Widerruf Online Kauf - Händler ebay Kleinanzeigen

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Da wurde nichts privat verkauft. Die Anzeige war als gewerblich gekennzeichnet. Das Firmanlogo stand auch in der Anzeige, Adresse, usw. Das Geld wurde auf das Firmenkonto überwiesen. Es gab eine Rechnung auf meinen Namen und der hat >50 weitere Räder inseriert. alle neu.
 
Zumal man nicht so einfach "mal eben privat" verkaufen kann, wenn man ein Gewerbe mit der gleichen Ware betreibt. Sowas nennt man dann Schwarzarbeit!
 
also der Händler hat sich bisher nicht auf Fax/E-Mail gerührt.

Morgen mal anrufen da. Wenn er sich quer stellen sollte, muss ich wohl zum Anwalt... Ich schätze der wird erstmal nachlesen müssen was der § 335 BGB besagt...

Ist echt schade, das ich das machen muss (mit der Rücksendung) aber auch schade, das so etwas nicht automatisch vom Händler bearbeitet wird.
 
Hatte der Händler heute überhaupt geöffnet? Mir Fallen mindestens zwei Radläden bei mir in der Umgebung ein die Montags zu haben um ihrem Mitarbeitern einen Ausgleich für den Samstag zu geben.
Des Weiteren finde ich es lächerlich nach einem Tag schon wider mit der Anwaltskeule hausieren zu gehen.

Da es ja ein Händlerrad ist: warum hast du es nicht einfach vor Ort gekauft? Bestimmt wieder so ein Schnäppchenjäger weil das Rad bei dem Händler halt besonders günstig war..... Und jetzt wieder einen auf dicke Hose machen.
 
ja der hatte heute auf!

zu deiner zweiten Aussage, mit der Anwaltskeule, wenn du meinen Text komplett gelesen hättest, statt nur das Wort "Anwalt" daraus zu lesen, dann würdest du meine Aussage verstehen. Erst Telefonieren, wenn alles gut dann nichts wieter, stellt er sich quer dann Anwalt. Was würdest du machen wenn er sich querstellt?

Ich gehöre zu den wenigen Deutschen, die keine Rechtschutzversicherung haben. Daher muss ich mir gut überlegen zum Anwalt zu gehen, leider reagieren viele Kaufleute auf das bitten von normalen Bürgern wenig, jedoch wenn den Brief ein Rechtsanwalt schreibt, dann klappt alles immer sofort...

Und natürlich kaufe ich da, wo ich den besten Preis kriege. Was spricht dagegen? Wenn du deinen Corsa zum Listenpreis kaufst, dann tu das. Danken tut dir das keiner. Ich habe einem Händler vor Ort die Möglichkeit gegeben den Preis zu begleiten und war sogar bereit 10% mehr zu zahlen, dies wurde jedoch abgelehnt.

Da ich selber im Vertrieb tätig bin unterstütze ich den lokalen Handel wo ich nur kann. Wenn ich jedoch ein Brief/Fax von einem unzufriedenen Kunden erhalte, dann kümmere ich mich sofort darum. Aber das ist in der Service-Wüste Deutschlands eben nicht selbstverständlich.

Und auf dicke Hosen machen, das tue ich mit meinem Leasingfahrzeug. Da brauche ich kein Fahrrad zu. Aber ich mache da auch kein Geheimnis raus, das mein Auto geleast ist und auch wenn ich das Fahrrad habe, sage ich nicht, dass ich 3000 bezahlt habe, sondern nenne immer meinen echten Kaufpreis, oder eher noch weniger um nicht als verrückt abgestempelt zu werden.
 
Was hat Dich an dem Rad denn gestört daß Du nach 100m rumrollen schon weißt daß es Dir nicht zusagt ?
 
das Problem ist, wenn ich jetzt mehr damit herumrolle, werde ich wohl den Vertrag nicht mehr widerrufen können. Sicherlich wäre es schön gewesen, das Rad mal auf dem Berg zu testen, aber irgendwie fühlte ich mich schon im stehen nicht wirklich wohl darauf. Da hatte ich mich auf meinen anderen Rädern immer sofort wohl gefühlt. Die ich eben vorher im Laden erst alle Probesitzen/-fahren konnte. Das Kaufen im Laden vor Ort bringt eben diese Vorteile mit.
 
