Den Titel gelesen und spontan überlegt, was das hier in einem Mountainbike-Forum zu suchen hat? Ging mir am Anfang auch so.
Dann aber hab ich mich näher mit der Materie befasst, ein bisschen recherchiert und selbst zum Versuch ein Video bei Youtube hochgeladen.
Das Ergebnis?
Bei Youtube ist alles ganz einfach – das Video enthält als Soundtrack urheberrechtlich geschütztes Material und wird deshalb ohne Soundtrack veröffentlicht. Soweit, so einfach aber das funktioniert leider nicht immer.
Wesentlich interessanter sind die Ergebnisse der eigenen Recherche und die eigentliche Ursache dieses Threads: Momentan läuft eine E-Petition, die fordert, dass „der Deutsche Bundestag beschließen möge, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen. Der Groschen jetzt gefallen?
Mittlerweile sollten viele von euch zumindest jemanden kennen, der schon mal ein nettes Schreiben von irgend einem Rechtsanwalt erhalten hat und zu einer abnormalen Zahlung aufgefordert wird, die aus einer Urheberrechtsverletzung herrührt. Das kann sowohl durch Tauschbörsen, aber auch durch sonstige Verbreitung und Nutzung von Musik erfolgt sein und hier sind viele von uns betroffen – wer stimmt schon seinen Lieblingssoundtrack im Video gemäß GEMA ab oder nutzt GEMA-freie Titel? Auf der Eurobike haben wir von mitb-news.de das gemacht und spontan Prügel für die „Porno-Mucke“ bezogen – was auch vollkommen in Ordnung gewesen ist.
Nun also zur Recherche. Grundsätzlich sind die ersten Mahnungn vom Wert her vollkommen überzogen aber letzten Endes verbleibt doch ein Teil der geforderten Summe als „Schuld“ (Schuld in Anführungszeichen, da sich häufig die Anwälte bereichern und ein nachweislicher Schaden für den Rechteinhaber gar nicht vorliegt). Viele verunsicherte Internetbenutzer zahlen jedoch auch gleich den vollen Betrag, wovon absolut abzuraten ist. Mittlerweile gibt es zu dieser Urheberrechtsthematik nicht nur eine eigene Partei (Piraten, wer das verpasst haben sollte), sondern auch interessante Urteile, bei denen zum Beispiel der Wert des legalen Erwerbs über itunes als Bemessungsgrundlage verwendet wird, was ein wesentlicher Schritt in Richtung Benutzerfreundlichkeit ist.
Besser wäre hier jedoch eine rechtliche Regelung und wie diese aussehen könnte, umreißt die E-Petition an den Deutschen Bundestag. Die Begründung für die Petition lautet wie folgt: „Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.“
Was haltet ihr von diesem Ansatz? Allein der Wahlerfolg der Piratenpartei sollte den Deutschen aufgezeigt haben, wie viel Handlungsbedarf in diesem Sektor besteht. Wer sich grundsätzlich für diese Sache stark machen will oder selbst betroffen ist, der sei hiermit dazu aufgerufen, seinen Bürgerrechten zu folgen und die Petition zu unterstützen. Das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz in Bayern hat gerade erst aufgezeigt, wie viele Menschen sich mobilisieren lassen und in diesem Fall steht ein wirklich wichtiges, strittiges Thema zur Debatte.
Vielen Dank an den User ‚Smubob‘ für den Hinweis.
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