Die deutsche Spitzenathletin im Marathonbereich, Ann-Katrin Hellstern, wurde während der letztjährigen Trans Schwarzwald positiv auf die Stimulanz Modafinil getestet. Die Zweitplatzierte der letzjährigen Bike-Transalp ist aber trotz dieser Sperre beim Freiburg Marathon mitgelaufen und beendete diesen Wettkampf auf dem zweiten Platz. Das Kuriosum: Trotzdem ist ihre Teilnahme kein Verstoß gegen ihre zweijährige Sperre. Die ethische Frage bleibt jedoch: Wie kann eine gesperrte Sportlerin an einem Wettkampf teilnehmen?

Die 30-jährige Sportlerin aus Freiburg entwickelte sich im Laufe der letzten Jahre zu einer festen Größe im deutschen MTB-Sport. Jahr für Jahr steigerte sie sich und schien im Jahr 2016 eine ernsthaften Anwärterin auf den deutschen Meistertitel im Marathon zu sein. So konnte sie in der ersten Hälfte des Jahres wichtige Siege und Podestlatzierungen einfahren. Die Zillertal-Bike-Challenge und den Alb-Gold Frühjahrsmarathon konnte sie unter anderem für sich entscheiden. Sowohl beim Albstadt-Bike-Marathon, als auch der Trans Schwarzwald musste sie sich nur knapp der „Grande Dame“ des deutschen Mountainbikesports, Sabine Spitz, geschlagen geben.

Ann Katrin Hellstern beim Cape Epic 2013
# Ann Katrin Hellstern beim Cape Epic 2013

Auf der dritten Etappe der Trans Schwarzwald wurde Hellstern zur obligatorischen Doping-Probe ausgewählt. Einen Monat später und drei Tage vor dem großen Saisonziel deutsche Meisterschaften im Marathon wurde sie eines Morgens von der Polizei mit einer Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts auf Drogenhandels überrascht. Erst später erfuhr Hellstern, dass ein Dopingbefund vorliegt. Sie wurde auf die Stimulanz Modafinil positiv getestet. Die Freiburgerin weist alle Vorwürfe bis heute von sich und ist sich keiner Schuld bewusst. Sie zog vor das Deutsche Sportschiedsgericht: Das Gericht entschied, dass die Sperre nicht zurückgenommen und sie somit für zwei Jahre gesperrt wird. Die höchste deutsche Sportjustiz stellte jedoch fest, dass ihr kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen sei und daher von einer leichten Fahrlässigkeit auszugehen sei.

Der Wirkstoff Modafinil ist eine Stimulanz, also ein Wirkstoff mit aufputschender und stimmungsaufhellender Wirkung. Modafinil im Besonderen sorgt für erhöhte Konzentration und wirkt besonders gegen Müdigkeit als Wachmacher. Es wird gerne genutzt, um eine erhöhte Arbeitsleistung im Job zu erbringen – oder auch als Partydroge. Modafinil ist für den arzneilichen Gebrauch zugelassen und mit Rezept in Apotheken erhältlich. Aus sportlicher Sicht hilft Modafinil vor allem, um eine höhere Ermüdungsschwelle zu erreichen, die Schmerzresistenz soll zunehmen. Aus diesem Grund ist die Einnahme der Substanz im Wettkampf verboten.

So weit, so gut. Dies wäre wohl einer unter vielen Dopingfällen im Radsport und die Nachricht wäre wohl höchstens eine Randnotiz wert. Doch die Freiburgerin sorgte selbst durch ein moralisch höchst fragwürdiges Verhalten dafür, dass dieser Dopingfall zu einer großen Schlagzeile wurde.

Am vergangenen Sonntag lief die 30-jährige beim Freiburg Marathon mit, und das sehr erfolgreich. In 3:10:10h wurde sie Zweite und räumte damit einige Preise ab. Der Zorn der Konkurrenz ist groß als herauskommt, dass Hellstern eine gesperrte Athletin ist. Über die sozialen Medien beschweren sich viele über das Verhalten von Hellstern. Sie hatte aber im Vorfeld zum Veranstalter Kontakt aufgenommen und gefragt, ob ein Start möglich sei. Der Veranstalter kontaktierte die nationale Anti-Doping-Agentur (NADA), die ihm versicherte, dass dies kein Verstoß gegen die Sperre der MTB-Fahrerin sei. Also genehmigte der Ausrichter des Laufes Hellstern die Teilnahme.

Die 30-jährige Freiburgerin erhielt eine Starterlaubnis vom Veranstalter.
# Die 30-jährige Freiburgerin erhielt eine Starterlaubnis vom Veranstalter.

