Weidezaun und Biker

Auf mich bezogen kannst du das gerne tun. Ich werde dich nicht verklagen, wenn ich auf Eis ausrutsche!
Und genau genommen ist das ein sehr gutes Beispiel. Wer auf Eis ausrutscht, ist erstmal selbst dran schuld und bekommt deshalb in der Regel 2/3 der Schuld, weil er mit den typischen Gefahren von Eis rechnen muss. Um ehrlich zu sein, würde ich mir wünschen, dass man in so einem Fall 100% der Schuld tragen muss (wenn man nicht gerade eine gebrechliche Oma mit Rollator ist).
Was soll das denn, dass man für seine eigene Unachtsamkeit immer versuchen muss, einen anderen dafür haftbar zu machen?
Aber das ist einfach eine Mentalität, die man aus manchen Menschen nicht raus kriegen wird. Oder es sind deren Versicherungen, die alles versuchen, ihrer Zahlungspflicht aus dem Weg zu gehen.
 
Lern denken man!! Manchmal kannst du nichts dagegen machen wen n du ausrutscht!! Aber du schläfst lieber aus während draußen alle Schnee Schippen. Gut dann fahr Halt bei 35 cm Schnee auf der Straße wenn der Räumdienst ausschläft
 
Lern denken man!! Manchmal kannst du nichts dagegen machen wen n du ausrutscht!! Aber du schläfst lieber aus während draußen alle Schnee Schippen. Gut dann fahr Halt bei 35 cm Schnee auf der Straße wenn der Räumdienst ausschläft
[Gelöscht],weil: Niemand wird deinen Beitrag ernst nehmen. Also erspare ich mir meinen zynischen Kommentar und lächle überlegen ;)

Mag schon sein, dass man manchmal ausrutscht, ohne etwas dafür zu können. Aber wieso sollte dann unbedingt jemand anderes dafür verantwortlich sein? Was ist mit der Möglichkeit, dass einfach niemand daran Schuld trägt?
Wenn jemand morgens um 5 Uhr den Gehweg räumt, weil er um 6 bei der Arbeit sein muss, kann es nunmal sein, dass der Weg um 9 Uhr schonwieder glatt ist. Muss derjenige nun einen Schneeschipper einstellen, der den ganzen Tag über räumt?

Um den Bogen auf das Thema zu schlagen: Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder Weg zu jeder Zeit frei ist. Egal ob es um den Gehweg bei Schneetreiben geht oder um einen Trail im Wald. Jeder ist seines Glückes eigener Schmied. Augen auf und achtsam sein. Und wenn's mal nicht klappt, sollte man sich erstmal an den eignen Kopf fassen. So im Wald wie auch auf dem Gehweg. Amen.
Bei vorsätzlichen Gefährdungen sieht die Sache wieder anders aus. Solange ich aber kein "echtes" Bild von dem Zaun sehe, werde ich mir darüber keine Meinung bilden (können). Die verlinkten Bilder wirken für mich auf jeden Fall nicht so, als wäre das die Unfallstelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil des OLG München vom 15.10.2009 , Aktenzeichen: 1 U 4353/08 passt da ganz gut.

Auszug:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden kann. Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar. Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden Deshalb muss nicht für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden. Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (vgl. BGH NJW 2007,1683 m.w.N.).

Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält. Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind. Der Betreiber einer Sport- und Spielanlage braucht demnach zwar nicht allen denkbaren Gefahren vorzubeugen. Die Verkehrssicherungspflicht erfordert jedoch regelmäßig den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und für ihn nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Der Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen richtet sich insbesondere danach, welcher Grad an Sicherheit bei der Art des Spiel- bzw. Sportgeräts und dem Kreis der dafür zugelassenen Benutzer typischerweise erwartet werden kann (vgl. BGH a.a.O.).
 
