dt swiss dämpfer zerlegen

minorearth

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servus,

ich habe einen dt swiss xm180 dämpfer und der gibt schöne knarzgeräuche von sich. dies fängt meißt so nach 5-10 minuten fahrzeit an.

die serviceanleitung von dt habe ich natürlich gelesen, das einzige was da drin steht ist "nach jeder ausfahrt den dämpfer mit einem tuch reinigen".

da ich aber schon diverse thread's gesehen gabe, wo speziell dieses knarzproblem beschrieben wird, wollte ich fragen ob jemand eine anleitung kennt wie man den dämpfer zerlegt.

da ich im moement noch garantie habe auf den dämper schicke ich den einfach ein und lass danach gucken. würde das aber schon gerne selbst machen, da der service mir schon sagte das sie den dämpfer warscheinlich nur reinigen und neu abschmieren (fetten)! wenn ich das selbst machen könnte würde mir nicht na woche trainingszeit flöten gehen!

leider habe ich bisher keine anleitung gefunden in der mal beschrieben wird wie ich so einen dämpfer zerlege.
 
In den alten Handbüchern auf der DT-Seite (Service -> Product Documents -> Old Documents) z.B. für den SSD 210L ist die Wartung beschrieben.

Ist aber ganz einfach:
1. Luft ganz ablassen!!!
2. Dämpferauge (ohne die Buchsen!) auf der Ventilseite in einen Schraubstock spannen (alternativ: Schraubzwinge)
3. Dämpferhülse abschrauben (per Hand)
4. Alles säubern und auf Beschädigungen prüfen. Wenn Öl im Gehäuse und auf der dünnen Kolbenstange ist, is die Dichtung der Dämpfungseinheit defekt.
5. Dichtungen und Dämpferhülse innen leicht mit Dämpferfett einschmieren
6. Dämpferhülse wieder aufschrauben (per Hand)
(7. evtl. Negativkammer entlüften (siehe Torstens Mountainbike Page unter Liteville-Workshops))

Tipp: Wenn die Staubdichtung an der Negativkammer sehr stramm sitzt, bildet sich beim Abziehen der Dämpferhülse ein Unterdruck und die Hülse lässt sich nur sehr schwer abziehen. Auch hier hilft es während des Abziehens der Hülse die Negativkammer zu entlüften.

Die Dämpfungseinheit kann man nicht selbst warten. Daher sollte der Dämpfer regelmäßig zum DT-Service (lt. Garantiebestimmungen 1x pro Jahr).
 
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