Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

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Ein Mann wurde nahe der Downhill-Stadt Thale von einem morschen Baum erfasst und verletzt. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg seine Schadenersatzklage abgewiesen und auf „waldtypische Gefahren“ verwiesen, mit denen zu rechnen sei.

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Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von SickEdit

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Was sagt ihr zu den möglichen Risiken im Wald – sollte der Grundbesitzer haften oder nicht?
Ich finde es eigentlich schon irre, so eine Frage überhaupt stellen zu müssen. Oder wollen wir Verhältnisse wie in Österreich haben, wo Waldbesitzer oft genau mit dem Argument der nichtgelösten Haftungsfrage jeden Zugang für Biker (selbst auf Forstwegen) zu ihren Wäldern verbieten.

Ich würde lieber diskutieren, wie krank manche Leute heutzutage schon sind, um solche Klagen zu erheben.
 
Wir haben mit dem RVR auf der Halde Norddeutschland einen Pachtvertrag für einen Haldenteil, auf dem wir mehrere Abfahrten offiziell genehmigt gebaut haben. Die Pachtkosten werden im wesentlichen erhoben weil der RVR als Haldenbesitzer mit einer offiziellen Waldpflege umsturzgefährdete Bäume beseitigt.
 
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Nur so ein Gedanke...
Ist es evtl. dessen Versicherung die versucht hatt zu klagen?
Die versuchen ja auch alles mögliche um nicht zu bezahlen....

Krank wäre allerdings beides..
 
Ja, besser ist das auch das die klage abgewiesen wurde, wo kommen wir denn da hin, wenn man mit sowas durchkommt?

Es gibt Leute, die klagen aber auch wirklich alles ein was ihnen vor die Füße kommt bzw. auf die Füße fällt.

Kack Rechtschutzversicherungs-Mentalität halt...

Bin kurz nach Weihnachten vom Hund gebissen worden.
Bei so schätzungsweise 80% der Leute war nicht die erste Frage, wie es mir gehen würde oder ob ich Schmerzen hätte oder so, sondern ob ich schon beim Anwalt gewesen wäre, die Dame angezeigt hätte usw:mad:
 
"Was sagt ihr zu den möglichen Risiken im Wald – sollte der Grundbesitzer haften oder nicht?"
Waldeigentümer haben ja gewisse Pflichten. wenn aus der Missachtung dieser Pflicht ein Unfall entsteht sollte der Waldbesitzer schon haftbar sein.
Gerade bei einem ausgewiesenen und weithin beworbenen Weg stellt sich mir dann schon die Haftungsfrage.
Anders sehe ich es bei inoffiziellen Trampelpfaden und Singletrails. Hier muss klar sein, dass hier mit mehr Risiken und weniger Pflege zu rechnen ist, als auf den offiziellen Wegen.
Auch die Aussage, dass gebaute Elemente keine waldtypische Gefahr sind würde ich nur bedingt unterschreiben. Ich denke es kommt ein bisschen darauf an, was und wie gebaut wird. Ein Erdhaufen ist für mich dann auch noch waldtypisch, wenn jemand mit einem Klappsparten dort eine Absprungkante hineinshapt. Ein aus gekauften Brettern gebauter Kicker ist es natürlich nicht. Wo genau die Grenze liegt muss im zweifellsfall ein Gericht entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man jetzt auch noch anfängt, tote Bäume als nicht waldtypische Gefahren anzusehen, würde es demnächst auch ein Betretungsverbot für Waldgrundstücke geben.... Man sollte sowas gar nicht erst groß zur Diskussion bringen, sondern sich einfach nur bewusst machen, dass man es eigentlich ganz gut hat, wenn man geduldet im Wald fahren kann! Wenn die Waldeigentümer jetzt auch noch für solche Sachen zur Rechenschaft gezogen werden, wird das Ganze schnell anders aussehen....
 
