Zusammenfassung Protestaktion Trailsperrung Gardasee - was ist geschehen / was zu tun

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Zusammenfassung:
Sachstand Trentino gem. Presseerklärung der DIMB vom 27.03.06

Wegesperrungen im Trentino - die DIMB war vor Ort!

Am 16. und 17. März 2006 haben Mathias Marschner, Bike-Guide und Trentino-Beauftragter der DIMB und Thomas Kleinjohann, DIMB-Vize, zahlreiche Gesprächstermine mit Bürgermeistern und Beigeordneten einiger wichtiger, exemplarisch ausgewählter Gemeinden im Trentino, den Tourismusverbänden und der lokalen Bike-Szene wahrgenommen. Gesprächsgegenstand waren die Auswirkungen der neuen rechtlichen Regelungen für die BikerInnen und der Stand der Umsetzung durch die Gemeinden. Ergebnis:

Die Verordnung der Provinz Trentino, mit der die Sperrung aller Trails mit mehr als 20% Gefälle oder einer geringeren Breite als ein quer gestelltes Bike angeordnet wird, tritt zum 01.05.06 in Kraft. Die Gemeinden im Trentino müssen ihrer Provinzregierung bis Ende April eine Positivliste der jeweils zu öffnenden Wege vorlegen. Dies wird in Form detaillierter Karten der jeweiligen Region erfolgen. Alle als Bike-Trails in diese Karten eingezeichneten Wege sind nach Genehmigung durch die Provinzregierung offen. Dieses Vorgehen wird individuell für jede Gemeinde bzw. Zusammenschlüsse von Gemeinden beispielsweise eines Tals / einer Region verlangt. Die Abstimmung dieser „Insellösungen“ zwischen den Gemeinden ist entsprechend komplex.

Die DIMB-Vertreter konnten einige der neu erstellten Karten einsehen. Dabei ist zu bemerken, dass diese noch immer in Bearbeitung befindlich sind; eine endgültige Version konnte noch nicht ausgehändigt werden. Parallel zur Erstellung der Karten sollen ausgewählte Trails trentinoweit mit GPS erfasst werden. Die Biketrails werden in der Natur durch Wegenetz-Markierungen als Bike-Route erkennbar sein.

Für den trentiner Teil des Gardasees betreffen die in die Karten aufgenommenen Bike-Routen nahezu alle „Moser-Touren“, teilweise allerdings ohne die technisch anspruchsvolleren Alternativen. Andere Wege, insbesondere die seitens der SAT gekennzeichneten Sentieri (rote Schilder mit Wege-Nr.), gelten als grundsätzlich gesperrt, sofern sie die eingangs beschriebenen Kriterien zu Breite oder Steilheit erfüllen. Einige als besonders gefährlich oder schützenswert betrachteten Wege oder Wegeabschnitte werden mit dem offiziellen "Durchfahrt verboten" Schild gesperrt sein (roter Kreis auf weißem Grund mit "Anordnung des Bürgermeisters" und Gesetzesfundstelle).
So ist z.B. geplant, den unteren, schwereren Teil des Sentiero 601 (oberhalb von Torbole) und einen neu angelegten Fußweg von Torbole Richtung Tempesta mit Schild zu sperren. Als Alternativstrecke zum unteren Teil des 601 soll ein Bikepark mit insgesamt 6 Km verschieden schweren Nothshoretrails angelegt werden.
Im Bereich Arco werden evtl. weitere Sperrungen bei den Pianaura Trails vorgenommen (bei Carobbi). Detailliertere Einblicke waren dort noch nicht möglich.
Die bisher bereits existierenden Sperrungen auf dem Monte Brione, des Sentiero 404 von Riva Richtung Santa Barbara / Bastione oder vom Rifugio Nino Pernici Richtung Gipfelgrat bleiben genauso unverändert bestehen, wie die bereits vorhandene Sperrung von Teilen der Pianaura Trails.

