Canyon gewinnt in erster Instanz gegen Cervélo und TRIDynamic [Update]

Canyon hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den kanadischen Fahrradhersteller Cervélo und dessen ehemaligen Vertriebspartner TRIDynamic GmbH (Lindenberg) in erster Instanz gewonnen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Patent für ein spe


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Canyon hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den kanadischen Fahrradhersteller Cervélo und dessen ehemaligen Vertriebspartner TRIDynamic GmbH in erster Instanz gewonnen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Patent für eine speziell geformtes querovales Sattelrohr, das Patent hatte Canyon 2005 angemeldet.

Link zum Patent:
http://depatisnet.dpma.de/DepatisNe...o=asc&sf=vn&firstdoc=1&NrFaxPages=9&pdfpage=1

TriDynamic hatte nach eigenen Angaben 2005 auf Wunsch von Cervèlo zwei Rahmen bei Canyon "besorgt" und nach Kanada geschickt.

Cervélo darf jetzt keine RS, R3 und R3 SL Räder mehr nach Deutschland einführen oder dort verkaufen, Räder die schon bei Händlern stehen müssen zurückgerufen werden. Neben umfangreichen Informationspflichten seitens Cervélo an Canyon wurde Canyon auch eine angemessene Entschädigung sowie Schadensersatz zugesprochen.

Cervélo und TRIDynamic haben angekündigt Berufung einzulegen.

!sehr gut und so sollte es auch mit den gelben kopierern laufen!
 
"Alle seit dem 01.09.2008 in den Verkehr gelangten und im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen zurückzurufen."
 
aus den Vertriebswegen....

Wenn es ein Endkunde hat, ist das Rad nicht mehr im Vertriebsweg. Habe noch nie gehört dass von Endkunden Produkte wegen Patentstreitigkeiten zurückgerufen werden.
 
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Die Kunden werden die Räder nicht zurück geben müssen. Wäre ja noch schöner.

Nur die Händler die noch Rahmen oder RÄder haben dürfen diese nicht mehr verkaufen.
 
Canyon hat (...) in erster Instanz gewonnen.
dafür haben sie in der Schweiz verloren. Das steht auf der Canyon-Page geschrieben:

RECHTLICHE HINWEISE FÜR SCHWEIZER BESUCHER
Wir dürfen ab dem 1. September 2010 aus markenrechtlichen Gründen unter der Bezeichnung CANYON keine Fahrräder und kein Zubehör mehr in die Schweiz liefern. Es ist aber weiterhin möglich, dass Sie uns in unseren Abholzentren in Deutschland besuchen (zurzeit nur in Koblenz | weitere sind in Planung) und dort ein CANYON-Fahrrad auswählen oder abholen und in die Schweiz einführen. Aus markenrechtlicher Sicht dürfen unsere Produkte zu privaten Zwecken und ohne die Absicht, diese mit Gewinn weiterzuverkaufen, in die Schweiz eingeführt und dort benützt werden.
 
"Alle seit dem 01.09.2008 in den Verkehr gelangten und im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen zurückzurufen."

es gibt im deutschen Recht (anders als im normalen Sprachgebrauch) einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Der Käufer erwirbt -anders als der Importeur oder Händler- nicht nur Besitz im Sinne des § 854 BGB an den Rädern, sondern auch Eigentum im Sinne des § 903 BGB und ist daher vor Rückforderungsansprüchen sicher.
 
es gibt im deutschen Recht (anders als im normalen Sprachgebrauch) einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Der Käufer erwirbt -anders als der Importeur oder Händler- nicht nur Besitz im Sinne des § 854 BGB an den Rädern, sondern auch Eigentum im Sinne des § 903 BGB und ist daher vor Rückforderungsansprüchen sicher.


Wenn es heißt: alle im Besitz Dritter, dann ist dein Eigentumsblablaeinwand zwar richtig, aber völlig überflüssig.

Aber schön, was du heute wieder so alles weißt.
 
Ich glaube die meisten Vertriebler erwerben Eigentum.


Dass man ein häßliches Sitzrohr auch noch patentieren lässt...
 
