Habe Antwort vom Zoll
"entgeltliche Postsendungen bis zu einem Warenwert von 22,00 Euro sind
einfuhrabgabenfrei, Postsendungen bis 150,00 Euro sind zollfrei, aber die Einfuhrumsatzsteuer, entsprechend der Ware, von 7 % oder 19 % ist zu zahlen und Postsendungen mit einem Warenwert darüber, werden nach dem elektronischen Zolltarif berechnet.
Für Fahrradrahmen mit der Zolltarifnummer 8714 9110 190 beträgt der Drittlandszollsatz aus Andorra 4,7% und die Einfuhrumsatzsteuer 19%.
Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke, Tabak und Tabakwaren, Parfüms und Eau de Toilette
Hierbei wird nicht unterschieden, ob die Waren gewerblich oder zu privaten Zwecken verwendet werden.
Im Postversand muss der Versender aus dem Versandland eine Zollinhaltserklärung ausfüllen. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem
Paket/Päckchen angebracht. In dieser muss er die versendete Ware genau benennen und den genauen Wert (Kauf- oder Verkaufspreis incl. ausländischer Mehrwertsteuer des Versandlandes) der Ware deklarieren, Kaufrechnung zweifach, oder ähnliches mit vorlegen.
Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender
ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist.
Diese genauen Angaben werden in Deutschland für die Zollabfertigung der Postsendung benötigt.
Die Einfuhrabgaben berechnen sich wie folgt:
I. Rechnungsbetrag (umgerechnet in Euro) + Kosten bis zur Grenze der EU (insbesondere
Fracht/Versicherung) = Zollwert
Zollwert x Zollsatz (%) = zu zahlender Zoll
II. Zollwert + zu zahlender Zoll + Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
(insbesondere Fracht) =
Einfuhrumsatzsteuerwert
Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz (19% / 7%) = Einfuhrumsatzsteuer
III. Zoll + Einfuhrumsatzsteuer = Gesamteinfuhrabgaben
Den tagesaktuellen Umrechnungskurs finden Sie unter folgenden Link
http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html >linke Seite>Häufig gesucht
Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis
zum Bestimmungsort in den Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren
persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in
der Zollanmeldung angemeldet sind.
Die Sendung wird dem Zoll in der Regel über die jeweils zuständigen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post bzw. der
Kurierdienste vorgeführt/gestellt. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung
grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt.
Treten in diesem Zusammenhang Unstimmigkeiten auf, fehlen z.B. Angaben in der Zollinhaltserklärung, schickt die Deutsche Post AG die
Postsendung zu Ihrem örtlich zuständigen Zollamt. Durch eine grüne "Benachrichtigungskarte"
und eine "Mitteilungskarte" werden Sie von der Deutschen Post AG informiert, bei welchem
Zollamt sich Ihre Postsendung befindet und zu welchen Zeiten dieses Zollamt geöffnet ist.
Darüber hinaus bittet man Sie, unter Vorlage der noch fehlenden Unterlagen oder Angaben
die Zollabfertigung Ihrer Postsendung beim benannten Zollamt selbst vorzunehmen.
Alternative Versandunternehmen setzen sich hingegen bei fehlenden Angaben oder Unterlagen
direkt mit dem Empfänger in Verbindung, um diese nachzufordern.
Die Deutsche Post bzw. der Kurierdienst erledigt
hierbei für Sie alle Zollförmlichkeiten.
Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post bzw. der
Kurierdienst Ihnen die Sendung direkt
aus. Entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post bzw. der Kurierdienst
Vorkasse geleistet hat, verlangt sie
bei der Auslieferung der Sendung von Ihnen zurück.
Auskünfte über den Verbleib Ihres Paketes können Sie nur von dem
Beförderungsunternehmen (z. B. Deutsche Post AG, DHL,
UPS etc.) selber ermitteln.
Ich weise darauf hin, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre
Abfertigungsleistungen verlangen.
Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw.
Expressdienste Auskunft geben.
Weiterführende Information finden Sie unter
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/post-internet_node.html
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen"
Damit wird das wohl zu teuer.