Licht am Ende des Tunnels für Fahrradfahrer: Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahingehend ändern, dass an Fahrrädern auch Akku-betriebene Beleuchtung erlaubt ist. Bislang ist für Fahrräder eine über eine Lichtmaschine (Dynamo) betriebene Beleuchtungsanlage gesetzlich vorgeschrieben, während die kompakten und einfach nachrüstbaren Stecklichter in der Regel rechtswidrig verwendet werden*. Auf die Verwendung steht ein Bußgeld von 15€ ausgeschrieben, das in der Praxis von Seiten der Polizei jedoch nicht konsequent eingefordert wird. Schließlich zählt letzten Endes, ob ein Licht vorhanden ist und der Verkehrsteilnehmer dadurch sichtbar wird, oder nicht. Mit dem nun erwarteten Schritt könnte die Politik damit die Realität insofern einholen, als dass die alltägliche Praxis legalisiert wird.


# Licht ist Pflicht! Foto von IBC-User Alfi90

Diesen Freitag, 05.07.2013, entscheidet der Bundesrat über eine Empfehlung des Verkehrsausschusses, die auch wiederaufladbare Energiespeicher (= Akkus) als Energiequelle für Fahrradlampen vorsieht. Infolgedessen müssten Fahrradfahrer mit Stecklichtern kein Bußgeld mehr befürchten, wobei der Ausschuss Wert darauf legt, dass dem Fahrer die Kapazität der Akkus „sinnfällig“ angezeigt wird. Hier bleibt zu klären, ob ein Warnlicht bei schwacher Akkukapazität bereits ausreichend ist, oder ob komplexere Anzeigen notwendig werden. Während diese Regelung für die Zulassung entsprechender Lampen interessant sein dürfte, ist sie es in der Praxis nicht: Die Polizei wird kaum in der Lage sein, die Existenz einer Akkustands-Anzeige im fließenden Verkehr festzustellen. Letzten Endes ist es ja aber auch im Interesse der Fahrradfahrenden, dass sie im Verkehr sehen und gesehen werden. In diesem Sinne: Licht am Ende des Tunnels! Wer ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere.

Überblick über die aktuelle Rechtslage:

Vorgeschrieben:
– Lichtmaschine (mindestens 3W, Nennspannung 6V)
– Scheinwerfer weiß vorne
– Rückstrahler weiß vorne (kann im Scheinwerfer integriert sein)
– Schlussleuchte rot hinten (mind. 250mm über der Fahrbahn)
– Rückstrahler rot hinten (max. 600mm über der Fahrbahn)
– Großflächen-Rückstrahler rot hinten (gekennzeichnet mit Buchstaben „Z“)
– Rückstrahler gelb an den Pedalen, nach vorne und hinten gerichtet
– Rückstrahler gelb an den Speichen (mindestens 2 Stück, 180° versetzt; alternativ retroreflektierende weiße Streifen an der Seitenwand der Reifen)

Zusätzlich möglich:
– Schlussleuchte rot hinten als Standlicht
– Rückstrahler gelb seitlich (zusätzlich zu den oben genannten)

Die von vielen Mountainbikern verwendeten LED-Leuchten für Helm und oder Lenker sind in der Regel nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Daran wird sich vermutlich auf Grund der Regelungen zur Leuchtkraft / Blendwirkung auch nichts ändern.

Quellen: §67 StVZO, Saarbrücker Zeitung

*Ausgenommen Rennräder unter 11kg, dort sind Akku-Stecklichter bereits heute erlaubt.

  1. benutzerbild

    veganpunk

    dabei seit 05/2009

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    Die Polizei wird kaum in der Lage sein, die Existenz einer Akkustands-Anzeige im fließenden Verkehr festzustellen.
    ---.