Ein Patent auf ein ovales sattelrohr? häh? sonsd iss bei denen alles klar oder wie?

Habe ich mir gerade auch gedacht. Anpassung der Form und Abmessung xbeliebiger Hohlprofile egal für welche Anwendung... Das wird nen Spaß, wenn ich bei jeder Belegabgabe in der Uni ersteinmal schauen muss, ob da nicht schon vorher Einer die Idee hatte den Querschnitt des Objektes an zu passen :lol:


Wobei da gibts ja dann schon Probleme im Fach technische Mechanik... böse Uni :D
 
dafür haben sie in der Schweiz verloren. Das steht auf der Canyon-Page geschrieben:

RECHTLICHE HINWEISE FÜR SCHWEIZER BESUCHER
Wir dürfen ab dem 1. September 2010 aus markenrechtlichen Gründen unter der Bezeichnung CANYON keine Fahrräder und kein Zubehör mehr in die Schweiz liefern. Es ist aber weiterhin möglich, dass Sie uns in unseren Abholzentren in Deutschland besuchen (zurzeit nur in Koblenz | weitere sind in Planung) und dort ein CANYON-Fahrrad auswählen oder abholen und in die Schweiz einführen. Aus markenrechtlicher Sicht dürfen unsere Produkte zu privaten Zwecken und ohne die Absicht, diese mit Gewinn weiterzuverkaufen, in die Schweiz eingeführt und dort benützt werden.

Die Räder hiessen in der Schweiz sowieso nicht Canyon

die kamen in anderen Kartons und auf den Rahmen waren Kleber mit nem anderen Firmennamen...
 
dafür haben sie in der Schweiz verloren. Das steht auf der Canyon-Page geschrieben:

RECHTLICHE HINWEISE FÜR SCHWEIZER BESUCHER
Wir dürfen ab dem 1. September 2010 aus markenrechtlichen Gründen unter der Bezeichnung CANYON keine Fahrräder und kein Zubehör mehr in die Schweiz liefern. Es ist aber weiterhin möglich, dass Sie uns in unseren Abholzentren in Deutschland besuchen (zurzeit nur in Koblenz | weitere sind in Planung) und dort ein CANYON-Fahrrad auswählen oder abholen und in die Schweiz einführen. Aus markenrechtlicher Sicht dürfen unsere Produkte zu privaten Zwecken und ohne die Absicht, diese mit Gewinn weiterzuverkaufen, in die Schweiz eingeführt und dort benützt werden.

Das geht schon länger so, bezieht sich aber soweit ich weiss nicht auf ein technisches Patent sondern auf die Namensrechte im Bezug auf "Canyon" - sonst hatten die Bikes für die Schweiz doch immer einen anderen Namen..

Gruß
Peter
 
Selbst wenn es eine Rückgabe von Endkunden geben würde, so viele würde es ja nicht betreffen. Canyon kann doch sowieso nie liefern... :lol:
 
man stelle sich die reaktionen im forum vor, wenn es wäre umgekehrt wäre. oder noch besser: ein chinesischer rahmenbauer wäre wegen patentsrechtsverletzung einer marke wie liteville verklagt und verurteilt worden....
 
Unglaublich, dass solche Trivialpatente ausgestellt werden :eek:

Das sind Gebrauchsmusterpatente und die haben im Prinzip schon ihre Berechtigung, um vor allem geistiges Eigentum und damit direkt auch Arbeitsplätze zu sichern.

Allerdings geht das irgendwann im schlimmsten Fall so weit, dass selbst die Anordnung der Fasern patentiert wird oder schon wurde. In USA gibt es mittlerweile exorbitant viele Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen alles mögliche zum Patent anzumelden, alte Patente aufzukaufen und dann Lizenzgebühren zu kassieren, wenn diese Patente eingesetzt werden. Wenn sie eingesetzt werden und keine Gebühren gezahlt werden, wird halt geklagt - und damit verdienen diese Unternehmen auch wieder.

Die Soft- und Hardware-Industrie (allen voran Apple), aber natürlich auch die Musik-Industrie mit ihrem DRM machen ja vor wie so etwas funktioniert.
 
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