Ein Thema, das die letzten Jahre die Bike-Szene bewegte und die Gemüter erhitzte, waren die “verbotenen Rennen”.Verbotene Rennen? Was nach Untergrund und Hardcore-Szene klingt, war letzten Endes das Ergebnis einer UCI-Regelauslegung, nach der Profis nicht an Nicht-UCI-Rennen teilnehmen dürfen. Nachdem wir uns im Januar noch fragten, wie es 2014 weitergeht, gibt es nun neue Informationen.

Ursprünglich wollte die UCI die Regel 1.2.019 ab der Saison 2013 in Kraft setzen, winkte dann nach massiven Protesten aber kurzfristig ab und verschob die Entscheidung auf das Jahr 2014. Jetzt, wo die Saison 2014 in den Startlöchern steht, verkündigte USA Cycling, dass auch dieses Jahr von der harten Durchsetzung der Regel abgesehen wird. Es sieht so aus, als ob man sich selbst innerhalb der UCI nicht einigen könnte, wie mit solch schwierigen Fragen umgegangen werden soll.


# Anneke Beerten inkognito bei einem Rennen

So ließ USA Cycling President & CEO Mann Steve Johnson verlauten, dass sie es sich gewünscht hätten, endlich klare Verhältnisse zur umstrittenen Regel zu haben, nun aber fürs erste mit der erneuten Aussetzung zufrieden sind und zuversichtlich in die Zukunft schauen, dass sich im vereinten Dialog zwischen den Interessensverbänden eine Einigung finden wird.

Gerade in der USA finden viele große Events ohne eine UCI-Anmeldung statt, wie zum Beispiel dem Sea Otter Classic Festival. Auch in Europa werden einige Rennfahrer und vor allem Veranstalter froh über den erneuten Aufschub sein. Eine Anmeldung beim Weltverband ist ab einer bestimmten Größe nicht gerade eine günstige Angelegenheit. Für die Profis bedeutet das, ohne eventuelle Sanktionen an jedem Rennen teilnehmen zu können. So dürfte auch das größte Etappenrennen Europas, die CRFAT Transalp Challenge, erneut viele Profis an den Start locken.

Hier geht es zum Artikel von USA Cycling in Originalsprache.

  1. benutzerbild

    onkel_c

    dabei seit 01/2004

    fabin waldenmeier seitens des bdr hatte ja schon verkündet, dass der bdr keinen sinn in sanktionen sieht.

    der bdr würde sich damit auch keinen gefallen tun.


    Das Statement von Fabian Waldenmaier/BDR:
    ''Ich persönlich werde 2014 die Sache sehr, sehr wohlwollend betrachten, da ich nicht glaube, dass das Agieren vom BDR und von mir beim KGB Downhill Race letztes Jahr irgendjemand geholfen hat.”

  2. benutzerbild

    LIDDL

    dabei seit 08/2006

    Welche Daseinsberechtigung hat die UCI eigentlich?

  3. benutzerbild

    Kharne

    dabei seit 05/2012

    Es gibt sie...
    Ist wie bei den Wanderern, die waren zuerst da und haben ihre Pfade irgendwo in der Wildnis angelegt und jetzt machen sie Wind gegen uns Biker.

  4. benutzerbild

    client

    dabei seit 04/2010

    Gibt es zu dem Sachverhalt eigentlich ein höchst richterliches Urteil?
    Für Berufssportler kommen die Einschränkungen der UCI und des BDR faktisch einer Art Berufsverbot gleich.
    Das entspricht doch vermutlich nicht den gültige Gesetzen.

  5. benutzerbild

    Jochen_DC

    dabei seit 04/2005

    Das entspricht doch vermutlich nicht den gültige Gesetzen.
    die Sportler unterschreiben bei ihrem Lizenzantrag die regeln etc. des verbandes einzuhalten. Wo ist hier diene vermutliche Ungesetzlichkeit ? Der Sportler ist der einzige der 'vertragsbrüchig' wird. Hier kannst natürlich richtelriche Urtiele finden. Auch sicher höchstrichterlich .

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