An den anderen Wegen abseits der ausgewiesenen Bikestrecken werden keine Verbotsschilder angebracht sein. Diese zählen nach der aktuellen Rechtslage aber dennoch zu den nicht freigegebenen Wegen, wenn sie den beiden zitierten Kriterien „Breite oder Neigung“ entsprechen.
Werden Verstösse gegen die neue Rechtslage ähnlich gehandhabt wie diejenigen gegen ein bereits seit 1993 existierendes Gesetz, welches das Befahren von Sentieri mit mechanischen Hilfsmitteln verbietet, haben die BikerInnen auch weiterhin wenig zu befürchten. Im Falle, dass wider Erwarten Geldbußen an BikerInnen verhängt werden sollten, muss in Frage gestellt werden, inwieweit die pauschalen Breiten- und Neigungs-Regelungen in einem dann anzustrebenden Gerichtsverfahren Bestand haben könnten.
Analog zu den deutschen Wegebreitenregelungen hat die DIMB erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der hier getroffenen Norm. Denn kein Gesetz darf wesentliche Fragen offen lassen, was von dem Adressaten der Norm erwartet wird (auch nicht in Italien). Hier liegt eine Vielzahl offener Fragen vor: welches Rad zählt, wenn es quer gestellt wird? Das eigene oder (überspritzt) das kleine Rad der Tochter? Wie wird die Ungleichbehandlung wegen unterschiedlich langer Radstände gesehen? Wo sind die Begrenzungen des Weges, die Messpunkte? Wie kann ich die Wegbegrenzungen bei Laub- oder Schneeauflage erkennen? Wie soll der Neigungswinkel zuverlässig gemessen werden? Betrifft die Messung den ganzen Weg und dann einen zu errechnenden Durchschnittswert, wie in der Verordnung angedeutet? Wenn ja, wie soll die Berechnung unterwegs von statten gehen? Etc. etc.
Fragen, die teilweise auch im Rahmen deutscher Gesetzesvorhaben mit Wegebreitenreglungsabsicht in den vergangenen fünf Jahren nicht beantwortet werden konnten. Hier wurden die pauschalen Wegebreitenregelungen jedoch letztendlich nicht im Gesetz verankert.

Während "NormalbikerInnen" beim Befahren der nicht ausdrücklich mit Verbotsschild gesperrten Trails anscheinend kaum negative Auswirkungen zu befürchten haben, stehen Guides dabei haftungs-/versicherungsrechtlich immer noch auf der unsicheren Seite, da mit Nutzung eines verbotenen Weges mit einer Gruppe in der Regel eine grob fahrlässige Handlung vorliegt, die im Schadensfall von den meisten (vor allem den gewerblichen) Haftpflicht-Versicherungen nicht abgedeckt ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regelung in erster Linie damit begründet wurde, die Biker „vor gefährlichen Wegen zu schützen".

Die im Zusammenhang mit der rechtlichen Regelung mehrfach aufgestellte Behauptung, es gebe Zahlen, welche die Unfallträchtigkeit bestimmter Strecken oder generell des Bikens im Trentino belegen würden, konnte bislang nicht bestätigt werden.
Ebenso konnten bisher keine Zahlen über die durch BikerInnen verursachten Wegeschäden benannt werden. Auch dieses Argument war zur Begründung der Neuregelung herangezogen worden. Allerdings muss hier der Ehrlichkeit halber festgestellt werden, dass die Unterstützung der natürlichen Erosion auf sehr steilen Geröllstrecken nicht zu leugnen ist, da dort ein Blockieren des Hinterrades kaum vermieden werden kann. Doch auch ein auftretender Wanderschuh wirkt im losen Steilgelände vergleichbar. Hier scheint aber eine Unterstützung der Wegepflege durch die BikerInnen zielführend.

Die Gespräche mit den offiziellen Vertretern der Gemeinden und der Tourismusbüros verliefen in einer offenen und freundlichen Atmosphäre und es wurde überwiegend eine Vertiefung der Kontakte sowie gegenseitiger Informationsaustausch vereinbart.
In Diskussionen mit Vertretern der Bike-Szene vor Ort (Guides, Shops, Event-Agenturen etc.) wurde allseits das Engagement der deutschen BikerInnen gelobt. Der "Gegenwind" aus den Emails etc. habe das Problembewusstsein in wirkungsvoller Weise verstärkt oder sogar erst geweckt.
Auch die Bürgermeister und Assessoren (Beigeordneten), denen jeweils ein Ordner mit den Unterschriftenlisten der DIMB und den roten Karten der „Mountain Bike“ mit der dringenden Bitte um Berücksichtigung der Interessen der BikerInnen überreicht wurden, zeigten sich von den insgesamt rund 4.500 Unterschriften positiv beeindruckt.