    Überblick über die aktuelle Rechtslage:

    Vorgeschrieben:
    - Lichtmaschine (mindestens 3W, Nennspannung 6V)
    - Scheinwerfer weiß vorne
    - Rückstrahler weiß vorne (kann im Scheinwerfer integriert sein)
    - Schlussleuchte rot hinten (mind. 250mm über der Fahrbahn)
    - Rückstrahler rot hinten (max. 600mm über der Fahrbahn)
    - Großflächen-Rückstrahler rot hinten (gekennzeichnet mit Buchstaben "Z")
    - Rückstrahler gelb an den Pedalen, nach vorne und hinten gerichtet
    - Rückstrahler gelb an den Speichen (mindestens 2 Stück, 180° versetzt; alternativ retroreflektierende weiße Streifen an der Seitenwand der Reifen)

    Zusätzlich möglich:
    - Schlussleuchte rot hinten als Standlicht
    - Rückstrahler gelb seitlich (zusätzlich zu den oben genannten)

    ----
    Hat der Fahrradfahrer kein Recht auf gutes Licht um den Weg/Straße sicher auszuleuchten. Nennspannung 6V?

    Blendfreie Lampe mit Akkustandanzeige wäre die Trelock LS950.

    Meine Vorschläge:

    -Lichtmaschine mit Nennspannung 12V für 4 Led`s, bei 500maH sollten ca. 550lm möglich sein
    -Rückstrahler weiß und rot per Reflektorklebestreifen.
    -Rücklicht per Reelight oder Magnic Light
    -Speichenreflektoren weniger als 36 bzw. alle Reifen mit Reflekorstreifen


    Du hast gerade das schlechteste aller Beleuchtungssysteme als Mittelweg benannt. Diese Funzeln sind dummerweise an der Radachse angebracht und sind deshalb für Autofahrer in einem Kreisel, wenn das Rad direkt neben dem Auto ist oder auf einem Radweg der durch z.B. Hecken, Plakate gegenüber der Fahrbahn abgegrenzt ist null sichtbar! Ausserdem sind sie meist super schwach. Gerade Dänmark ist ein Witz wenn es um Fahrradbeleuchtung geht. Mit blinkenden Minidioden bist du schon legal obwohl man die aus 10 m Entfernung schon nicht mehr sieht, aber wehe die Politi erwischt dich ohne Licht, dann wird es teuer.
    Ein Licht auf Sattel-/Lenkerhöhe ist immer noch das Optimum, und bitte kräftig blinkend.
    Die Leuchtstärke des Reelight-Rücklicht wird wohl reichen. Vorne natürlich nicht. 90% der Vorderfahrradlampen dürften nicht erlaubt sein, da Fahrbahn ungenügend ausgeleuchtet ist.

    So richtig begeistert mich das Änderungsvorhaben nicht, zumal mir kein Fall bekannt ist wo die Polizei jemals eine vernünftige Akku-Beleuchtung angemeckert hätte.

    Es gibt nämlich leider sehr viele Akku-Funzeln, die nicht annähernd die Sichtbarkeit eines Radlers so ermöglichen, wie es technisch mit Dynamo-Beleuchtung der Standard ist.

    Außerdem frage ich mich wo das Problem für einen Pendler sein soll, an seiner Stadtschlampe (so sie denn nur diesen Zweck erfüllt), einen Nabendynamo mit LED-Beleuchtung nachzurüsten. Es gibt echt nix besseres, als auf das Radl zu steigen und das Licht schaltet sich je nach Verhältnissen von selbst an und aus, man muss sich keinerlei Gedanken mehr machen
    Sowas muss bei Stadträdern der Standard sein und eine Änderung des Gesetzes führt im schlimmsten Falle nur dazu, dass Billigräder zukünftig mit Akku-Müll ausgerüstet werden, statt - wie heute die Regel - mit Nabendynamo.
    Akku-Müll? Schon mal die Trelock LS950 oder aktuelle günstige Led-Stecklampen getestet.

    soso...nur die Sichtbarkeit des Radlers ist wichtig? Auch ein normales Dynamolicht macht das Fahren nicht sicher.

    Zeig mir mal bitte ne erschwingliche und starke Dynamoanlage. Ne gescheite Leuchte kostet da alleine 50€ und dann hab ich keinen Nabendynamo, keine Verkabelung... Ne Sigma Pava kostet mich 40€ und ist heller als 90% der Dynamobeleuchtungen die draussen rumfahren

    Ich bin aber auch für ne absolute Dynamopflicht an Stadt/Trekking/whatever Rädern. Und
    zwar direkt mit nem Verbot von Seitläufern an Neurädern. Dann die aktuelle Rennradregel
    auf "Sportgeräte" ohne Gewichtsbeschränkung ausweiten, fertig.

