Der Bundestag hat beschlossen, dass für Dienstfahrräder (auch E-Bikes) zukünftig eine Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils eintritt. Die Überlassung, der durch den Arbeitgeber geleasten und dem Arbeitnehmer zur freien Nutzung überlassenen Räder hat damit keine Auswirkung mehr auf die Einkommensteuer; bisher wurde wie bei Dienstwagen die 1-Prozent Regelung zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen. Mit der Neuregelung wird es noch günstiger, sich ein Fahrrad nicht zu kaufen sondern als Dienstrad über den Arbeitgeber stellen zu lassen. 

Bisher werden Dienstfahrräder steuerlich analog zu Dienstfahrzeugen behandelt. Vom Listenpreis ausgehend wird 1% davon monatlich auf das Brutto hinzugerechnet („Geldwerter Vorteil“) und erst davon ausgehend die Steuern berechnet.

Beispiel:

  • Bruttoeinkommen 3000 EUR
  • Listenpreis Dienstrad 3000 EUR

Vom Listenpreis wird 1%, also 30 EUR auf das Bruttoeinkommen addiert, und davon ausgehend die Einkommensteuer berechnet.

Bei diesen (beispielhaften) Werten bleibt pro Jahr unter Strich etwa 180 EUR weniger Netto übrig.

Genau das soll jetzt entfallen. „Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des Satzes 2 ist, bleibt außer Ansatz.“ heißt es dann im neuen Einkommensteuergesetz.

Aus der Begründung zum Gesetz geht hervor, dass sich die Steuerbefreiung sowohl auf Fahrräder als auch auf E-Bikes (inklusive Ladestrom) bezieht, die schnellen S-Pedelecs sind jedoch ausdrücklich ausgenommen, da sie als Kraftfahrzeug einzuordnen sind. Für sie ist eine Halbierung der Steuer vorgesehen.


§ 3 Nummer 37 – neu –
Die im neuen § 3 Nummer 37 EStG geregelte Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus Überlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer honoriert das umweltfreundliche Engagement der Nutzer von Fahrrädern und deren Arbeitgeber, die die private Nutzung, die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten für ihre Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ermöglichen.
Dies ist ein weiterer Baustein zur Förderung der Elektromobilität und der umweltverträglichen Mobilität. Die vorgesehene Regelung fügt sich in den Katalog des § 3 EStG ein, der auch aus anderen Lenkungs- und Fördermotiven heraus bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei stellt (insbesondere die Steuerbefreiung des vom Arbeitgeber gestellten Ladestroms und der betrieblichen Ladevorrichtung in Nummer 46).

Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für Fahrräder.
Ist ein Elektrofahrrad jedoch verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (z. B. gelten Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, als Kraftfahrzeuge), sind für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung anzuwenden (§ 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 i. V. m. § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG). Dies gilt auch für die in diesem Gesetz vorgesehene Halbierung der Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf (Seite 82)


Weitere Quellen:
https://www.bundestag.de/presse/hib/-/577540

Ist Dienstrad ein Thema für euch? Nutzt ihr diesen Ansatz bereits?

  1. benutzerbild

    Livestrong.com

    dabei seit 01/2010

    Lohnen tut es sich bei entsprechendem Gehalt. Spare auch etwa 30%. Bei uns in der Firma steht 17% Ablöse weil sie einen Teil übernimmt. Oder wurde das vom Finanzamt geändert ?

  2. benutzerbild

    hasardeur

    dabei seit 04/2012

    Kaufpreis geteilt durch 36 Monate bleiben für mich eine Ratenzahlung und kein Leasing.

    Kenne Deinen Vertrag nicht. Bei mir wäre das Bike in gut 45 Raten bezahlt, bei 36 Monaten Laufzeit. Inklusive Ablöse komme ich auf gut 44 Raten, den Bruttopreis durch die Höhe der Raten (abzüglich Versicherung) gerechnet. 10€ pro Monat übernimmt mein AG. Am Ende ist relevant, wie sich mein Netto schmälert, da ich auch nur mit Nettogehalt einkaufen kann. Und da ist der Vorteil für mich am ende bei ca. 900€ bei einem 2.600 € Bike.

    Beim Diebstahl gibt es nix zum Ablösen und entschädigt wird Jobrad.
    Ja wer denn sonst? Der Leasinggeber ist schließlich Eigentümer. Allerdings kann er Dir damit entweder ein neues Bike hinstellen oder den Vertrag beenden, so dass keine weiteren Kosten anfallen. Ohne Versicherung müsstest Du schön weiter bezahlen, ohne den Gegenwert eines nutzbaren Bikes. Versichere mal ein 2600€ Bike für 7,90€ je monatlich (wieder aus Brutto bezahlt, entspricht vielleicht 5€ Netto). Wenn Du da jemanden findest, schließe ich gleich Verträge für meine anderen Bikes ab.

    Wenn man sucht, findet man überall ein Haar in der Suppe. Es bleiben aber sehr wenige Haare übrig, wenn man sich auf die Fakten beschränkt und die Dinge nicht aus dem Zusammenhang reißt.

    Bei uns in der Firma steht 17% Ablöse weil sie einen Teil übernimmt. Oder wurde das vom Finanzamt geändert ?
    Manche Leasinggeber (bei uns bikeleasing.de) führen die Differenz zum vom Finanzamt veranschlagten Betrag ab und rechnen das in die Leasinggebühren mit hinein. Bei mir waren es auch letztes Jahr schon 10%.
  3. benutzerbild

    big_scoop

    dabei seit 03/2006

    Ja wer denn sonst?

    wenn du im schlimmsten Fall 35 Monate bezahlt hast und dir das Rad dann gestohlen wird, ist eine Beendigung des Vertrages um so bitterer. Jobrad wird dir sicher kein neues Bike hinstellen, du hast eine tolle Summe für 35 Monate Fahrradnutzung bezahlt und kannst nix auslösen.

    Aber diese Entscheidung muss eben jeder für sich treffen.
  4. benutzerbild

    hasardeur

    dabei seit 04/2012

    wenn du im schlimmsten Fall 35 Monate bezahlt hast und dir das Rad dann gestohlen wird, ist eine Beendigung des Vertrages um so bitterer.

    Und in Monat 1 bist Du froh, weil Du nicht 35 Monatsraten + Ablöse + Steuern/Abgaben für Null Gegenwert zahlen musst.

    Jobrad wird dir sicher kein neues Bike hinstellen, du hast eine tolle Summe für 35 Monate Fahrradnutzung bezahlt und kannst nix auslösen.
    Schau Dir mal die Versicherungsbedingungen an, speziell 4.1.2. Bei Diebstahl während Leasinglaufzeit und Entschädigung durch den Versicherer kannst Du einen neuen Vertrag mit 50% Nachlass abschließen. Das ist deutlich mehr als nichts, selbst in Monat 35 oder 36. Insofern könntest Du froh sein, wenn das Bike in Monat 35 oder 36 gestohlen wird, statt in Monat 37.

    Im Übrigen kannst Du mit Deinem AG auch klären, ob er ein Fahrrad für Dich finanziert (Ratenzahlung, Kauf). Ist ja nicht verboten, nur komplizierter und meist teurer.
  5. benutzerbild

    nobuya

    dabei seit 11/2013

    Bei Jobrad kann man mit allen Rädern, die kein klassisches verkehrstaugliches Pendelrad sind, aber von Versicherungsleistungen im Schadensfall ohnehin nicht ausgehen:
    Oder gibt es gegenteilige Erfahrungen aus der Praxis?

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