Wenn er sich quer stellen sollte, muss ich wohl zum Anwalt... Ich schätze der wird erstmal nachlesen müssen was der § 335 BGB besagt...

Du gehst hier öffentlich damit hausieren, dass wenn es nicht so läuft wie du es dir vorstellst du direkt zum Anwalt gehst. Nichts anderes habe ich auch geschrieben. Fall du etwas anderes sagen wolltest, hättest du etwas anderes schreiben müssen.

Eine Probefahrt ist halt ein Mehrwert für diejenigen die nicht die Kenntnis haben, dass für Sie richtige/passende Rad im Internet zu kaufen (was nichts schlechtes ist, nicht jeder kann/weiß alles). Als Vertriebler sollte man wissen das ein Mehrwert halt auch in der Regel zu bezahlen ist. Außer du arbeitest in einer Ramschbranche in der alles über den Preis läuft.
 
es gibt nur zwei möglichkeiten wie der Verkäufer reagieren kann:

1. Ja kein Problem, das Rad wird abgeholt, Geld zurücküberwiesen
2. Nein, er nimmt das Rad nicht zurück, gibt kein Geld zurück.

Dazwischen ist nichts. Es bleibt mir bei Reaktion 2 keine andere Möglichkeit, ausser der von mir Genannten oder eben das Rad zu behalten.

Wozu haben wir denn nun diese Richtlinien und Gesetze in Deutschland.

Das sich der Verkäufer durch die nicht zugesandte Widerrufsbelehrung und ohne angabe der vom Käufer zu tragenden Rücksendekosten (bei nicht paketversandfähiger Waren, was ein Fahrrad wohl ist) auch diese ans Bein gebunden hat, da kann ich nun wirklich nichts für. Wie ich schon gesagt habe, wäre mir das sogar noch egal, wenn ich eine Versandstrecke zahle. Da kann ich mit leben. Der Verkäufer hat ja auch nur kosten dadurch. Aber das sollte sich jeder Kaufmann auch bewusst sein, wenn er im Onlinehandel verkaufen möchte.

Und nein ich arbeite nicht in einer Ramschbranche.
 
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. Widerruf vom Vertrag erklären. Lass dir den Eingang des Widerrufs bestätigen.
2. Nun hast du 14 Tage Zeit die empfangene Leistung (Fahrrad) zurückzuschicken. Bis der Verkäufer die Ware erhalten hat, darf er die Rückzahlung verweigern.
3. Wenn der Verkäufer darüberhinaus die Rückzahlung verweigert, schick ihm eine Mahnung (Zahlungsaufforderung). Damit kommt er in Verzug.
4. Verweigert er immer noch die Zahlung, dann erst den Anwalt einschalten. Durch den Verzug können die Anwaltskosten als Verzugsschaden ebenfalls eingefordert werden.

Angaben ohne Gewähr. ;)
 
Bevor du Geld in einen Anwalt steckst (das siehst du nämlich nicht wieder, wenn danach alles läuft), versuche es erstmal auf die ganz normale Art, wie bei jedem anderen Widerruf auch:
Schriftlich und nachweislich widerrufen, am besten das Standardformular benutzen, das du bspw. auf der Rostock-Seite finden kannst. Danach verschickst du das Bike und hoffst, dass er es annimmt. Geht es zurück oder nimmt er das Bike an und zahlt trotzdem nicht dein Geld zurück, wäre mein erster Schritt ein Mahnverfahren für rund 25€. Und wenn das immer noch nicht fruchtet, kannst du immer noch zum Anwalt. Dann aber bitte richtig! Mit Tragung sämtlicher bisheriger Kosten plus Zinsen!
 
