Änderung Forstgesetz Hessen

Ja absolut!
Ich dachte auch mehr an die grundsätzliche Pressestimmung.
Jetzt ist zumindest das "negative" und offenbar leicht zu transportierende Bikerimage nicht mehr dominant. Vorübergehend, denn ich bin mal gespannt, ob da diesbezüglich auch ein bisschen Taktik dahinter steckt. Nach dem Motto "wer optimales erreichen will, muss maximales fordern". Anschließend etwas nachgeben (den Fussgängerpassus) und alle sind froh. Mein Gefühl sagt mir, dass die "Fußgängergeschichte" so nicht durchgeht. Damit wecken sie eine "mächtigere" Lobby.
Aber wahrscheinlich überschätzt ich dann doch die Leute; die werden es wohl doch so meinen wie es momentan geschrieben steht.
 
Vielleicht kann man die Sommerpause auch positiv nutzen? Die Berichterstattung über die EM wird jetzt abbrechen, die Olympiade beginnt erst Ende Juli, die hessischen Ferien aber genau heute!

Jetzt wo es weniger Dinge zu berichten gibt und viele Familien Radausflüge machen, könnten vllt in größeren Zeitungen solche reißerischen "Bild-Typischen" Schlagzeilen wie "Ist bald jeder Wanderer oder Radfahrer kriminell?" viel Aufmerksamkeit ziehen.

Meine Erfahrung ist es, dass gerade im Sommer/Urlaub sehr viele Leute beim Frühstück Zeitung lesen. Viel mehr Leute gehen relaxter zum Bäcker um dort Brötchen fürs Frühstück zu kaufen und schauen vllt auch mal eher auf eine Zeitung, als auf dem Weg zur Arbeit.
 
Seite 29, Begründung, A Allgemeiner Teil:
Neuregelungen hervorzuheben:

- Spiegelstrich 7

"...Radfahren soll weiterhin auf festen Waldwegen zulässig sein, der Begriff des "festen Waldweges" wird jedoch präzisiert. Dies ist geboten, weil namentlich Mountainbiking abseits der Wege in den nahe den Ballungsräumen gelegenen Mittelgebirgslagen inzwischen häufig sowohl waldökologisch als auch im Hinblick auf die Sicherheit anderer Waldbesucher problematische Ausprägungen angenommen hat und einer effektiveren Steuerungsmöglichkeit bedarf. ...."

Echt krass, da fällt einem echt nix mehr ein! :mad:
5-7 Locations, wo es tatsächlich Probleme gibt ... und z.B. am Feldberg versucht man ja seit längerer Zeit schon eine Kanalisierung der Downhillfraktion.
Das allerdings ohne Erfolg, weil sich die Behörden so schwer tun. Ist ja auch klar: wenn man für die paar Ecken wirkliche kooperative Lösungen hätte, fiele ja das ganzen Gerüst der Begründungen für die jetzige Gesetzesinitiative zusammen.

Und wer kommt eigentlich auf die Idee, eine Landstraße für den PKW-Verkehrt zu sperren, nur weil der eine oder andere Autofahrer besoffen oder zu schnell fährt. :confused:

Aber mit den Bikern kann man's ja machen. Da krieg ich Plaque! :mad:

Spätestens wenn bald alle Biker mit dem Auto zum Feldberg fahren, dort die Wanderparkplätze blockieren und dann gemeinsam die "schönen" Forstpisten rauf und runter fahren, wird man sich an die gute alte Zeit erinnern, als im Wald noch Ruhe war!


Auf in den Widerstand (www.dimb.de) .. so nicht, nicht mit uns!
Norm
 
Von den Regelungen in §§ 15 ff. bin ich jetzt nicht so überrascht, die ganzjährige Befahrbarkeit durch zweiachsigen nicht-Geländefahrzeuge war ja schon bekannt. Und in der Tat, danach blieben uns im Taunus wirklich nur noch die flachen Waldautobahnen, wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob die im Winter mit meinem A4 zu befahren wären. Das zeigt aber schon, wie untauglich das dargelegte Kriterium zur Auslegung des Begriffs "fester Weg" ist.

