Bestellkommentar verbindlich?

Bloodhound5

enduro-mtb.com
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Hallo
Folgendes Problem: ich habe mir in einem Schweizer Shop eine neue Bremspumpe für meine Grimeca System 12 bestellt. Fahre die Bremse am Hinterrad und auf der rechten Lenkerseite.
Da ich keinen deutschen Shop gefunden habe, der Grimeca teile liefert bin ich in die schweiz ausgewichen.
Bekanntlich gibt es bei Grimeca ja die Bremsgriffe mit runden und die mit integriertem Ausgleichsbehälter. In dem Shop gab es den mit Runden nur in der ausführung "Für Vorderradbremse". Hab dann den genommen und in den Bestellkommentar geschrieben "Bitte den Bremsgriff für die rechte Seite. Falls der Griff für rechts mit rundem Ausgleichsbehälter nicht lieferbar ist, dann den integrierten. Vielen Dank!"

Jetzt kam vor einigen Tagen (genau 4 Wochen lieferzeit) das Paket mit - ihr ahnt es schon - dem Griff für die Linke Seite. :mad:
Und jetzt soll ich sämtliche zusätzliche Versandkosten zahlen die beim umtausch anfallen.

Ich bin der Meinung alles richtig gemacht zu haben, denn "Für Vorderradbremse" heißt nicht zwangsläufig linker Griff, machen ja viele anders. Grade weil das unklar war hab ich in bestellkommentar klipp und klar geschrieben was ich brauch.

Der liebe Herr Verkäufer sieht das aber anders und schreibt mir Nettigkeiten wie "erfinden sie keinen mist." Sehr spannend fand ich auch:

habe gesehen das im kommentar dies steht. wenn man im zeitdruck ist und die nicht beachtet hat wird halt so geliefert wie es bestellt worden ist. ein kommentar ist keine garantie das die beachtet ist. fakt ist da ssie den falschen bestellt haben. senden sie diesen auf ihre kosten retour.

wenn ein schweizer bestellt bestellt er das was er im shop haben kann und nicht was er haben möchte und bestellt mal irgendwas und schreibt im textfeld hin was es sein sollte. ein deutscher, nicht persönlich nehmen ist im allgemeinen so, das bestellt wird und im nachhinein feststellt das er einen schlauch haben müsste und nicht eine kette, so z.b.

Die entscheidende Frage ist jetzt: Ist das eine Fehllieferung oder muss ich wirklich die Kosten für den Umtausch tragen? Muss ein shop den Bestellkommentar beachten?
Danke für eure Antworten!
Bye
Aaron
 
was den das für eine antwort das ist echt ne frechheit.
des is ja wie wir deutschen gegen die holländer :D
ne aber im ernst sowas kannst als verkäufer doch net schreiben, das grenzt ja schon an beleidigung.
geh doch mal in nen guten local shop und frag ob die den richtigen bestellen können und du einfach mit ihnen "tauschst" vllt machen die des ja?! versuchen kannst es ja mal.
 
Lass mich raten: Das muss Bike-Import sein.

Richtig?

der Kandidat bekommt 100 Punkte! Hätt ich da was wissen müssen?

Hatte per E-Mail schon im vorfeld nach dem Bremshebel für die Rechte Seite gefragt, und ob sie ausnahmsweise nach D liefern könnten und so. Verkäufer B. hat gemeint, Hebel ist da im shop zu finden und ich soll halt mal bestellen, dann passt das schon.

Werde wohl wirklich mal anrufen, aber befürchte dass das zu nicht viel führen wird. Aber wenn er so spricht wie er schreibt wirds zumindest mal lustig :lol:

Was meint ihr denn zu der verbindlichkeit des Bestellkommentars?
 
anrufen, geschäftsführer verlangen, wird mit sicherheit zeit haben, fragen ob das gängige praxis ist. wenn kein weiterkommen, mitteilen, dass der artikel unfrei zurück gesandt wird und wenn annahme verweigert, dann freigabe durch DHL (das jedenfalls, sofern es noch nicht bezahlt ist)


.....ach ja und noch drauf hinweisen, dass du damit an die öffentlichkeit gehen wirst (sofern cheffe seine unfreundlichen untergebenen noch deckt)

....schriftliche entschuldigungen sind auch immer gut

Was meint ihr denn zu der verbindlichkeit des Bestellkommentars?