"Was sagt ihr zu den möglichen Risiken im Wald – sollte der Grundbesitzer haften oder nicht?"
Waldeigentümer haben ja gewisse Pflichten. wenn aus der Missachtung dieser Pflicht ein Unfall entsteht sollte der Waldbesitzer schon haftbar sein.
Gerade bei einem ausgewiesenen und weithin beworbenen Weg stellt sich mir dann schon die Haftungsfrage.
Anders sehe ich es inoffiziellen Trampelpfaden und Singletrails. Hier muss klar sein, dass hier mit mehr Risiken und weniger Pflege zu rechnen ist, als auf den offiziellen Wegen.
Auch die Aussage, dass Gebaute Elemente keine Waldtypische Gefahr sind würde ich nur bedingt unterschreiben. Ich denke es kommt ein bisschen darauf an, was und wie gebaut wird. Ein Erdhaufen ist für mich dann auch noch waldtypisch, wenn jemand mit einem Klappsparten dort eine Absprungkante hineinshapt. Ein aus gekauften Brettern gebauter Kicker ist es natürlich nicht. Wo genau die Grenze liegt muss im zweifellsfall ein Gericht entscheiden.

Ich bin zwar kein Waldbesitzer, aber wenn ein umstürzender Baum oder ein herabfallender Ast dazu führen kann, dass man mich verklagt, dann würde ich mich schwer dafür engagieren, dass in meinen Wald niemand rein darf. Die Konsequenz muss ich hoffentlich nicht weiter erläutern.

Noch absurder ist, dass von fremden Personen gebaute MTB-Hindernisse die zu Verletzungen führen, zum Problem für den Waldbesitzer werden können. Wenn ich z. B. einen gebauten Sprung springe, stürze und mich dabei verletze, dann bin ich selbst schuld. Ganz sicher doch nicht der Waldbesitzer.

Kack Rechtschutzversicherungs-Mentalität halt...

Bin kurz nach Weihnachten vom Hund gebissen worden.
Bei so schätzungsweise 80% der Leute war nicht die erste Frage, wie es mir gehen würde oder ob ich Schmerzen hätte oder so, sondern ob ich schon beim Anwalt gewesen wäre, die Dame angezeigt hätte usw:mad:

Das ist für mich etwas ganz anderes. Ich würde auch hier nicht sofort klagen. Allerdings gibt es Fälle in denen das passieren könnte. Unser Junior wurde auch von einem Hund gebissen. Aufgrund der Umstände war der Fall mit einer Entschuldigung erledigt. Ich habe aber auch schon folgende Situation beobachtet: Ein offensichtlich aggressiver freilaufender Hund hat ein Kind attackiert, zum Glück hat die Mutter schnell genug reagiert. Der Besitzer hat versucht sich aus dem Staub zu machen. Ich hätte in dem Fall zumindest konkret über eine Anklage nachgedacht.
 
Ich geh im Wald davon aus, dass mir ein Ast / Baum aufn Kopf fallen kann, ich geh in den Bergen davon aus, dass mir ein Fels aufm Kopf fallen kann und ich gehe jetzt im Winter davon aus, dass mir vom Hausdach Schnee und Eis aufn Schädel fallen können.

Das man über sowas überhaupt streiten muss.... das Urteil ist genau richtig und auch im Sinne von uns Mountainbikern.

Hunde wären ein anderes Thema, da ist der Halter natürlich zur Verantwortung zu ziehen.
 
Ungeklärte Haftungsfragen sind doch nur vorgeschoben. Zumindest hier in Bayern ist das halbwegs vernünftig geregelt, und ich könnte mich an keinen Fall erinnern wo der Waldbesitzer zu Unrecht verurteilt wird. Als Waldbesitzer bin ich mir durchaus bewusst, wo meine Verpflichtung endet.

Allerdings kann und sollte man sich nicht darauf ausruhen. Wird man nämlich auf ein bestehendes Problem, z.B. halb umgefallener Baum im Bereich eines öffentlich genutzten Weges aufmerksam gemacht, sollte man diesen zeitnah entfernen. Wenn es dann zum Unfall kommt, könnte es evtl. brenzlig werden.

So war es damals auch bei dem Kuhurteil in Österreich. Der Bauer wurde nicht per se wegen der freilaufenden Kühe verurteilt, sondern weil er die Gefahr (und wenns stimmt wurde er mehrmals darauf hingewiesen) ignoriert hat. Ich kann halt meinen Kopf nicht in den Sand stecken, wenn über meine Alm ein Wanderweg führt.
 
Naja, man kann es so und so sehen...