    Den Reflektorenklump kann man dann für Sportgeräte auch fallen lassen...
    Ich würde die Trelock LS950 nehmen. 90% heller als die Sigma Pava smilie

    Sehe ich genauso. Dieses PDF von BUMM ist Lobbyismus in Reinform.
    "Und wehe, das Akkulicht hat kein CE Zeichen, dann muss die Polizei sofort ein Knöllchen ausstellen. BUMM hat zum Glück das CE Zeichen... "

    Ich sag mal so. Das Problem, das BUMM sieht, gibt es kaum noch. Die meisten "Elektrischen Teelichter", sprich LEDs von vor 5 Jahren, sind mittlerweile defekt oder verloren. Und aktuelle, billige Lampen im Aldi/Lidl sind dermaßen hell, daß man eine Sonnenbrille braucht.
    Wie gesagt, meine EUR 5,99 Lampe vom Aldi hat gestern Abend noch in 100m die Schilder zum Leuchten gebracht. Das sieht dann auch jeder Autofahrer. Motorradfahrer mit Protektoren und Helm müssen per Gesetz auch mit Licht fahren, und Radler ohne alles dürfen das nicht, sondern nur mit kleinem Licht, das 10m nach unten zeigt? Hm...
    Die "billigen Lampen von aldi/Lidl" sind nicht dermaßen hell. Ca. 25 Lux gegenüber 40/60/70Lux.

    Über das Leuchtbild dieser Lampen und er Auto- und Motoradlampen braucht man nicht zu reden.

    Mag sein, schwierig abzuschätzen.
    Viele Kunden wollen aber gar keine Akkulampen (diebstahlgefahr, Wartung/Ladung, ständige Montage/Demontage)

    Da z.b bumm Akkulampen im Programm hat, könnten die sicherlich sehr schnell die Palette ausbauen. Und warum sollten Räder nicht ab Werk mit Akkus ausgeliefert werden? Nicht jeder kann sich Lupine leisten.

    Einziger Vorteil der neuen Regelung wäre, dass ich an mein Stadtrad legal mehr Licht bringen dürfte.
    Wieso kommt hier wieder der Lupine-Vergleich?. Eine gebrauchte Lupine Wilma kostet ca. 250 inkl. Akku. Die StVZO-Lampe Trelock LS950 kostet auch viel Geld (UVP 129,- bzw. 89,- Eur)

    Schau Dir mal das neue MAGNIC Light an. Wurde von Kickstarter Crowd-gefunded und war auf der Bike Messe in Taiwan die Sensation.
    www.magniclight.com

    Und wie immer: ein Deutscher hat's erfunden, die Asiaten bauen es und die Amis kassieren das Geld.
    Hier der Thread zur Magnic Light: http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=575559


    Dazu brauchst aber halt auch eine Stelle am bike wo du die Lampe gut Montieren kannst.
    nicht jeder hat einen 0° Lenker ohne rise....

    und viele Lampen haben keine befestigung mit der man winkel ausgleichen kann.

    Gasentladung am bike ist eher eine Spielerei und nichts für die Masse. Hab ich auch mal gebastelt. Nicht massentauglich.

    Beim Moped fahren hab ich meine Stirnlampe am Helm. Da leuchtet man an Bergen wenigstens mal dahin wo man hinschaut smilie
    Die neue Philips Saferide Halterung hat wohl so einen Winkelausgleich. Ansonsten gibt es ja Bar Extender, das klappt dann auch.

    Glaube nicht das Hersteller wie bumm ihre Felle wegschwimmen sehen. Ganz im Gegenteil, die können Ihre Produkte endlich legal anbieten und finden mehr Käufer. Dann bekommt man auch die Entwicklugskosten für einen Big Bang wieder rein. (Ganz nebenbei hätten Biker dann die gleiche Lichttechnik - Gasentladung- wie autos)

    Was das Thema "Blendwirkung" angeht, so sollte es für die Industrie kein großes Problem sein, Lampen mit einem einfachen Neigungsanzeiger auszustatten, so dass der Nutzer die Lampe so ausrichtet das kein anderer Teilnehmer geblendet wird. Mal ganz nebenbei: Motorradfahrer sind oft mit Fernlicht unterwegs...damit sie besser gesehen werden.
    Gasentladung, nein danke!

