. Und genau da hat sich die Radfahrerin auf dem Radweg zumindest zeitweise befunden.
Im Zweifel bleibe ich also stehen und warte, bis sich die Situation geklärt hat. Alles andere (z. B. auf Vorfahrt bestehen) bringt's nur, wenn ich auf meinem Grabstein stehen haben will "Er hatte Vorfahrt". Da kann ich aber durchaus drauf verzichten.
Die meisten Verkehrsteilnehmer haben in der Regel keine Ahnung, wie ein LKW zu fahren geht und dass alles, was man über Auto- oder Radfahren weiß, mit so einem Fahrzeug nicht unbedingt gilt.
Schulterblick: Hilft nichts - da ist nur die Innenwand der Fahrerkabine zu sehen.
Beim abbiegen sind außer Radfahrern noch eine Menge weiterer Dinge zu beachten, die ein normaler PKW-Fahrer oder Radfahrer nicht interessieren,weil ihre Fahrzeuge viel wendiger und übersichtlicher sind.
Da wären - je nach Straßenführung - Verkehrsinseln oder gegenüberliegende Straßenseiten, da man mit einem bis zu 18 Meter langen Fahrzeug ziemlich viel Platz zum Ausholen benötigt.
Da wären Vordächer oder Markisen am Fahrbahnrand, da man mit einem bis zu 4 Meter hohen Fahrzeug die Dinger auch mal locker "abbauen" kann.
Da muß man vorne aufpassen, beim ausholen nichts abzuräumen, gleichzeitig muß man über den Rückspiegel beobachten, dass man bis 18 Meter weiter hinten mit dem Zugende ebenfalls nichts abräumt. Wenn dann noch Fußgänger oder Radfahrer dazwischen kommen, die "blind" auf ihr Vorfahrtsrecht pochen, muß man die zusätzlich auch noch im Blick haben - wenn sie denn zu sehen sind. Für diese ganze Situation stehen lediglich ein paar Frühstücksbrettchen große Spiegel zur Verfügung.
Wer nicht selbst LKW fährt oder gefahren ist, kann hier also nicht wirklich mitreden.
Die meisten, die hier cool vor sich hinplärren, was sie mit dem Fahrer alles machen würden und wie toll sie die Situation besser gemacht hätten, werden in einer Altersklasse sein, in der man seine ersten Autoerfahrungen mit einem Golf, lässig den Ellbogen aus dem Fenster, coole Musik dabei, auf dem Parkplatz von McDoof macht und sich dabei für den Größten hält .
So tragisch der Unfall auch ist, es ist die normale Gefahrensituation als Radfahrer in unserem Straßenverkehr, egal ob gegen PKW, LKW oder Bus. Da sollte man schon in seinem eigenen Interesse, nämlich zu überleben, mit etwas Hirn und Verstand unterwegs sein - und nicht nur rumheulen, die anderen sind schuld.
Sicherlich hat sich die Frau auf dem Radweg in Sicherheit gewähnt, aber es ist mittlerweile in vielen Gutachten erwiesen, dass Radwege alles sind, nur nicht sicher. Wenn am also den Unfall insgesamt betrachtet, muß man auch die Planungsbehörden mit einbeziehen, die mit ihrer an Gehirnwäsche grenzenden radikalen Radwegglauben, sie würden für die Radfahrer was gutes tun, die Radfahrer erst in solche Situationen zwingen. Daher mein obiger Grundsatz 1.
Aber für den LKW-Fahrer gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Wenn man ihm nicht mindestens Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann ( und nicht, wie das hier viele machen, nur vermuten oder behaupten!!), ist er von dem Vorwurf freizusprechen. Psychisch ist er m. E. genug gestraft.
Ich hätte bestimmt nicht mittlerweile gut 40 Jahre intensives Radfahren mit Kinderrad, MTB und RR überlebt (bei ca. 6 - 8Tkm/Jahr die letzten 20 Jahre), wenn ich nicht in bestimmten Situationen mitgedacht oder weiter gedacht hätte als bis zu dem Punkt "Ich bin im Recht" oder "Ich habe ja Vorfahrt". Damit wird man garantiert nicht alt.
Da gehört eben einfach ein zusätzlicher Spiegel an den Lkw.
Jeder Vollhorst weiß, dass Kraftfahrer oft Idioten sind. Aber vielleicht war besagte Studentin ja auch mit dem Handy unterwegs, hatte schlechte Bremsen oder war durch einen iPod abgelenkt... das geht aus dem Artikel genausowenig hervor wie das verhalten des Fahrers. Hat der vielleicht gar nicht geblinkt oder heimlich die Zeitung gelesen beim abbiegen oder war er gläübiger Jude und hat sich auf Jahwe und die rote Ampel verlassen?
Ich habe kein Verständnis für Beileidsbekundungen an das "arme Deutschland" mit dem es soweit kam, wenn seine Bewohner gestützt auf Zeitungsartikel urteilen, aus denen nicht annähernd hervorgeht, welche genauen Umstände zum Unfall geführt haben.