Wirklich entsetzt bin ich aber über die unglaubliche Dämlichkeit der Begründung. In einem Land wie Hessen, dass ja nun wirklich nicht viele Großstädte aufweisen kann, ein Gesetz mit Bezug zu "nahe den Ballungsräumen gelegenen Mittelgebirgslagen" zu begründen ist schon spektakulär. Die ganze Regelung für uns Biker ist ein auf den Taunus
bezogenes Einzelfallgesetz, im Ergebnis muss nun ganz Hessen darunter leiden.

Handwerklich ähnlich bizarr ist § 15 Abs. 4, der schon einschlägig ist, wenn nur zwei Leute einen gemeinsamen Spaziergang machen, ein schlechter Witz. Die Höhe der möglichen Strafe in einem OWi Verfahren mit 100.000,- Euro kann man schon gar nicht mehr ernst nehmen.

Unabhängig von der eigenen Betroffenheit als Biker ist der ganze Entwurf ein unglaubliches Ärgernis, weil deutlich wird, auf welchem Niveau ein Bundesland wie Hessen regiert und vor allem verwaltet wird. Man möchte sich dafür schämen, hier zu wohnen.

In der Anhörung werden sicher einige Korrekturen erfolgen, aber die "effektivere Steuerungsmöglichkeit" der Mountainbiker wird in jedem Fall kommen. Spannend ist nur noch, ob ein solches Gesetz vor den höheren Gerichten bestand haben wird, was ich nicht glaube.

Im Ergebnis werden damit alle Biker in die Illegalität getrieben, denn natürlich wird niemand sein Verhalten an den absurden Anforderungen des Gesetzes orientieren und nur noch auf brettebenen Waldautobahnen fahren.

Ich hoffe nur, dass die DIMB für andere Länder aus den Erfahrungen, die hier in Hessen gemacht wurden lernt und sich bei der nächsten Gelegenheit nicht wieder so von der Verwaltung und den Politikern über den Tisch ziehen lässt, sondern schon im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahren massiv auf die Entscheidungsträger einwirkt und die breite Bikeröffentlichkeit hier einbezieht. Die Hinterzimmerpolitik hat sich nicht bewährt, das wird ja nun spätestens deutlich.

Grüße,
Paul
 
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...
Und das bestärkt unsere Vermutung, wer dem Ministerium den Entwurf in die Feder diktiert hat. Geld regiert in Hessen noch mehr die Welt als anderswo! Also müssen wir zeigen, wie viele wir sind. Denn Wählerstimmenverlust fürchtet der Politiker noch mehr als die Macht des Geldes.

...

Es tut mir leid, aber solche Absätze kann ich nicht ernst nehmen. Hessen mag vieles sein, aber korrupter als in anderen Bundesländern sind Verwaltung und Politik hier sicher nicht.

Grüße
Paul
 
Wenn der Entwurf zum neuen Hessisches Waldgesetz (HWaldG) so kommt, bin ich ein Gesetzesbrecher,
das mehrmals in der Woche und die meisten anderen Besucher in hessischen Wäldern auch.
Wenn sich da nicht eine breite Front gegen das Gesetz bildet dann glaube ich an nichts mehr, vor allem nicht an die hier lebenden Radfahrer.
Gegen so radfahrerfeindliche Gesetze muss man sich zur Wehr setzen, der Mensch gehört nicht aus der Natur ausgesperrt,
er ist ein Teil der Natur und wer sich umsichtig verhält sollte auch das Recht haben sie zu betreten.

Gruß
Marko
 
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Echt krass, da fällt einem echt nix mehr ein! :mad:
5-7 Locations, wo es tatsächlich Probleme gibt ... und z.B. am Feldberg versucht man ja seit längerer Zeit schon eine Kanalisierung der Downhillfraktion.


...warst du mal am Wochenende am Feldberg/Fuchstanz/usw... ? da sind die Bergabler aber mit Sicherheit das kleinste Problem!
Diese Unterscheidung ist müßig und unsinnig. Der Wanderer sieht "Mauntenbeiker"...... das sollten wir auch tun!