....ich glaub diese kommentare, dass ist mehr als wunschdenken seitens des käufers zu werten, wenn geht / der verkauf dazu bock hat wirds ansonsten, tja.....
 
schwer zu sagen...ein guter unternehmer würde das im sinne seiner kunden regeln. weil dich hat er jetzt ja sicher verloren :D und einige andere auch...
an sich würd ich den ja mal auf den link hier verweisen, aber so wie der drauf ist könnte das ne anzeige nach sich ziehen wegen rufmords :D

aber verbindlich im sinne von gesetzlich geregelt ist das wahrscheinlich nicht
 
anrufen, geschäftsführer verlangen, wird mit sicherheit zeit haben, fragen ob das gängige praxis ist. wenn kein weiterkommen, mitteilen, dass der artikel unfrei zurück gesandt wird und wenn annahme verweigert, dann freigabe durch DHL (das jedenfalls, sofern es noch nicht bezahlt ist)


.....ach ja und noch drauf hinweisen, dass du damit an die öffentlichkeit gehen wirst (sofern cheffe seine unfreundlichen untergebenen noch deckt)

....schriftliche entschuldigungen sind auch immer gut

bezaht ist das ganze schon, wie im Internet üblich, per Vorkasse :mad:
Der Mensch mit dem ich gemailt habe ist "inhaber, Telefon und e-Mail Beantworter" wie er immer unter seine Mails schreibt. :eek: komischer Laden da...
 
ich mag mir nicht ausmalen welche reaktionen aufgekommen wäre, hätte ein deutscher händler einem schweizer kunden so eine antwort zugesendet.
die antwort wäre vermutlich in allen europäischen gazetten erschienen.

kh-cap
 
Kann kein Schweizer Recht, nach deutschem sieht es meiner Meinung folgendermaßen aus:

1) Die Anzeigen auf der Webseite sind invitationes ad offerendum.
2) Das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages hast Du gemacht, indem Du Deine Bestellung eingetragen hast. Fraglich ist, ob der Kommentar Teil des Angebotes ist.
Ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände mit Rücksicht auf die Verkehrssitte sowie nach Auslgegung gemäß § 133 BGB zu ermitteln.
Meine Ansicht: Wenn der Versender die Möglichkeit bietet, Kommentare anzufügen, kann er sich nicht darauf berufen, er sei in der Hektik nicht in der Lage gewesen, diese zu lesen. Das ist sein Fehler.
Dein Angebot bezog sich explizit auf einen Bremsgriff rechts oder einen integrierten.

3) Die Annahme Deines Angebotes machen die Versender regelmäßig entweder explizit (eher selten) oder konkludent durch Zusendung der Ware.
Hier wurde aber etwas anderes geliefert als bestellt wurde. Nach § 150 BGB ist eine Annahme unter Änderungen eine Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
-> Durch Zusenden des falschen Bremsgriffs hat Dir die Gegenseite ein neues Angebot gemacht.

4) Wenn Du die falschen Teile nicht in Gebrauch genommen hast, denen eine E-Mail geschrieben hast, daß das so ok ist oder in irgendeiner anderen Weise geäußert hast, daß Du diese Teile nehmen willst, ist zwischen Euch kein Kaufvertrag zustandegekommen.

5) Das heißt, jetzt ist eine Rückabwicklung über Bereicherungsrecht erforderlich. Die kriegen ihr Zeugs zurück, Du Dein Geld.

Versandkosten tragen die, weil die Mist gebaut haben.

Das ist weder eine Rechtsberatung, noch irgendwie verbindlich. Um das genau zu prüfen, wäre Recherche erforderlich. Dazu kann es nach Schweizer Recht schon wieder anders aussehen.

Wie Du jetzt allerdings wieder an Dein Geld kommst, wenn die sich stur stellen - tja...
Eine Klage wird sich bei solchen Summen nicht lohnen. Im Endeffekt hast Du wohl einfach das Nachsehen, wenn die Dir den Versand nicht ersetzen.
 
:lol: Oh mann... manche Bewohner dieses Alpenlandes haben echt ein Problem mit uns Deutschen. Vielleicht sollten sie ihren Shop in rätoromanisch betreiben oder Auslandsbestellungen ausschliessen, wenn ihnen deutsche Kunden zu doof sind.