    Fernlicht ist auch gut, besonders bei schneller Fahrt. Mit Motorad/Auto würde ich mir mit Abblendlicht blind vorkommen smilie

    Das hört sich doch gut an! Da wäre man ja bald fast legal unterwegs. Und wenn jetzt noch die Reifenhersteller auf die Idee kämen ihre Pneus statt mit riesenhaften Namensschriftzügen mit Reflektorstreifen auszustatten, wäre die Bikewelt komplett in Ordnung!
    Finde ich gut. Mehr Reflektorstreifen.

    ----
    Wo mir bisher keine brauchbare Lösung einfällt ist wie man das mit den Akkus macht.
    Anzeige ist ja schön und gut. Und wenn die leer anzeigt?
    Ersatzakkus?

    ...vielleicht sollte man Ramsauer updaten, und nicht das Gesetz...? Erscheint mir sinnvoller ;-)

    Hat die Akkulampen-Industrie denn keine Lobbyvertreter in Berlin?

    Ich bewege mich auch weiterhin am Rande der Legalität, hauptsache ich werde gesehen! Herr Ramsauer soll sich mal im Herbst mit so 'ner 3Watt-Funzel durch die Innenstadt bewegen, und mir dann erzählen, warum Autos dicke Xenonlampen haben dürfen, wir aber noch immer mit Kerzen unterwegs sein sollen.

    Deutschland deine Vorschriften!
    Das frage ich mich auch. Zum Glück werden unsere "Kerzen" immer potenter. siehe Trelock LS950, B&M Luxos, Wilma etc.


    ----
    Soweit ich mich erinnere, liefern alle Nabendynamos max. 6V und die Spannung wird dann begrenzt. Sprich überschüssige Energie wird in Wärme verbraten.
    Ohne Spannungsbegrenzer geht es ja hoch bis auf 16V je nach Geschwindigkeit, aber dann würden alle herkömmlichen Lichter durchbrennen, die ja nur auf 6V bezogen sind. Irgendwo bei SON gab es mal ein White Paper, wo das beschrieben wird.
    Nimmt man den Begrenzer raus, was nur mit einem eigenen Dynamo geht, dann hat man die volle Spannung, muss aber selber damit klar kommen (Basteln). Man kann aber 2-3 CREEs seriell schalten, die dann den kompletten Spannungshub in Lichtleistung umsetzen können. Plus kleiner Schutzdiode gegen Überspannung.

    Bei Batteriebetrieb hat man das Problem nicht, da kann man das Beste rausholen.

    Oh, gerade gesehen... das Gesetz am Freitag ist völliger Murks. (Wundert dies jemanden?)
    http://www.bumm.de/fileadmin/user_upload/Haendlerinfo/13-07-02_Aus_aktuellem_Anlass.pdf

    Batterieleuchten sind ja verboten. Nur wiederaufladbare Akkus sind erlaubt, und da nur mit Akkuladezustandsanzeige (wie auch immer das geschieht). Und die Helligkeit ist gar nicht geregelt.
    Vermutlich verendet das Gesetz noch vor den Wahlen in irgendeinem Unterausschuss... wie üblich.
    Die Trelock LS950 mit 70Lux hat einen wiederaufladbaren Akku integriert und auch eine beleuchtete Akkuladezustandsanzeige.

    Na doch. Lux ist eigentlich die einzig sinnvolle Einheit. Wieviel Lumen die Lampe effektiv erzeugt ist nicht relevant. Aber in 10m Entfernung muss auf 1qm eine bestimmte Lichtmenge in einem Standardlichtkegel da sein. 10 Lux per Gesetz.

    Das ist ja auch der Unterschied zwischen der Fenix, die den halben Wald bis zur Baumspitze am nächsten Berg ausleuchtet und eine StVZo gerechten Radleuchte, wie die Philips oder BUMM, die einen indirekten Lichtstrahl per Reflektor genau auf den Radweg wirft und keine Lumen verschwendet, die in den Nachthimmel gehen.
    Was rechts/links zur Seitenbeleuchtung abgezweigt wird ist für Dich sehr wichtig, taucht aber im Gesetz nicht auf.
    Ich stand auch vor der Wahl der neuen BUMM Leuchte: 60 Lux exakt auf den Radweg, oder nur 40 Lux auf den Weg aber dafür 20 Lux abgezweigt für Nahfeldausleuchtung.
    Ich denke, das hängt von der eigenen üblichen Fahrgeschwindigkeit und Vorliebe ab. Mir ist die Nahfeldausleuchtung lieber.
    Du vergißt Trelock mit ihrer 70 Lux LS950.

