Kennzeichnen von Stacheldraht

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Hallo zusammen,
hatte am Freitag einen Unfall beim Biken. Bin im Wald einen Weg runtergefahren, breite ca. 2m, der entlang einer Weide führte.

Das letzte was ich noch wahrgenommen habe, dass vor mir auf dem Weg plötzlich zwei Bahnen Stacheldraht auftauchten. Habe noch versucht zu bremsen, hat aber nicht mehr gereicht. Hat mich natürlich richtig heftig hin gehauen und ich habe nun wahrscheinlich eine Rippe angebrochen oder vielleicht "nur" geprellt.

Kennt sich jemand aus hier wie das rechtlich ist, besteht eigentlich eine Kennzeichnungspflicht von Stacheldraht der über Wege gespannt wird oder ähnliches?

Laut Polizei gilt folgendes:
Eigentlich darf man auf Wegen die schmaler als 2m sind nicht fahren.
Auch im Wald gilt das Gesetz, dass man jederzeit so fahren soll/muss dass man noch rechtzeitig bremsen kann.

Da ich momentan noch nicht so richtig Ahnung habe von den ganze Gesetzen Pflichten die im Wald gelten, dachte ich, schreibe ich hier mal ein paar Zeilen, denke mal andere werden sich auch schon mit dem Thema beschäftigt haben.

Danke
 
Ich würde die Sache mal anders angehen.
War es ein Privatweg oder einer der zum Staatsforst gehört?
Wurde der Draht von jemandem dort verlegt der berechtigt war dies genau dort zu tun?
 
privatwege sind in der regel immer kenntlich gemacht, so ist es in der regel bei uns.. bist du evtl durch einer schranke durchgefahren? aber ich meine selbst "wenn" das ein privatweg ist, hat da kein stacheldraht rumzuliegen!? ergibt für mich keinen plausibelen sinn.. sonst tipp ich mal auf vandalismus oder sowas...
 
Also nochmal, es war kein Hinweis zu erkennen, dass sich dieser Weg von irgendeinem anderen Weg unterscheidet, auch nicht durch eine Schranke.

Der Stacheldraht lag nicht irgendwo, sondern war über den Weg gespannt.

Sinn und zweck des Drahtes war wohl die Fläche der Weide/Wiese dadurch zu vergrößern. Oder das Gebiet zu schließen, damit keins der Viecher durch diesen Weg die Weide verlassen kann.
 
Es gibt diverse Urteile, wonach der Eigentümer des Weges Absperrungen wie Draht, Weidepeitschen oder Schranken anzukündigen und entsprechend zu kennzeichnen hat. Schau Dir die Stelle noch mal an und dokumentiere die ggfs. nicht vorhandene Kennzeichnung der Absperrung mit Fotos etc.
Ich würde mich sogar selbst erkundigen, wem das Grundstück gehört.

Anschließend informierst Du Deine Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) und suchst Dir einen Rechtsanwalt, der Deine Interessen vertritt.
 
also des is n fall bei dem ich auf jeden fall zur polizei gehen würde und ne anzeigen machen würd!! ich gehör echt net zu den leuten die gleich zum anwalt rennen, aber irgentwo hörts dann auf, stacheldraht übern weg spannen is ne riesen sauerei!!
 
Es gibt diverse Urteile,

Zum Beispiel ein Urteil des OLG Köln (Urteil vom 23.01.1998, 19 U 109/97), im Detail und mit Urteilsgründen nachzulesen u. a. in OLGR Köln 1998, 146-148 oder MDR 1998, 718-719, das sich mit einem in ca. 1 m Höhe quer über einen Waldweg zum Zweck eines Viehtriebs gespannten Weidedraht beschäftigte. Ein Mountainbiker stürzte und erlitt erhebliche Verletzungen (laut Tatbestand inkomplettes Querschnittsyndrom bei HWK 6 - Fraktur mit contusio spinalis). Das OLG Köln war der Meinung, dass der Landwirt seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat und deshalb die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld dem Grunde nach gerechtfertigt waren. Zur Feststellung der Anspruchshöhe wurde die Klage an das LG Köln zurück verwiesen.
 
also mein gesunder menschenverstaqnd sagt mir, dass stacheldraht normalerweise nciht über die strasse gespannt wird.
würde erstens das ganze dokumentieren (bilder), dann mich erkundigen wem der weg gehört (z.b. über die grünen), evtl hat derjenige ja nicht zum ziel gehabt biker zu verletzen.
dann mal mit demjenigen reden. wenn nichts gekennzeichnet war und er das da mit absicht (z.b. wegen seiner kühe) da verlegt hat würde ich darauf bestehen dass er den schaden (reifen, schlauch) und seine haftpflich evtl deinen körperlichen schaden begleicht.
wenn er alles abstreitet, nochmal zu den grünen und anzeige.
 
Zum Beispiel ein Urteil des OLG Köln (Urteil vom 23.01.1998, 19 U 109/97), im Detail und mit Urteilsgründen nachzulesen u. a. in OLGR Köln 1998, 146-148 oder MDR 1998, 718-719, das sich mit einem in ca. 1 m Höhe quer über einen Waldweg zum Zweck eines Viehtriebs gespannten Weidedraht beschäftigte. Ein Mountainbiker stürzte und erlitt erhebliche Verletzungen (laut Tatbestand inkomplettes Querschnittsyndrom bei HWK 6 - Fraktur mit contusio spinalis). Das OLG Köln war der Meinung, dass der Landwirt seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat und deshalb die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld dem Grunde nach gerechtfertigt waren. Zur Feststellung der Anspruchshöhe wurde die Klage an das LG Köln zurück verwiesen.

Die von den Beklagten darauf eingelegte Revision wurde am 06.10.98 vom Bundesgerichtshof nicht zur Entscheidung angenommen, damit war das Urteil rechtskräftig.

Es folgte ein langwieriges Verfahren beim Landgericht, das erst 2002 durch einen Vergleich beendet wurde. Der Unfall war am 06.07.94.
 
Es folgte ein langwieriges Verfahren beim Landgericht, das erst 2002 durch einen Vergleich beendet wurde. Der Unfall war am 06.07.94.

Leider dauern solche Verfahren häufig viel zu lange und bestehen in einem dauerhaften Kampf gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Gerade bei schweren Verletzungen mit Langzeitfolgen versuchen die Versicherungen, das Opfer unter Einsatz aller legalen Mittel so mürbe zu machen, dass ein Vergleich geschlossen wird, mit dem auch alle zukünftigen Schäden abgegolten sind. Hier standhaft zu bleiben und sein Recht durchzusetzen erfordert viel Kraft.
 
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