Zur Sache: Wenn ein Shop ein Kommentarfeld anbietet und dieses benutzt wird dann ist der darin verfasste Kommentar natürlich Bestandteil des Kaufvertrages. Bei einer separat verschickten Mail könnte man das ja vielleicht noch anders sehen, hier aber wurde eine Bestellung übermittelt. Gibt es eine (automatische) Bestellbestätigung, die den Kommentar beinhaltet?

Wer als Shopbetreiber einen Kommentar übersieht der sollte sich kulant zeigen. Ist mir als Webmaster eines Shops auch schon passiert. Wenn einem Kunden allerdings so lästig sind dass man derart genervt und patzig reagiert dann sollte man doch lieber in einen Beruf ohne Kundenkontakt wechseln.
 
Also die Antowrt vom Shop-Schweizer ist ja mal unter aller Kanone ^^ Naja, so sind sie halt, die Alm-Öhis.
 
Kann kein Schweizer Recht, nach deutschem sieht es meiner Meinung folgendermaßen aus:

1) Die Anzeigen auf der Webseite sind invitationes ad offerendum.
2) Das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages hast Du gemacht, indem Du Deine Bestellung eingetragen hast. Fraglich ist, ob der Kommentar Teil des Angebotes ist.
Ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände mit Rücksicht auf die Verkehrssitte sowie nach Auslgegung gemäß § 133 BGB zu ermitteln.
Meine Ansicht: Wenn der Versender die Möglichkeit bietet, Kommentare anzufügen, kann er sich nicht darauf berufen, er sei in der Hektik nicht in der Lage gewesen, diese zu lesen. Das ist sein Fehler.
Dein Angebot bezog sich explizit auf einen Bremsgriff rechts oder einen integrierten.

3) Die Annahme Deines Angebotes machen die Versender regelmäßig entweder explizit (eher selten) oder konkludent durch Zusendung der Ware.
Hier wurde aber etwas anderes geliefert als bestellt wurde. Nach § 150 BGB ist eine Annahme unter Änderungen eine Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
-> Durch Zusenden des falschen Bremsgriffs hat Dir die Gegenseite ein neues Angebot gemacht.

4) Wenn Du die falschen Teile nicht in Gebrauch genommen hast, denen eine E-Mail geschrieben hast, daß das so ok ist oder in irgendeiner anderen Weise geäußert hast, daß Du diese Teile nehmen willst, ist zwischen Euch kein Kaufvertrag zustandegekommen.

5) Das heißt, jetzt ist eine Rückabwicklung über Bereicherungsrecht erforderlich. Die kriegen ihr Zeugs zurück, Du Dein Geld.

Versandkosten tragen die, weil die Mist gebaut haben.

Das ist weder eine Rechtsberatung, noch irgendwie verbindlich. Um das genau zu prüfen, wäre Recherche erforderlich. Dazu kann es nach Schweizer Recht schon wieder anders aussehen.

Wie Du jetzt allerdings wieder an Dein Geld kommst, wenn die sich stur stellen - tja...
Eine Klage wird sich bei solchen Summen nicht lohnen. Im Endeffekt hast Du wohl einfach das Nachsehen, wenn die Dir den Versand nicht ersetzen.

Enjoy:

http://www.schmidlaw.ch/images/pdf/000015.pdf
 
Vorschlag:

a.) er hat den richtigen Hebel
Daraus entsteht 3x Porto.
Rücksendung zahlst du, die anderen 2 er.

b.) er hat den Hebel nicht. Er zahlt die Sendung nach DE, du zahlst die Rücksendung. Differenz zum Kaufbetrag wandert zurück auf dein Konto.

Alles andere wird vom Aufwand her unverhältnismässig. Freie Rücksendung kennen wir in der Schweiz nicht, genausowenig ein Fernabsatzgesetz.

Und?
 
Freie Rücksendung kennen wir in der Schweiz nicht, genausowenig ein Fernabsatzgesetz.

Aber Vertragserfüllung kennt Ihr schon, oder?

Das Fernabsatzgesetz kommt in D nämlich in so einem Fall nicht wirklich zum Zuge, es geht um eine Wandlung des Kaufvertrages nach BGB und nicht um eine "Rücksendung ohne Angabe von Gründen".
 
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