Wir hatten zB Urlaub in Thale gemacht und dort Kurtaxe bezahlt und uns kurz im Bodetal am Wegesrand (Anfang Präsidentenweg) hin gesetzt. Es kracht hinter uns, meine Frau schreit und rennt mit dem Kinderwagen weg und ich geistesgegenwärtig mit der Großen auch weg in den Wald. Keine Sekunde später kracht ein Baum quer über den Weg auf die Stelle wo wir eben noch saßen. Eine Sekunde später und mindestens unsere beiden Kids wären tot gewesen!
Der Baum war offensichtlich tot und stand am Steilhang direkt neben dem Weg. Man konnte an den Überresten erkennen das der einfach vom Steilhang umfallen musste. In meinen Augen hatte die Stadt da sehr wohl dafür zu sorgen das so etwas da nicht passieren kann. Verkehrssicherungspflicht oder so.
Quasi das Gleiche was an den Strassen passiert, da legt der Förster auch fest welche Bäume eine Gefahr darstellen!
Nein, wir reden nicht von nem Ast der im Wald runter fällt, sondern von einem offensichtlich gefährlichen Baum an einem touristischen öffentlichen Weg der Stadt.
Auf ne Email hin wurde dann der Gärtner losgeschickt...
 
Wer die Klage eingereicht hat steht nicht im Bericht.
Ich gehe eher von der Rechtsabteilung der Krankenkasse als von dem Geschädigten privat aus.

Die gestellte Frage war kein Zufall oder gar "bescheuert" sondern soll genau diese Diskussion um
"Waldbesitzer sind entspannter, wenn sie für nichts haften" anzetteln.

Der Baum wird nicht von alleine umgefallen sein, die Krankenkasse soll den Wind verklagen.
IMHO normal:
 
Ich bin zwar kein Waldbesitzer, aber wenn ein umstürzender Baum oder ein herabfallender Ast dazu führen kann, dass man mich verklagt, dann würde ich mich schwer dafür engagieren, dass in meinen Wald niemand rein darf. Die Konsequenz muss ich hoffentlich nicht weiter erläutern.
nur um das mal in richtig zu framen, es geht nicht um einen Ast irgendwo im Wald, sondern um einen morschen Baum an einem ausgeschilderten und beworbenen Weg.
Der Geschädigte ist im übrigen Querschittsgelähmt.
Ich kenne jetzt die detaillierten Vorschriften nicht, aber wenn es vorgeschrieben ist x mal pro Jahr die Bäume am Wegesrand zu kontrollieren und ggf. entweder zu sichern oder zu entfernen, dann muss man das eben tun. Und wenn man das eben versäumt und daraus resultiert ein schaden ist man halt haftbar.
Es gibt ja auch kein Grundrecht darauf Wald zu besitzen.
Wenn es um Schnee auf Gehwegen geht ist es übrigens ganz ähnlich. Schnee und Eis ist zweifelsfrei eine typische Gefahr im Winter und trotzdem muss ich morgens aufstehen und den Gehweg räumen.
 
Naja, man kann es so und so sehen...

Wir hatten zB Urlaub in Thale gemacht und dort Kurtaxe bezahlt und uns kurz im Bodetal am Wegesrand (Anfang Präsidentenweg) hin gesetzt. Es kracht hinter uns, meine Frau schreit und rennt mit dem Kinderwagen weg und ich geistesgegenwärtig mit der Großen auch weg in den Wald. Keine Sekunde später kracht ein Baum quer über den Weg auf die Stelle wo wir eben noch saßen. Eine Sekunde später und mindestens unsere beiden Kids wären tot gewesen!
Der Baum war offensichtlich tot und stand am Steilhang direkt neben dem Weg. Man konnte an den Überresten erkennen das der einfach vom Steilhang umfallen musste. In meinen Augen hatte die Stadt da sehr wohl dafür zu sorgen das so etwas da nicht passieren kann. Verkehrssicherungspflicht oder so.
Quasi das Gleiche was an den Strassen passiert, da legt der Förster auch fest welche Bäume eine Gefahr darstellen!
Nein, wir reden nicht von nem Ast der im Wald runter fällt, sondern von einem offensichtlich gefährlichen Baum an einem touristischen öffentlichen Weg der Stadt.
Auf ne Email hin wurde dann der Gärtner losgeschickt...
Es kann dir genau dort im Bodetal auch passieren, dass der Hang über dir herunter kommt. Schon öfter passiert.
Morsche Bäume gibt es im Harz zu zehntausenden.