Mannmannmann... Jetzt lasst dem Händler mal nen Tag Zeit zum Antworten, nachdem er heute schon Mail und Fax bekommen hat und morgen noch ein Einschreiben.
Anwalt, Mahnverfahren... das alles, bevor die beiden nur ein einziges mal telefoniert haben. Bis ich eines besseren belehrt bin, würde ich erst mal davon ausgehen, dass der Händler nicht wirklich mit dem Onlinehandel vertraut ist und es einfach nicht besser weiß. So wie die Mehrheit hier im Forum übrigens.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anleitung_zum_Unglücklichsein#Die_Geschichte_mit_dem_Hammer
 
Anwalt, Mahnverfahren... das alles, bevor die beiden nur ein einziges mal telefoniert haben.
FALSCH!
Mahnverfahren erst, wenn nach der Rücksendung kein Geld kommt und Anwalt erst, wenn das Mahnverfahren nicht fruchtet. Und bis zur Rücksendung hat der TE auch noch jede Menge Zeit (vier Wochen, wenn mich nicht alles täuscht?), in der er versuchen kann den Händler zu erreichen. Nach Brief, Fax, Email und Telefon sehe ich aber eher den Händler in der Pflicht, zu reagieren.

Es spricht nichts dagegen, potentielle Möglichkeiten auszumalen. Den Fehler, den du machst, ist diese potentiellen Wege als sofort in die Wege zu leitende Maßnahmen anzusehen bzw dies anderen in den Mund zu legen. Also bitte erst lesen, verstehen (!) und dann posten!
 
Warum warten, wenn man immer alles sofort haben kann :rolleyes: ?

willst du jetzt trollen?

Ich glaube du selbt hattest noch nie eine Rückgabe, die nicht akzeptiert wurde, oder?

Vor einigen Jahren hatte ich so etwas schonmal, der Verkäufer verweigerte mir die Rückzahlung eines 30 Euro Artikels, mit der Begründung ich sei gewerblich tätig. Dies schloss er daraus, dass ich den Artikel an eine Firmenadresse gesendet habe. Ein Brief von einem Anwalt und die Sache war erledigt, das Geld wurde mitsamt aller Gebühren überwiesen. Zuvor habe ich alles versucht. Telefonate, Briefe, Emails, Mahnbescheid...

Bevor ich sowas nochmals erlebe, würde ich mir wohl eher Rechtsbeistand holen. Dickerbert hat das ganze ja ganz gut erklärt. So werde ich es machen.
 
Er hat doch Recht. Anrufen, Abklären, Rad zurückschicken und falls da irgendetwas nicht klappt, dann kannst du Welle machen.

AUch der Händler hat ein Recht auf die Unschuldsvermutung. Du unterstellst ja schon von vornherein das er dich betrügen will :rolleyes: Klassisches Techniker - Hammer - Theorem.

Und @Abragroll ist kein Troll sondern ein Groll

Ganz grosser Unterschied.
 
Bis ich eines besseren belehrt bin, würde ich erst mal davon ausgehen, dass der Händler nicht wirklich mit dem Onlinehandel vertraut ist und es einfach nicht besser weiß. So wie die Mehrheit hier im Forum übrigens.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anleitung_zum_Unglücklichsein#Die_Geschichte_mit_dem_Hammer


Das meine ich ja auch. Wenn jemand Online anbietet und keine Widerrufbelehrungen dabei legt, wird der sich damit zuvor garnicht beschäftigt haben, das wird wohl alles recht neu für ihn sein. Der Onlinekauf beschränkt sich bei vielen auf Amazon, dort ist natürlich alles möglich was der Kunde möchte. Es gibt für alles mögliche Preisnachlässe, Garantieaustausch auch bei technischen Geräten zum Garantiezeitende zum Neuwert, Rücksendungen auch nach starkem Nutzen innerhaln 4 Wochen möglich, Rückzahlungen werden schon veranlasst, sobald das Paket in der Post/Packstation aufgegeben wurde... Sowas kann jedoch ein kleiner Onlinehändler nicht anbieten. Da wird dann der Kundenservice wieder ganz klein geschrieben.