Ehrlich gesagt, nach meinen Erlebnissen der letzten 2 Monaten am Feldberg wars höchst überfällig das sowas kommt...wie da zwischen Familien mit Kindern Slalom gefahren wird ist teilweise kriminell. Hab selbst ne Gruppe Mit40er im Temporausch zur Rede gestellt, Antwort war: "Solln se halt kurz weg gehen...."
Da treffen viele Interessen in einem Hot-Spot zusammen und die organisierte Fraktion der MTBler ist eher Zaungast.


Grüße Jan
 
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Und in der Tat, danach blieben uns im Taunus wirklich nur noch die flachen Waldautobahnen, wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob die im Winter mit meinem A4 zu befahren wären. Das zeigt aber schon, wie untauglich das dargelegte Kriterium zur Auslegung des Begriffs "fester Weg" ist.

Jupp, hoch geht auch auf Waldautobahnen nicht, eben weil der A4 nicht mehr hoch kommt. Nur noch schön eben...von Hohemark bis Saalburg, aber bitte nur ganz unten. Man kommt keinen Berg mehr legal hoch, keinen Einen, egal auf welchem Weg! WALD GESPERRT!

Handwerklich ähnlich bizarr ist § 15 Abs. 4, der schon einschlägig ist, wenn nur zwei Leute einen gemeinsamen Spaziergang machen, ein schlechter Witz. Die Höhe der möglichen Strafe in einem OWi Verfahren mit 100.000,- Euro kann man schon gar nicht mehr ernst nehmen.

Wald betreten 100.000 Euro; das ist dermaßen willkürlich unangemessen, dass man dem Verantwortlichen durchaus mal Amtsmissbrauch vorwerfen könnte, Bestechlichkeit gleich mal dazu nehmen. Mit den beiden Vorwürfen will keiner vor Gericht gezerrt werden, auch wenn nix dabei rauskommt.

Spannend ist nur noch, ob ein solches Gesetz vor den höheren Gerichten bestand haben wird, was ich nicht glaube.

Niemals, aber wie an anderer Stelle schon gesagt, muss dass erst mal jemand durchziehen.
Wer ruft "hier"? :D
 
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Demnächst werden wir wohl die Luftpumpe am Bike durch Zollstöcke ersetzen müssen. Nur wie breit ist ein nicht geländegängiges, zweispuriges Kraftfahrzeug? Wie wäre es mit dem Renault Twizy und 1228mm Breite? Wer findet etwas schmaleres?

Und demnächst lesen wir dann in der FAZ:

"Hessen übernimmt Vorreiterrolle bei der Absatzförderung von besonders schmalen, zweispurigen und insbesondere nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen"
 
Nur wie breit ist ein nicht geländegängiges, zweispuriges Kraftfahrzeug? Wie wäre es mit dem Renault Twizy und 1228mm Breite? Wer findet etwas schmaleres?
Challenge Accepted;-)
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Gut gesteuert kommt man damit über sehr viele Trails obwohl die Teile als nicht wirklich Geländegängig gelten. Kraftfahrzeuge sinds auch. Die haben Kraft, machen en heiden Läm und stinken :daumen:


Ich hoffe wir schaffen das irgendwie abzuwenden. Dieser übertrieben Entwurf könnte genau die Vorlage sein um auch andere Gruppen anzusprechen.
 

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Wie wäre es mit dem Renault Twizy und 1228mm Breite? Wer findet etwas schmaleres?
"
Wie wäre es mit dem Messerschmidt Kabinenroller?
http://de.wikipedia.org/wiki/Messerschmitt_Kabinenroller
Spurweite vorne 1110mm. Breite 1270mm

Aber ich denke die Diskussion ist müssig. Es geht um einen üblichen 2WD PKW. Und im Winter können auch mal asphaltiere Strassen nicht passierbar sein und gelten trotzdem als ganzjährig befahrbar. Letztlich läuft es auf einen geschotterten Forstweg hinaus. Das wird dann vermutlich spätestens beim ersten Verfahren von einem Gericht so präzisiert.