Das ist allerdings passend. Und der Tenor dieses Urteils ist auch die Meinung, die ich vertrete: Solange man dem "Zaunerrichter" nicht vorwerfen kann, dass er diesen Zaun vorsätzlich oder grob fahrlässig schlecht wahrnehmbar gebaut hat um Leute zu gefährden, sollte man ihm auch keine Schuld zuweisen.
Und so wird es sicherlich auch hier gewesen sein: schuldig wegen grober Fahrlässigkeit. Über den Sinn oder Unsinn dieser Regelung zu diskutieren, ist an dieser Stelle aber unnütz. Es ändert ja doch nichts.

Ob man den Rechtsweg bestreiten muss, um seine eigene Fahrlässigkeit (zu lange auf den Tacho geschaut?, während der Fahrt getrunken?, einem Reh hinterher geschaut?, Schaltung nachgestellt?, zu schnell gefahren?) auf die grobe Fahrlässigkeit eines anderen abzuwälzen, das ist eine Frage über die sich streiten lässt.
Meine Meinung dürfte wohl mittlerweile bekannt sein.
 
Das ist allerdings passend. Und der Tenor dieses Urteils ist auch die Meinung, die ich vertrete: Solange man dem "Zaunerrichter" nicht vorwerfen kann, dass er diesen Zaun vorsätzlich oder grob fahrlässig schlecht wahrnehmbar gebaut hat um Leute zu gefährden, sollte man ihm auch keine Schuld zuweisen.
Und so wird es sicherlich auch hier gewesen sein: schuldig wegen grober Fahrlässigkeit. Über den Sinn oder Unsinn dieser Regelung zu diskutieren, ist an dieser Stelle aber unnütz. Es ändert ja doch nichts.

Ob man den Rechtsweg bestreiten muss, um seine eigene Fahrlässigkeit (zu lange auf den Tacho geschaut?, während der Fahrt getrunken?, einem Reh hinterher geschaut?, Schaltung nachgestellt?, zu schnell gefahren?) auf die grobe Fahrlässigkeit eines anderen abzuwälzen, das ist eine Frage über die sich streiten lässt.
Meine Meinung dürfte wohl mittlerweile bekannt sein.

Da deine Meinung zu dem Thema ja klar ist, wie sieht deine Meinung hierzu aus?

Polizei Essen

Der depperte Radfahrer hat sicherlich selbst Schuld, was fährt er auch über einen Radweg.
 
Ich dachte, das hätte ich genug betont: bei vorsätzlichen Sachen sieht die Lage natürlich anders aus!
Bei dem gespannten Seil unterstelle ich mal, das wurde extra so errichtet, dass es schlecht zu sehen war und als Ziel die Verletzung von Radfahrern stand. Da kann der Radfahrer natürlich nichts für und solche Leute gehören verklagt.
Hier geht es aber um einen Zaun, von dem ich erstmal davon ausgehe, dass der Errichter nicht vor hatte irgendwem die Schulter zu brechen.
Ihr erkennt den Unterschied? ;-)
 
Ich sag` mal so:
Wer einen Stacheldraht über einen Weg spannt (warum auch immer), schafft erst mal eine Gefahr, die vorher nicht da war - und mit der man nicht unbedingt rechnet und die auch nicht immer einfach erkennbar ist.
Nun hätte es gegolten Vorkehrungen zu treffen, dass sich an dem Stacheldraht niemand verletzt. Und da kam wohl das Gericht zu der Auffassung, dass ein Schild an einem Baum 30m vor dem Draht nicht zu 100% ausreicht. Ein Flatterband für`n paar Cent, hätte da nicht geschadet.
 
Billigend in Kauf genommen oder nur Fahrlässigkeit hab nicht unbedingt direkt was mit Haftung in einzelnen Fällen zu tun.
Wenn der Weg jetzt expilizit für Biker gesperrt wurde, könnte man ja auch davon ausgehen, dass er häufig von ihnen frequentiert wurde und durch dieses Wissen auch wieder ein bessere Absicherung der Stelle notwendig gewesen wäre.....
Kommt immer auf die Anwälte und den entsprechenden Richter an.
Ist er Biker, oder Jäger, oder Golfer...;)

Und wie es Sun sagt: Ein Flatterband am Draht hat noch niemanden in die Armut getrieben.
 
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