Ähnlich verhält es sich bei der Rückgabe im lokalen Handel. Nur weil MediaMarkt, Saturn, H&M und andere große alles ohne Murren innerhalb 14 tagen zurücknehmen, meint ein Großteil der Bevölkerung, dass dies ihr Recht ist.


Die Geschichte mit dem Hammer musste ich auch erstmal lesen. Ist eine tolle Geschichte, die zum Nachdenken anregt.
 
Er hat doch Recht. Anrufen, Abklären, Rad zurückschicken und falls da irgendetwas nicht klappt, dann kannst du Welle machen.

Nix anderes habe ich behauptet. Ich weis nur immer gerne, was meine Optionen sind. Man sollte einfach in jeder Situation auf alles vorbereitet sein. Gerade als Mountainbiker sollte man das doch kennen. Ich freue mich, wenn ich mir nachher umsonst Gedanken gemacht habe. Möchte aber nicht falsch agieren.
 
Da ich neu hier bin, bin ich mit dem Umgangston hier noch nicht so vertraut. Daher das ganze als Frage.
Ach, das wird schon.
meinen Post nicht so Ernst nehmen. @Abragroll schon gar nicht. Auch wenn manchmal sogar die ein oder andere "Weisheit" in seinen Posts versteckt ist... die muss man aber wirklich suchen :(
(Wir vermuten es ist Zufall und entsteht meist durch durch sinnlose, aber glückliche Aneinanderreihung von Wörtern)
 
Wieso beharrst du so auf die wiederrufsbelehrung?
Mich würde die Anzeige sehr interessieren. Ich würde lachen wenn der angebliche Händler privat verkauft. Zeig mal die Anzeige...


weil er sonst nichts hat um die rückgabe einzuleiten.......................... er ist doch der große vertriebler und kennt sich mit allem aus. deshalb ist ebay kleinanzeigen sein bevorzugtes kaufgebiet. da gibt es auch anwälte zum spottpreis, er ist ja nicht rechtschutzversichert. denn die hat er da auch noch nicht zum schnapperpreis gefunden.......................


nur schei..e, das man das rad vorher nicht beim örtlichen mal kostenlos probefahren konnte um es dann sorglos im netz kaufen zu können.
 
weil er sonst nichts hat um die rückgabe einzuleiten.......................... er ist doch der große vertriebler und kennt sich mit allem aus. deshalb ist ebay kleinanzeigen sein bevorzugtes kaufgebiet. da gibt es auch anwälte zum spottpreis, er ist ja nicht rechtschutzversichert. denn die hat er da auch noch nicht zum schnapperpreis gefunden.......................


nur schei..e, das man das rad vorher nicht beim örtlichen mal kostenlos probefahren konnte um es dann sorglos im netz kaufen zu können.

...willst Du jetzt trollen :mad: ?
 
weil er sonst nichts hat um die rückgabe einzuleiten.......................... er ist doch der große vertriebler und kennt sich mit allem aus. deshalb ist ebay kleinanzeigen sein bevorzugtes kaufgebiet. da gibt es auch anwälte zum spottpreis, er ist ja nicht rechtschutzversichert. denn die hat er da auch noch nicht zum schnapperpreis gefunden.......................

jetzt wird es aber unverschämt hier.

Was sollte ich sonst noch brauchen um die Rückgabe einzuleiten? Das ist vollkommen ausreichend.

Ich bin weder ein großer Vertriebler, noch kenne ich mich mit allem aus. Jedoch weis ich mit Sicherheit mehr als du, das kann man aus deinen paar Zeilen hier gut lesen.

Eine Rechtschutzversicherung habe ich bisher nie gebraucht. Wozu auch? Ärgere mich nicht mit meinen Nachbarn und streite dann über Rechtsanwälte. Ebenfalls gehöre ich nicht zu denen, die wegen jedem Scheiss zum Anwalt rennen.

Rechtsschutzversicherungen gibt es wie Sand am Meer und auch viele Schnäppchen. Brauch ich nicht.


Kann das sein, dass du dich ärgerst für dein Rad zuviel bezahlt zu haben?
 
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