Die deutsche Spitzenathletin im Marathonbereich, Ann-Katrin Hellstern, wurde während der letztjährigen Trans Schwarzwald positiv auf die Stimulanz Modafinil getestet. Die Zweitplatzierte der letzjährigen Bike-Transalp ist aber trotz dieser Sperre beim Freiburg Marathon mitgelaufen und beendete diesen Wettkampf auf dem zweiten Platz. Das Kuriosum: Trotzdem ist ihre Teilnahme kein Verstoß gegen ihre zweijährige Sperre. Die ethische Frage bleibt jedoch: Wie kann eine gesperrte Sportlerin an einem Wettkampf teilnehmen?
Die 30-jährige Sportlerin aus Freiburg entwickelte sich im Laufe der letzten Jahre zu einer festen Größe im deutschen MTB-Sport. Jahr für Jahr steigerte sie sich und schien im Jahr 2016 eine ernsthaften Anwärterin auf den deutschen Meistertitel im Marathon zu sein. So konnte sie in der ersten Hälfte des Jahres wichtige Siege und Podestlatzierungen einfahren. Die Zillertal-Bike-Challenge und den Alb-Gold Frühjahrsmarathon konnte sie unter anderem für sich entscheiden. Sowohl beim Albstadt-Bike-Marathon, als auch der Trans Schwarzwald musste sie sich nur knapp der „Grande Dame“ des deutschen Mountainbikesports, Sabine Spitz, geschlagen geben.
Auf der dritten Etappe der Trans Schwarzwald wurde Hellstern zur obligatorischen Doping-Probe ausgewählt. Einen Monat später und drei Tage vor dem großen Saisonziel deutsche Meisterschaften im Marathon wurde sie eines Morgens von der Polizei mit einer Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts auf Drogenhandels überrascht. Erst später erfuhr Hellstern, dass ein Dopingbefund vorliegt. Sie wurde auf die Stimulanz Modafinil positiv getestet. Die Freiburgerin weist alle Vorwürfe bis heute von sich und ist sich keiner Schuld bewusst. Sie zog vor das Deutsche Sportschiedsgericht: Das Gericht entschied, dass die Sperre nicht zurückgenommen und sie somit für zwei Jahre gesperrt wird. Die höchste deutsche Sportjustiz stellte jedoch fest, dass ihr kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen sei und daher von einer leichten Fahrlässigkeit auszugehen sei.
Der Wirkstoff Modafinil ist eine Stimulanz, also ein Wirkstoff mit aufputschender und stimmungsaufhellender Wirkung. Modafinil im Besonderen sorgt für erhöhte Konzentration und wirkt besonders gegen Müdigkeit als Wachmacher. Es wird gerne genutzt, um eine erhöhte Arbeitsleistung im Job zu erbringen – oder auch als Partydroge. Modafinil ist für den arzneilichen Gebrauch zugelassen und mit Rezept in Apotheken erhältlich. Aus sportlicher Sicht hilft Modafinil vor allem, um eine höhere Ermüdungsschwelle zu erreichen, die Schmerzresistenz soll zunehmen. Aus diesem Grund ist die Einnahme der Substanz im Wettkampf verboten.
So weit, so gut. Dies wäre wohl einer unter vielen Dopingfällen im Radsport und die Nachricht wäre wohl höchstens eine Randnotiz wert. Doch die Freiburgerin sorgte selbst durch ein moralisch höchst fragwürdiges Verhalten dafür, dass dieser Dopingfall zu einer großen Schlagzeile wurde.
Am vergangenen Sonntag lief die 30-jährige beim Freiburg Marathon mit, und das sehr erfolgreich. In 3:10:10h wurde sie Zweite und räumte damit einige Preise ab. Der Zorn der Konkurrenz ist groß als herauskommt, dass Hellstern eine gesperrte Athletin ist. Über die sozialen Medien beschweren sich viele über das Verhalten von Hellstern. Sie hatte aber im Vorfeld zum Veranstalter Kontakt aufgenommen und gefragt, ob ein Start möglich sei. Der Veranstalter kontaktierte die nationale Anti-Doping-Agentur (NADA), die ihm versicherte, dass dies kein Verstoß gegen die Sperre der MTB-Fahrerin sei. Also genehmigte der Ausrichter des Laufes Hellstern die Teilnahme.
Da der Freiburg Marathon kein Leistungssportevent und nicht beim Deutschen Leichtathletikverband als solcher angemeldet ist, verstößt die Hellstern auch nicht gegen die Auflagen ihrer Dopingsperre – beim Freiburg Marathon gelten die Richtlinien der NADA nicht und somit ist dem Veranstalter überlassen, wen er starten lässt. So sind schon verschiedenste Doping-Sünder bei Breitensportevents trotz ihrer Sperre im Wettkampf aktiv gewesen. Der Veranstalter in Freiburg sah keinen Handlungsbedarf und ließ die Freiburgerin auf heimischem Boden starten.
Auch wenn es kein juristisch falsches Verhalten von der ehemaligen Spitzen-Fahrerin ist, stellt sich sicherlich die Frage, ob sie aus moralischen Gesichtspunkten nicht an einem Wettkampf hätte teilnehmen sollen. Es ist sicherlich ebenso ein fragwürdiges Verhalten, dass der Veranstalter eine Athletin gewähren lässt, die des Dopings überführt ist.
110 Kommentare