Das Problem ist eher, dass durch die touristische Nutzung und die Art, wie es zB auf der Homepage von Thale Seilbahnen etc beworben wird, der Eindruck entsteht, es handle sich um einen Freizeitpark der Stadt im Stadtpark.
 
Naja, man kann es so und so sehen...

Wir hatten zB Urlaub in Thale gemacht und dort Kurtaxe bezahlt und uns kurz im Bodetal am Wegesrand (Anfang Präsidentenweg) hin gesetzt. Es kracht hinter uns, meine Frau schreit und rennt mit dem Kinderwagen weg und ich geistesgegenwärtig mit der Großen auch weg in den Wald. Keine Sekunde später kracht ein Baum quer über den Weg auf die Stelle wo wir eben noch saßen. Eine Sekunde später und mindestens unsere beiden Kids wären tot gewesen!
Der Baum war offensichtlich tot und stand am Steilhang direkt neben dem Weg. Man konnte an den Überresten erkennen das der einfach vom Steilhang umfallen musste. In meinen Augen hatte die Stadt da sehr wohl dafür zu sorgen das so etwas da nicht passieren kann. Verkehrssicherungspflicht oder so.
Quasi das Gleiche was an den Strassen passiert, da legt der Förster auch fest welche Bäume eine Gefahr darstellen!
Nein, wir reden nicht von nem Ast der im Wald runter fällt, sondern von einem offensichtlich gefährlichen Baum an einem touristischen öffentlichen Weg der Stadt.
Auf ne Email hin wurde dann der Gärtner losgeschickt...
Ohne dir widersprechen zu wollen, aber: wenn der Baum so offensichtlich tot war und eine Gefahr darstellte, warum habt ihr ausgerechnet unterhalb dieses offensichtlich gefährlichen Baumes Rast gemacht?

Und eine weitere Frage: ausgehend von deiner Erlebnisschilderung, würdest du dann ein MTB-Verbot im Wald befürworten, weil vereinzelte Nutzer potentiell gefährliche Bauten errichten könnten oder aber durchs "shredden" für eine Bodenerosion sorgen könnten, welche auf langfristige Sicht die Wege gefährlicher machen könnte?

Ich sehe es so: Natur ist Natur und da hat man selbst auf sich aufzupassen und niemand anderes ist für das eigene Verhalten und die eigene Sicherheit verantwortlich als man selbst. Gehe ich mit meinem Kind in den Wald, passe ich auf es auf und suche keinen Förster, der mir die Verantwortung abnimmt. Gehe ich mit meinem Kind baden, passe ich auf es auf und schiebe meine Verantwortung nicht auf einen Bademeister (selbst, wenn es den gar nicht gibt und verklage dann im Schadensfall Gemeinde/Kreis/Land weil ja kein Bademeister da war...).
 
nur um das mal in richtig zu framen, es geht nicht um einen Ast irgendwo im Wald, sondern um einen morschen Baum an einem ausgeschilderten und beworbenen Weg.
Der Geschädigte ist im übrigen Querschittsgelähmt.
Ich kenne jetzt die detaillierten Vorschriften nicht, aber wenn es vorgeschrieben ist x mal pro Jahr die Bäume am Wegesrand zu kontrollieren und ggf. entweder zu sichern oder zu entfernen, dann muss man das eben tun. Und wenn man das eben versäumt und daraus resultiert ein schaden ist man halt haftbar.
Es gibt ja auch kein Grundrecht darauf Wald zu besitzen.
Wenn es um Schnee auf Gehwegen geht ist es übrigens ganz ähnlich. Schnee und Eis ist zweifelsfrei eine typische Gefahr im Winter und trotzdem muss ich morgens aufstehen und den Gehweg räumen.
In einem Naturschutzgebiet mit einem naturnahen/naturbelassenen Wald gehört Totholz zum Ökosystem, oder nicht?
 
So war es damals auch bei dem Kuhurteil in Österreich. Der Bauer wurde nicht per se wegen der freilaufenden Kühe verurteilt, sondern weil er die Gefahr (und wenns stimmt wurde er mehrmals darauf hingewiesen) ignoriert hat. Ich kann halt meinen Kopf nicht in den Sand stecken, wenn über meine Alm ein Wanderweg führt.

Das war nicht mal der springende Punkt, sondern dass dieser Wanderweg an guten Wochenenden von tausenden Menschen (noobs) begangen wurde.
 
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