Zoll-DHL + Auslagepauschale

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Ich bestelle ab und an mal was im Ausland, versuche dabei möglichst unter der Zollfreigrenze zu bleiben was nicht immer möglich ist.
Dass ich dann ein "Zollentgelt" (also die Mwst) zahlen muss ist ok.
In der Vergangenheit musste (durfte) ich dafür aber immer zum Zollamt um die Ware abzuholen.

Diesmal brachte mir bei meiner 32 Euro Bestellung aus Australien DHL die Ware und verlangte dafür für die üblichen 6 Euro Zoll und zusätzlich 6 Euro "Auslagepauschale".

Während ich in der Vergangenheit bei ziemlich ähnlichen Beträgen zum Zollamt ging, die 6 Euro zahlte und wieder weg war, durfte ich bei der Post in der Schlange vor dem Schalter stehn und 12 Euro abdrücken.

Zuvor rief ich noch beim örtlichen Zollamt an und erkundigte mich, wie's denn zu dieser "Neuregelung" kommt und erhielt die Auskunft, dass der Zoll damit nix zu tun hätte.
Der Versender sei "schuld" daran.
Wobei ich dort eben schon öfter wie oben angegeben bestellt hatte und eigentlich keine Änderung in der Sendung sehe.
Bei der Post nachgefragt hieß es, das sei Sache des Zolls, warum diesmal eine Abholung dort nicht möglich gewesen sei- keine Ahnung.

Ich finde es ja schön, dass Zoll und DHL praktisch 2 "Staatsunternehmen" gegenseitig ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt haben.
Nur habe ich weder dem Zoll noch DHL den Auftrag gegeben die Zollgebühren für mich auszulegen.

Ist jetzt bei 6 Euro keine große Sache, trotzdem würde ich dies in Zukunft gerne verhindern.
Gibt es eine Möglichkeit, dass man dem Versender irgendwie mitteilt, dass Er Sendungen so verschickt, dass Sie wie in der Vergangenheit beim Zoll direkt abgeholt werden?
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Berrrnd

Hilfreich
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Ich glaube, da gibt es eine neue Erfindung: Sie nennen es E-Mail . Damit kann man Leuten seine Nachrichten übermitteln und die können es dann lesen. Ist aber so Neuland wie dieses Internet.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Berrrnd

Hilfreich
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@Epic-Treter,
mit beinahe 27000 Punkten für Reaktionen bedanke ich mich erstmal recht herzlich bei dir.
Du scheinst ja Mr. Internet zu sein. Wer hat's erfunden???

Wie geschrieben, ich halte es eigentlich für recht kompliziert jedem Versender vorab mitzuteilen, dass ich im Falle von Zollgebühren eine Abholung beim Zollamt wünsche und eine Auslagepauschale ablehne.
Hat ja in der Vergangenheit auch so geklappt.
Aber künftig werde ich deinen Rat befolgen.
 
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, ob das von Dir beschriebene neue Vorgehen eventuell mit veränderten Vorschriften beim Zoll hinsichtlich Corona zusammenhängt?
 
Gibt es eine Möglichkeit, dass man dem Versender irgendwie mitteilt, dass Er Sendungen so verschickt, dass Sie wie in der Vergangenheit beim Zoll direkt abgeholt werden?

Einfach mal den von @k_star verlinkten Verfahrenstext vom Zoll lesen.

Daraus ergibt sich: liegt der Sendung keine Rechnung bei, kann der Wert nicht ermittelt werden. Damit musst Du persönlich mit der Rechnung zum Zoll.
 
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, ob das von Dir beschriebene neue Vorgehen eventuell mit veränderten Vorschriften beim Zoll hinsichtlich Corona zusammenhängt?
Ich hab nicht nur dran gedacht, ich hab bereits beim Zoll angerufen.
Laut deren Aussage hat das nichts mit Corona zu tun.
So wie ich es verstanden habe, wird's halt mal so und mal so gemacht.
(Ich hab aber mittlerweile eine schriftliche Anfrage gestellt, ob und wie ich oder der Versender dieses Prozedere beeinflussen können)

Daraus ergibt sich: liegt der Sendung keine Rechnung bei, kann der Wert nicht ermittelt werden. Damit musst Du persönlich mit der Rechnung zum Zoll.
Ich kann's nur mit vergangenen Sendungen vergleichen. Da hat sich nichts geändert.
Der Versender hat auf dem Paket deutlich den Wert vermerkt/deklariert. (Customs Declaration)
Eine Rechnung liegt da nie bei, da ich immer per PayPal zahle. Da musste ich in der Vergangenheit immer die entsprechende PayPal Quittung vorlegen.

Was ich manchmal so lese ist es evtl. auch aufgrund der Menge an Sendungen offenbar ohnehin Zufall/Glück/Willkür ob überhaupt Zoll verlangt wird.
In meinem Fall ist die Zahlung an den Zoll auch als "Zoll" vermerkt- sind die 19% EUst.

Offenbar muss man bei Sendungen aus dem Ausland also grundsätzlich die 6 Euro Auslagepauschale zum Kaufpreis/VK hinzurechnen.
 
Kleiner Nachsatz:
Ich hab jetzt den verlinkten Text "Verfahren" gelesen.
Somit müsste ich der DHL formlos mitteilen, dass ich "Selbstverzoller" bin.
Ob sowas bei gelegentlichen Sendungen überhaupt möglich ist?
Oder ich muss es künftig dem Versender mitteilen, dies zwingend bei seiner Sendung anzugeben.
 
Nur ne kleine Rückmeldung.
Ich hab jetzt innerhalb von 2 Tagen eine Rückzahlung der Zollgebühren und der Auslagepauschale vom Händler bekommen.
Zoll und DHL haben sich bei mir auf meine schriftliche Nachfrage (noch) nicht gemeldet.
 
