Das Mountainbike Tourismusforum Deutschland e. V. ruft zur Teilnahme am Mountainbike Monitor auf. Bei der großen Umfrage soll die Zukunft des Mountainbikens in Deutschland und Europa bestimmt werden. An der Erhebung, die mittlerweile zum 3. Mal durchgeführt wird, darf jeder teilnehmen. 8-15 Minuten Zeit sollte man mitbringen, um seine Erfahrungen und Meinungen einfließen zu lassen. Als Dankeschön werden unter allen Teilnehmer*innen attraktive Preise verlost.

Bereits zum dritten Mal findet der Mountainbike Monitor statt: eine Erhebung des Mountainbike Tourismusforum Deutschland e. V., bei der nach den Erfahrungen und Empfehlungen von Mountainbikern gefragt wird. Die Daten sollen dem Verein dabei helfen, wichtige Erkenntnisse für zukünftige Bike-Angebote zu ermitteln. Alle gewonnenen Daten werden dann dazu verwendet, um Kommunen und Regionen richtig zu beraten und die Angebote nach den Wünschen der Mountainbiker zu gestalten.

Die Umfrage dreht sich dabei etwa um die persönlichen Vorlieben beim Mountainbiken, welche Art Trail man bevorzugt, wo und wie oft man mit seinem Bike unterwegs ist, ob man eher Trail Bike oder Enduro fährt, welcher Bikepark gerne besucht wird oder welche Bikeregion bei einem Bikeurlaub auf keinen Fall fehlen darf. Schon jetzt haben über zehntausend Biker am Mountainbike Monitor teilgenommen. Mit jeder weiteren Antwort verspricht sich das Mountainbike Tourismusforum e. V. ein noch klareres Bild davon, wie der Mountainbikesport in Deutschland gelebt wird und in welche Richtung er sich entwickelt. Noch bis zum 14. Dezember 2021 kann an der Befragung teilgenommen werden. Unter allen Teilnehmer*innen werden außerdem attraktive Preise von Bontrager, Cube, Rose und Vaude verlost!

Hier geht es zur Umfrage

Wer von euch nimmt an der Umfrage teil?

Infos: Pressemitteilung Mountainbike Tourismusforum e. V. / Bild: David Karg
  1. benutzerbild

    scratch_a

    dabei seit 08/2011

    Als Radler habe ich doch gar kein Betretungsrecht in dem Sinn.

    Wohnst du in Österreich? smilie
  2. benutzerbild

    ciao heiko

    dabei seit 09/2004

    Ich verstehe es nicht. Als Radler habe ich doch gar kein Betretungsrecht in dem Sinn. Was meinst Du mit Betretungsrecht?
    Das Radfahren ist nach den Wald- und Naturschutzgesetzen dem Betreten gleichgestellt und i.d.R. auf Straßen und Wegen erlaubt. Jedes Bundesland hat aber etwas eigene Formulierungen. Eine Übersicht findest du hier:
    https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/und hier
    https://www.waldsportbewegt.de/materialien/rechtsfragen/
  3. benutzerbild

    jammerlappen

    dabei seit 04/2007

    Wohnst du in Österreich? smilie
    Nee, in Niedersachsen. Und da darf ich mit dem Rad auf t ö Ws fahren. Ein Betretungsrecht wie ein Pilzsammler habe ich nicht.
  4. benutzerbild

    scratch_a

    dabei seit 08/2011

    Nee, in Niedersachsen. Und da darf ich mit dem Rad auf t ö Ws fahren. Ein Betretungsrecht wie ein Pilzsammler habe ich nicht.

    Mit dem Rad durchs Unterholz macht es meist auch wenig Sinn und auch keinen Spaß, aber auf Wegen haben Radfahrer durchaus das Recht, darauf zu fahren, wie im Link oben beschrieben. Und ich gehe davon aus, dass dies @mw.dd damit auch meinte.
    Was in Niedersachsen mit "tatsächlich öffentlichen Wegen" gemeint ist, weiß ich allerdings nicht....kenne solche Einschränkungen hier in Bayern zum Glück nicht.
  5. benutzerbild

    ciao heiko

    dabei seit 09/2004

    Was in Niedersachsen mit "tatsächlich öffentlichen Wegen" gemeint ist, weiß ich allerdings nicht....kenne solche Einschränkungen hier in Bayern zum Glück nicht.

    Wege im Wald sind rechtlich i.d.R. Privatwege, da sie keine öffentliche Widmung haben. Unter der sog. öffentlichen Widmung wird ein Verwaltungsakt verstanden, mit welchem der Weg als öffentlich erklärt wird.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Widmung_(Straßen-_und_Wegerecht)
    Das gilt auch dann, wenn die Wege im Gemeinde- oder Staatswald sind. Das sind dann trotzdem private Wege im Eigentum der Gemeinde oder des Landes.

    Da auf diesen Privatwegen (egal ob im Gemeinde-, Staats-, oder Privatwald) aber ein Betretungsrecht nach dem Naturschutz- und Waldgesetzen besteht, findet darauf ein tatsächlicher öffentlicher (Fußgänger und Radfahrer) Verkehr statt. Daher spricht man von tatsächlich öffentlichen Wegen. Also im Prinzip alle Wege im Wald. (Es sein denn es liegt ein Grund für eine Sperrung für die Öffentlichkeit vor)

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