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Verstöße gegen Anti-Doping-Regeln
Ex-Europameister Dascalu suspendiert

Der Cross-Country-Europameister aus dem Jahr 2023, Vlad Dascalu, hat laut einer Pressemitteilung des Weltradsportverbands UCI gegen die Regeln des internationalen Anti-Doping-Meldesystems zur Lokalisierung einer Athletin oder eines Athleten verstoßen und wurde daher nach einem Urteil des UCI Anti-Doping Tribunals für 17 Monate suspendiert. Damit verpasst Dascalu aller Voraussicht nach die Olympischen Spielen in Paris, den Rest der XC-Weltcup-Saison 2024 sowie die gesamte folgende XC-Weltcup-Saison 2025.

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Paukenschlag kurz vor dem Start des dritten Laufs der Cross-Country-Weltcupserie: Vlad Dascalu, einer der Kandidaten auf den Gewinn einer Medaille bei den Olympischen Spiele in Paris in zwei Monaten, wird wohl nicht in den Kampf um Edelmetall eingreifen können: Das UCI Anti-Doping Tribunal hat den Rumänen aufgrund von Verstößen gegen die Regeln des „Whereabouts“-Meldesystems, welches zur Lokalisierung internationaler Top-Athletinnen und Top-Athleten für unangekündigte Doping-Kontrollen dient, schuldig gesprochen.

Insgesamt dreimal hat Dascalu laut Angaben der UCI einen Verstoß gegen die Regeln dieses Meldesystems begangen. Das „Whereabouts“-Meldesystem sieht vor, dass Anti-Doping-Organisationen wie die nationalen Anti-Doping-Agenturen in der Lage sein müssen, „Athleten jederzeit ausfindig zu machen und Kontrollen ohne Vorankündigung durchführen können“. Als Mitglied des rund 1.300 Athletinnen und Athleten umfassenden Pools ist Dascalu verpflichtet, in jedem Quartal einen dreimonatigen Zeitplan mit Informationen zu seinem Aufenthaltsort zu übermitteln und für Dopingkontrollen am angegebenen Ort und zur angegebenen Zeit zur Verfügung stehen.

Eine verspätete, unvollständige oder unzureichende Meldung sind, wird als „Meldepflichtverstoß“ gewertet; bei drei derartigen Verstößen droht eine Suspendierung. Genau das ist nun im Falle von Dascalu eingetreten: Der Rumäne hat laut UCI dreimal einen derartigen Verstoß begangen und wird somit mit sofortiger Wirkung suspendiert. Konkrete Details zu den mutmaßlichen Vergehen des Rumänen sind nicht bekannt. Laut Pressemitteilung der UCI besteht für Dascalu die Möglichkeit vor den internationalen Sportgerichtshof CAS zu ziehen und das Urteil anzufechten.

Die Pressemitteilung der UCI im Wortlaut:

UCI statement concerning Vlad Dascalu

The Union Cycliste Internationale (UCI) advises that the UCI Anti-Doping Tribunal has rendered a decision against Romanian rider Vlad Dascalu.

The Tribunal found Vlad Dascalu guilty of an anti-doping rule violation (whereabouts failures by a rider) due to him committing three whereabouts failures in a 12-month period. The Tribunal has imposed a 17-month period of suspension on the rider.

In accordance with the World Anti-Doping Code and the UCI Anti-Doping Rules, the period of suspension starts on the day of notification of the decision, in this case 21 May 2024, and will remain in force until 20 October 2025.

Furthermore, in line with the Procedural Rules of the Tribunal, the decision will be published on the UCI website. The decision may be appealed before the Court of Arbitration for Sport (CAS) within one month.

The UCI will not comment further on the matter.

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