Also besser auf das Wesentliche konzentrieren und nicht auf Wortklauberei.


ciao heiko
 
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Dann noch eine weitere Info:
heute habe ich mit der Reiterlichen Vereinigung telefoniert. Wir kooperieren und werden die Stellungnahmen untereinander abstimmen.

hallo präsi,
vielleicht sollte man sich bei den pferdeleuten auch mit der VFD (Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V) kurzschließen. da ist die schnittmenge noch größer als mit der FN, die VFD hat als kernklientel die freizeitreiter = im wald unterwegs.
 
... Aber ich denke die Diskussion ist müssig. Es geht um einen üblichen 2WD PKW. Und im Winter können auch mal asphaltiere Strassen nicht passierbar sein und gelten trotzdem als ganzjährig befahrbar...

passt zu meiner frage: was passiert denn bitte bei schnee?

müssen die im entwurf genannten fahrzeuge die freigegebenen straßen auch bei schnee nutzen können oder kann man hier gemein hin davon ausgehen, dass die straßen dann geräumt werden (müssen)???
 
Der Gesetzentwurf stärkt nur die Rechte der Waldeigentümer.
Wenn sowas durchgeht können wir auch gleich das Kaiserreich mit angehängten Fürstentümern wieder ausrufen und ins Mittelalter zurückkehren.
Ich will mich da auch gar nicht weiter auslassen, bin sowieso schon sauer das unsere Politiker so einen Entwurf überhaupt als abstimmungsfähig ansehen.
Unter dem Kontext wird eine Partei wie die Piraten für mich immer interessanter, von etablierten Parteien hat man ja anscheinend nicht mehr viel Bürgernähe zu erwarten.
Was mir aber wiederum für die engagierten Politiker der großen Parteien leid tut, ja die gibt es auch siehe Nordic Walking- und Mountainbike-Park Eppstein.

Gruß
Marko
 
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Aber ich denke die Diskussion ist müssig. Es geht um einen üblichen 2WD PKW. Und im Winter können auch mal asphaltiere Strassen nicht passierbar sein und gelten trotzdem als ganzjährig befahrbar. Letztlich läuft es auf einen geschotterten Forstweg hinaus. Das wird dann vermutlich spätestens beim ersten Verfahren von einem Gericht so präzisiert.
...

Dann würde das Gesetz nur "zweispurige KFZ" erwähnen. Dass dort aber noch die weiteren Tatbestandsvoraussetzung "nicht geländegängig" und "ganzjährig" steht spricht doch dafür, dass diese Merkmale eine eigenständige Bedeutung haben sollen. Bei geschotterten Forstwegen ist das sicher kein Problem, bei anderen breiten Wegen, die im Herbst zB verschlammen, mag das ein Richter anders sehen. Unsere Diskussion zeigt nur, wie schlecht dieses Gesetz formuliert ist.

Grüße
Paul
 
,,,
Unter dem Kontext wird eine Partei wie die Piraten für mich immer interessanter, von etablierten Parteien hat man ja anscheinend nicht mehr viel Bürgernähe zu erwarten.
Was mir aber wiederum für die engagierten Politiker der großen Parteien leid tut, ja die gibt es auch siehe Nordic Walking- und Mountainbike-Park Eppstein.

Gruß
Marko

Ich wage zu bezweifeln, dass die Piraten in absehbarer Zeit eine Meinung zu diesem Gesetz entwickeln werden.
 
Ich wage zu bezweifeln, dass die Piraten in absehbarer Zeit eine Meinung zu diesem Gesetz entwickeln werden.
Auch wenn's nicht das Kernthema der Partei trifft, denke ich schon dass man da eine Meinung zu hat. Schließlich stehen die Piraten nach meiner Wahrnehmung momentan wie keine andere für Liberalismus und gegen Bevormundung der Bürger durch den Staat. Von daher muss man nur 1 und 1 zusammenzählen um zu wissen, was die davon halten.

Leider ist deren Meinung aber nicht relevant, schließlich ist die Partei nicht im Landtag vertreten und gewählt wird erst wieder in 2014. So lange will ich aber nicht warten, bis ich wieder wie gewohnt radfahren darf.

Was mich auch mal interessieren würde ist, was die FDP eigentlich zu dem Unfug sagt. Eine nach eigenem Verständnis liberale Partei kann da doch unmöglich zustimmen ohne komplett die Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Gruß Andre
 
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