    LOL!
    Mein Nachbar hatte sich letzten Winter seine neue Fenix (oder wie das heisst) an den Lenker montiert. Ist prompt in einer Polizeistreife hängen geblieben und wurde belehrt, daß man mit einem Flakscheinwerfer im Wald, aber nicht auf der Straße fahren darf.
    Zusammen hat man dann aber rausgefunden, daß man das Teil auch dimmen kann und nach Versprechen, sich zu bessern, durfte er weiter radeln.
    Ich denke, dieses Problem wird mit genereller Erlaubnis von Akkuleuchten öfters kommen.
    Eine kleine Fenix (z.B. LD20) ist bestimmt kein Flakscheinwerfer. Dimmen ist fragwürdig, weil er ja nichts mehr sieht.

    Hallo zusammen,
    meine Erfahrungen aus der Ruhrmetropole:

    HT + Fully:
    Reflektoren und Seitenläufer = 0
    1 oder 2 IXON IQ je nach Dämmerung oder kompletter Dunkelheit.
    1 IXBACK Rücklicht und eventuell noch ein Cateye am Rucksack.
    ---.
    Warum nicht eine Trelock LS950 und mehrere Smart-Rücklichter? Sind günstig, "bruchsicher" und per Akku günstig bestückbar.



    es gibt schon akku leuchten die erlaubt sind - aber nur als zusatz zu einer dynamo leuchte....

    Akkutechnik ist so eine Sache. Im winter wenns kalt ist und der akku nicht isoliert verpackt wird kommt nur NiMh in frage. Wobei auch die in Zeiten von eneloop und co durchaus gut sind.

    Fakt ist: man kann heute günstig gute LED / Akku Lampen bauen die besser sind als alle dynamo lampen.
    Aber auch Nabendynamos haben ihre Berechtigung.

    wobei die Lampen aus Mucpauls link ( www.magniclight.com ) auch clever gemacht sind.
    Konnte bei der Trelock LS950 im Winter keinen Akkuverlust feststellen.
  2. benutzerbild

    hiTCH-HiKER

    dabei seit 09/2007

    Eine Trelock LS950 kostet hundert Euro und die wird zukünftig garantiert nicht zur Standardleuchte an billigen Stadträdern smilie

    Zumal heute gängiger Komfort wie das automatische Einschalten der gesamten Lichtanlage fehlt...

  3. benutzerbild

    RetroRider

    dabei seit 09/2005

    [...]
    Man muss ebenso einfach mal die Grenze zwischen Fahrrad als Transportmittel und Fahrrad als 100 % pure Sportmaschine ziehen und einsehen,[...]

    smilie Ist doch schon längst der Fall.
    Alles, was nicht im Gültigkeitsbereich der StVO bewegt wird, musste noch nie der StVZO entsprechen.
  4. benutzerbild

    veganpunk

    dabei seit 05/2009

    Eine Trelock LS950 kostet hundert Euro und die wird zukünftig garantiert nicht zur Standardleuchte an billigen Stadträdern smilie

    Zumal heute gängiger Komfort wie das automatische Einschalten der gesamten Lichtanlage fehlt...
    Stimmt. Deswegen Magnic Light etc.

    Die Trelock LS950 kostet ca. 86,- Die günstigen Standardleuchten am Stadtrad sind ja auch nur Positionslichter.
  5. benutzerbild

    veganpunk

    dabei seit 05/2009

    http://fahrradbeleuchtung-info.de/b...flicht-was-heisst-das-fuer-fahrradbeleuchtung

    http://www.berliner-zeitung.de/berl...batterielampen-erlaubt,10809148,23637504.html

    „Batterie mit einer Nennspannung von 6 Volt (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher“

    Zum Glück steht da oder und wiederaufladbar smilie

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