Ich kann und will so etwas nicht anhand eines knappen Zeitungsberichtes und einer nachträglichen Rekonstruktion bewerten.
Beim Queren der Sedlmayrstraße wurde die Angestellte vom vorderen rechten Eck des Sattelzuges zu Sturz gebracht, vom rechten Vorderreifen mitsamt dem Fahrrad unter den Lkw gezogen und dabei im Oberkörperbereich überrollt. Der Kraftfahrer bemerkte den Zusammenstoß und bremste den Sattelzug ab. Dabei kam er mit dem Reifen der Hinterachse seiner Zugmaschine auf der 26-Jährigen zum Stehen.
Beim Queren der Sedlmayrstraße wurde die Angestellte vom vorderen rechten Eck des Sattelzuges zu Sturz gebracht, vom rechten Vorderreifen mitsamt des Fahrrades unter den Lkw gezogen und dabei im Oberkörperbereich überrollt.
Sicherlich hat sich die Frau auf dem Radweg in Sicherheit gewähnt, aber es ist mittlerweile in vielen Gutachten erwiesen, dass Radwege alles sind, nur nicht sicher. Wenn am also den Unfall insgesamt betrachtet, muß man auch die Planungsbehörden mit einbeziehen, die mit ihrer an Gehirnwäsche grenzenden radikalen Radwegglauben, sie würden für die Radfahrer was gutes tun, die Radfahrer erst in solche Situationen zwingen.
...Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Lkw-Fahrer in der konkreten Situation des Rechtsabbiegens häufig überfordert sind. Ein Lkw-Fahrer, der an einer belebten und möglicherweise eng gestalteten großstädtischen Kreuzung, mit einem schweren Sattelzug rechts abbiegt, kann sich gar nicht im erforderlichen Maß auf die mögliche Gefahr konzentrieren, die er für Radfahrer und Fußgänger rechts neben und rechts vor seinem Fahrzeug darstellt...
natürlich ist es grundsätzlich richtig, dass man gerade als radfahrer besser immer davon ausgeht, dass einem die vorfahrt genommen wird doch dennoch ist das urteil ein witz.
offensichtlich hat die richterin im verhalten des lkw-fahrers eine straflose unachtsamkeit gesehen und keine strafbare fahrlässige tötung. diese begründung funktioniert aber nur dann, wenn der lkw fahrer subjektiv und objektiv nicht in der lage war zu erkennen, dass sein verhalten (rechts abzubiegen) jemanden gefährden kann.
ergo: unmöglich: denn gerade ein berufskraftfahrer weiß ja, dass sein lkw tote winkel produziert. da er dass aber weiß, weiß er auch um die gefährdung, die von ihm ausgeht, wenn sich tatsächlich jemand im toten winkel befindet. logische konsequenz: er hätte alles tun müssen, die gefährung zu vermeiden. alles tun heißt aber nicht langsam abzubiegen, sondern im zweifelsfall solange stehenzubleiben, bis jemand aus dem toten winkel wieder in den sichtbereich kommt.
das hat er nicht getan, es war jemand im toten winkel und es ist genau das passiert was passieren kann wenn man abbiegt ohne stehenzubleiben und damit war das ereignis für ihn eben kein "unfall" mehr, sondern vorhersehbar.
wie man jetzt noch einen freispruch konstruieren kann, ist schleierhaft.
ergo: unmöglich: denn gerade ein berufskraftfahrer weiß ja, dass sein lkw tote winkel produziert. da er dass aber weiß, weiß er auch um die gefährdung, die von ihm ausgeht, wenn sich tatsächlich jemand im toten winkel befindet. logische konsequenz: er hätte alles tun müssen, die gefährung zu vermeiden. alles tun heißt aber nicht langsam abzubiegen, sondern im zweifelsfall solange stehenzubleiben, bis jemand aus dem toten winkel wieder in den sichtbereich kommt.
das hat er nicht getan, es war jemand im toten winkel und es ist genau das passiert was passieren kann wenn man abbiegt ohne stehenzubleiben und damit war das ereignis für ihn eben kein "unfall" mehr, sondern vorhersehbar.
[...]So hat man eben gar keinen Schuldigen gefunden. Was unterschwellig bedeutet, dass die Radfahrerin selber schuld war.[...]
Soll der Fahrer dann ewig stehen bleiben? Es könnte ja immer wieder ein Radfahrer in den toten Winkel fahren und wieder raus.....
von hinten kommt ein radfahrer, taucht in de toten winkel ein und taucht dann daraus wieder auf
autobahn. ihr fahrt rechts, wollt überholen. ihr schaut in den rückspiegel, die linke spur sieht frei aus. ihr zieht raus - und knallt mit eurer s-klasse einen smart an die leitplanke. mutter und kind auf der stelle tot.