Da der Freiburg Marathon kein Leistungssportevent und nicht beim Deutschen Leichtathletikverband als solcher angemeldet ist, verstößt die Hellstern auch nicht gegen die Auflagen ihrer Dopingsperre – beim Freiburg Marathon gelten die Richtlinien der NADA nicht und somit ist dem Veranstalter überlassen, wen er starten lässt. So sind schon verschiedenste Doping-Sünder bei Breitensportevents trotz ihrer Sperre im Wettkampf aktiv gewesen. Der Veranstalter in Freiburg sah keinen Handlungsbedarf und ließ die Freiburgerin auf heimischem Boden starten.

Auch wenn es kein juristisch falsches Verhalten von der ehemaligen Spitzen-Fahrerin ist, stellt sich sicherlich die Frage, ob sie aus moralischen Gesichtspunkten nicht an einem Wettkampf hätte teilnehmen sollen. Es ist sicherlich ebenso ein fragwürdiges Verhalten, dass der Veranstalter eine Athletin gewähren lässt, die des Dopings überführt ist.

  1. benutzerbild

    Deleted 8566

    dabei seit 12/2015

    Wie sieht es denn in folgender Konstellation aus: Sportler verletzt sich, bekommt Medikamente, die auf der Dopingliste stehen, setzt diese nach Genesung ab, nimmt an einem Wettkampf teil, wo dann im Zuge einer Dopingkontrolle Rückstände dieser Medikamente gefunden werden.

    Der Lerneffekt bei Strafen wegen Dopings ist doch, sich nicht mehr erwischen zu lassen.
    Eine generelle Sperre ist vermutlich ohnehin illegal. Drakonische Strafen dienen nie der Prävention, sondern eher der Machtdemonstration.

  2. benutzerbild

    Diddo

    dabei seit 02/2011

    Jemand der Doping betreibt, völlig egal mit welchen Mitteln, der tut dies vorsätzlich.

    Aber jemand der auf einer Dopingliste stehende Substanzen zu sich nicht tut das nicht zwingend vorsätzlich.

    Ganz plattes Beispiel: Bei einer Notfallversorgung fragt niemand vorher ob du Sportler bist und die Medis überhaupt nehmen darfst.
  3. benutzerbild

    Guggiegai

    dabei seit 04/2014

    Aber jemand der auf einer Dopingliste stehende Substanzen zu sich nicht tut das nicht zwingend vorsätzlich.

    Ganz plattes Beispiel: Bei einer Notfallversorgung fragt niemand vorher ob du Sportler bist und die Medis überhaupt nehmen darfst.

    Ja gut, dann steht der Sportler in der Pflicht, eine Notfallversorgung mit den dementsprechenden Medikamenten gehabt zu haben, bei der entsprechenden Stelle zu melden und diese davon zu informieren.
    Das Bsp mit der medizinischen Nofallversorgung ist zwar ein gutes Beispiel, aber dient in keinster Weisse dies als Schlupfloch zu nutzen um ungeschoren davon zu kommen.
    Man wird ja nach der Behandlung auch vom Arzt aufgeklärt was einem gegeben wurde. Dann zu sagen "Man hätte nichts davon gewusst !" ist leider auch wieder Vorsatz.
  4. benutzerbild

    Deleted 8566

    dabei seit 12/2015

    Du bist kein Jurist, oder? smilie

    Gerade in einem Notfallszenario ist er schwer nachvollziehbar, was alles gemacht wurde.

    Man kann solche Fälle sicherlich konstruieren. In der Praxis wird aber sicherlich in den meisten Fällen bewusst gedopt.

    Obwohl: Wie viele Sportler wissen schon, was ihnen da der Betreuer ins Müsli mischt?

  5. benutzerbild

    cliomare

    dabei seit 02/2007

    Gerade in einem Notfallszenario ist er schwer nachvollziehbar, was alles gemacht wurde.

    Bitte wenn man keine Ahnung hat nicht einfach falsche Behauptungen rausposaunen!

    NEIN ist es nicht. Es wird auch im Notfall ein penibles Protokoll geführt, welche Medikamente in welcher Dosierung verabreicht wurden. Sowohl vom Notarzt wie nachher im Krankenhaus. Das wird archiviert und ist auf Jahre einsehbar. Ich weiß von was ich rede, arbeite in dem Bereich.

    Obwohl: Wie viele Sportler wissen schon, was ihnen da der Betreuer ins Müsli mischt?

    Wenn du dir einen Betreuer aussucht der dir ohne dein Wissen und ohne deine Zustimmung unerlaubte Substanzen verabreicht dann bist du echt selber Schuld.

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