Nachdem DHL ja auch die Zahlung an den Zoll vornimmt sind 6 Euro doch nicht unverschämt.
Ist halt ein Verwaltungsakt und Buchungen müssen getätigt werden.
Das kann ein Unternehmen nicht umsonst machen.
 
Nur ne kleine Rückmeldung.
Ich hab jetzt innerhalb von 2 Tagen eine Rückzahlung der Zollgebühren und der Auslagepauschale vom Händler bekommen.
Zoll und DHL haben sich bei mir auf meine schriftliche Nachfrage (noch) nicht gemeldet.

Das ist schön, so einen Aufwand für 6.-€ kann man nur in der Kurzarbeit oder als Student betreiben :D
 
Och ja... ich sehe es nicht als großen Aufwand eine Mail zu schreiben und die dann an 3 Adressaten zu senden.
Das hätt ich auch ohne Studium geschafft.
Dafür schreib ich ansonsten hier drin weniger und geb meinen Senf nicht zu jeden Thema ab...
Zumal das Studentenleben manchmal deutlich anstrengender ist als es sich der typische Malocher und Schufter vorstellt.
Man muss halt Prioritäten setzen;-).
 
Nur ne kleine Rückmeldung.
Ich hab jetzt innerhalb von 2 Tagen eine Rückzahlung der Zollgebühren und der Auslagepauschale vom Händler bekommen.
Zoll und DHL haben sich bei mir auf meine schriftliche Nachfrage (noch) nicht gemeldet.

Was hast Du gemacht damit das passiert ist ? Email an den Verkäufer und der hat ohne Rückfrage die 6 Euro überwiesen ? Klingt fast zu schön um wahr zu sein...
 
Der Händler schreibt bereits in seinen "AGB's", dass er bei seinen Produkten evtl. aufkommende Zollgebühren zurückerstattet, da meist ohnehin Keine erhoben werden.
Wieder- bis zu einer bestimmten Höhe von Zollgebühren scheint deren Erhebung Glückssache und Zufall zu sein.
Ich hab Ihm jedenfalls die Quittung der Kosten gemailt und hab Sie umgehend erstattet bekommen.
Manchmal gibt's eben auch solche Händler. Schön und wahr zugleich.

Mittlerweile hab ich auch die Antwort vom Zoll erhalten.
Da ist für mich "können" das zentrale Wort.

["Beförderung durch die Deutsche Post AG
Auslieferung der Sendung durch den Zusteller
Postsendungen können durch den Paketzusteller der Deutschen Post AG direkt ausgeliefert werden, wenn

keine Abgaben entstehen und die Sendung keine Waren enthält, die Verboten oder Beschränkungen unterliegt
Abgaben entstehen, aber
keine Waren enthalten sind, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder besondere Förmlichkeiten erfordern und
der Wert der Sendung (möglichst durch eine an der Außenseite angebrachte Rechnung) glaubhaft nachgewiesen wird.
In diesen Fällen übernimmt die Deutsche Post AG die zollamtliche Abfertigung in Vertretung des Anmelders bzw. Empfängers.

Ob und in welcher Höhe Abgaben entstehen, richtet sich nach dem Wert der Sendung.
Die Abgaben werden in der Regel durch den Zusteller vereinnahmt. Kommt es jedoch zu einer Vorauslage von Einfuhrabgaben durch die Deutsche Post AG, wird eine Auslagepauschale von 6,00 Euro fällig."]

So wie ich es sehe ist die einzige Möglichkeit diese Auslagepauschale bei anfallenden Zollgebühren zu umgehn die, den Versender zu bitten keinerlei Wertangabe für die Lieferung zu machen und ausschließlich mir als Empfänger eine Rechnung zukommen zu lassen.

Die deutsche Post hat sich übrigens nach einer Woche noch nicht gemeldet.
In einem der Sendung beiliegendem Schreiben bieten Sie an, dass man bei Bedarf einen "detaillierten Abgabebescheid" per Mail erhält.
(Aber nachdem wir 2021 das Corona Jahr haben mag's wahrscheinlich auch daran liegen)
 
Hier zur Selbstverzollung registrieren lassen!
Was muss ich tun, wenn ich die Verzollung immer beim Zollamt selber erledigen möchte und mich nicht vertreten lassen möchte?
Erforderlich ist, dass Sie gegenüber der Deutschen Post AG ausdrücklich erklären, dass Sie die Zollabfertigung für eingehende Postsendungen selbst vornehmen möchten. Dann werden die Sendungen, ohne dass Sie von der Deutschen Post AG bei der Anmeldung vertreten werden, an das für Ihren Wohnort zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Registrierung als "Selbstverzoller" erfolgt formlos durch die Deutsche Post AG. Informationen erhalten Sie beim Kundenservice der Deutschen Post AG
.“
(Quelle: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/...-Nicht-EU-Staat/Verfahren/verfahren_node.html )

Klappt nicht immer: Zwei von drei Päckchen liegen wieder bei der Post, inklusive Auslagenpauschale. Beim Zoll weiß man nicht, wie die erstattet wird, ich solle bei der Post fragen. Auf Anfrage per o.g. Formular gab es seit Freitag keine Antwort, aber nach meinem Selbstverzollungsantrag hatte ich eine Bestätigung per Email bekommen. Damit (und mit dem Schreiben des Zolls von der dritten Sendung, bei der es ja geklappt hat und groß Selbstverzollung drinsteht) werde ich dann morgen mal zu unserem Postamt gehen, bei dem es ja schon ein Problem ist, überhaupt eine Quittung zu bekommen. Sehe schon die Schlage, die sich hinter mir bilden wird... o_O
 
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