Es wurde der DIMB weiterhin mitgeteilt, dass auch nach dem Stichtag 01.05.2006 weitere individuelle Regelungen für ausgewählte Wege erwirkt werden können - in beide Richtungen: Wege können auch später noch gezielt gesperrt werden, z.B. wenn sich Unfallschwerpunkte herausstellen sollten oder es zu besonderer Naturbelastung käme. Auf der anderen Seite kann eine Gemeinde auch in der Folge wichtige Wege - z.B. für die Gestaltung von Rundtouren innerhalb eines Gebietes oder wichtige Verbindungswege, die im ersten Zug nicht berücksichtigt wurden - zur Öffnung beantragen.

In jedem Fall wird die DIMB im Trentino "am Ball bleiben" und an weiteren Gesprächsrunden vor Ort teilnehmen. Weitere Infos auf www.dimb.de oder bei [email protected] .



Übersicht der Wege-Situation in den besuchten Gemeinden:

Anlässlich der Gespräche konnten Entwürfe der Genehmigungskarten mit Stand 16./17.03.06 eingesehen werden, die unten aufgeführten Genehmigungsstand wiedergeben. Diese sind noch nicht abschließend bearbeitet!

Torbole & Nago
Moser-Routen und einige wesentliche Trails (z.B. Sentiero della Pace) weitestgehend frei.
Sperrung mit Verbotsschild ist auf Sentiero 601 im unteren, anspruchsvollen Teil oberhalb Torbole geplant, dafür Alternativstrecke durch Bikepark mit 3 unterschiedlich schwierigen Northshore-Routen etc. Voraussichtlich ebenfalls gesperrt wird ein stark begangener, neu angelegter Weg von Torbole in Richtung Tempesta.
Bocca di Navene nicht von Sperrung betroffen, da zum größten Teil Provinz Verona.


Riva
Sperrung mit Verbotsschild nur auf Sentiero 404 Richtung Bastione / Santa Barbara (für 99% auch bergab nicht fahrbar, keine klassische Bike-Route).

Die 3 relevanten Trails (zugleich überwiegend Moser-Routen) bleiben offen, wie von Riva Richtung Bocca di Trat / Nino Pernici, der Weg 402 von Riva zur Campanna Grassi, die Trails vom Passo Rocchetta nach Pregasina (laut Aussage auch die schwere Alternative über Sentiero 422 nach Pregasina), die Ponale.


Valle di Ledro
Moser-Routen im Wesentlichen frei (mit Ausnahme einiger schwererer Varianten wie z.B. dem Sentiero 421 von Passo Nota nach Pur).
Sperrungen mit Verbotsschild: vom Rifugio Nino Pernici auf den Gipfelgrat (schon seit Jahren)

Dalco und andere Trails bergab Richtung Limone, Tremosine sind nicht betroffen, da Provinz Lombardei.


Arco
Es wurde den DIMB-Vertretern versichert, dass die Moser-Routen weitestgehend frei blieben. Die endgültige Entscheidung und der genaue Umfang etwaiger Sperrungen steht noch aus. Das dichte Wegenetz in dieser Region bedingt, dass zahlreiche Alternativrouten nicht explizit als Bikerouten ausgewiesen werden, so im Bereich San Giovanni, Rifugio San Pietro.
Sperrungen mit Verbotsschild: Teile der Pianaura Trails (evtl. mehr als bisher).


Val di Sole: Gemeinden Dimaro und Rabbi
Haupttraversen für Alpencross geöffnet (Stilfser Joch, Passo Canocina, Valetta, Rabbijoch, Passo Cercen). Wichtige Wege für Rundkurse im Bereich des Val di Sole folgen später.
 
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