Änderung Forstgesetz Hessen

Mal ne ganz doofe Frage:
Schreibt man alle Abgeordeneten des hessischen Landtages an die auf der HP gelistet sind,oder wie macht Ihr das ?
Bin in dieser Protestform etwas ungeübt ;)

keine doofe frage - hab mich das auch gefragt. wollte zuerst nur ein paar ausgesuchte anschreiben - dann letztenldich einfach alle einzeln angemailt. text abgewandelt für die vertreter der regierung und die der opposition. habe sie alle über abgeordnetenwatch angeschrieben, in der hoffnung, dass sie dann eher reagieren ...
 
...Strafen bis zu 25.000 Euro.

Also, wer erwischt wird zahlt ein paar Hunderter!

Da lohnt sich ja die Einstellung von ein paar Waldpolitessen. Gleich jede Wandergruppe abschöpfen. Je Wanderer 500 Euro, da kommen schnell 4- bis 5-stellige Beträge pro Gruppe zusammen. Das pro Wochenende, strategisch gut platziert...dann könnte sich Waldbesitz ja noch richtig lohnen!

Wow...echt original Bananenrepublik.

Erinnert mich an die Aktivitäten des US-amerikanischen Konzerns Bechtel bei der Übernahme der Wasserversorgung in einigen latainamerikanischen Ländern vor einigen Jahren: Da wurde per Gesetz dann gleich auch das Aufstellen von Regenwasserauffangbehältern verboten. Damit die Ärmsten der der Armen gleich verdursten, Hauptsache die Gewinne in Amerikanistan sprudeln schön. Da dachte ich noch cooles Geschäftsmodell, Raid over 2. Welt.......tja und nun....so schnell kann´s kommen.
:mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
dieses gesetz ist niemals verfassungsgemäß. unverhältnismäßige strafen, nicht nachvollziehbare und durchführbare regelungen. immerhin schreibt das gg vor, das gesetze und normen so ausgelegt sein müssen, dass ich mein verhalten darauf ausrichten kann - wie soll das gehen bei diesen vorgaben?

mir fällt nur ein: ich lasse meine freundin mit dem suv vor mir durch den wald brettern und fahr hinter ihr her. überall wo sie durchkommt, darf ich auch.
 
http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/gesetzesnovelle-in-hessen
Da ist der Entwurf zum Gesetz.( Downloads ) Das sollte doch reichen.


Das Zitat aus der Begründung zum Entwurf der Gesetzesänderung sollte wirklich reichen, damit wir wissen wo der Hammer hängt:

Seite 29, Begründung, A Allgemeiner Teil:
Neuregelungen hervorzuheben:

- Spiegelstrich 7

"...Radfahren soll weiterhin auf festen Waldwegen zulässig sein, der Begriff des "festen Waldweges" wird jedoch präzisiert. Dies ist geboten, weil namentlich Mountainbiking abseits der Wege in den nahe den Ballungsräumen gelegenen Mittelgebirgslagen inzwischen häufig sowohl waldökologisch als auch im Hinblick auf die Sicherheit anderer Waldbesucher problematische Ausprägungen angenommen hat und einer effektiveren Steuerungsmöglichkeit bedarf. ...."
 
Das reicht nicht, sinnvoll wäre es auf jeden Fall den echten Entwurf zu haben und nicht eine "Interpretation" des DIMB (Nicht negativ gemeint und nix gegen die Auszüge, aber offensichtlich sind die ja auch schon nicht mehr aktuell)
 
Das reicht nicht, sinnvoll wäre es auf jeden Fall den echten Entwurf zu haben und nicht eine "Interpretation" des DIMB (Nicht negativ gemeint und nix gegen die Auszüge, aber offensichtlich sind die ja auch schon nicht mehr aktuell)

Das Zitat ist aus dem Entwurf, Stand 25.06.2012:

"Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Waldes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften"

guckste:
Downloads


 
Was ist denn das für ein SCHWACHSINN ??? Wer fährt denn bitte abseits der Wege ??? Unsere Politiker haben doch überhaupt nichts verstanden.

BTW:
Noch eine Idee für weitere Protestformen: Ein Flashmob vor der Haustür von Frau Puttrich :lol:

Aber nur wenn du sie dazu bringst mit uns auf den MTB eine Runde durch den Wald zu fahren.

Ihre Augen würden sich dabei sicherlich öffnen. ;)

ray
 
http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/gesetzesnovelle-in-hessen
Da ist der Entwurf zum Gesetz.( Downloads ) Das sollte doch reichen.


Das Zitat aus der Begründung zum Entwurf der Gesetzesänderung sollte wirklich reichen, damit wir wissen wo der Hammer hängt:

Seite 29, Begründung, A Allgemeiner Teil:
Neuregelungen hervorzuheben:

- Spiegelstrich 7

"...Radfahren soll weiterhin auf festen Waldwegen zulässig sein, der Begriff des "festen Waldweges" wird jedoch präzisiert. Dies ist geboten, weil namentlich Mountainbiking abseits der Wege in den nahe den Ballungsräumen gelegenen Mittelgebirgslagen inzwischen häufig sowohl waldökologisch als auch im Hinblick auf die Sicherheit anderer Waldbesucher problematische Ausprägungen angenommen hat und einer effektiveren Steuerungsmöglichkeit bedarf. ...."

Das strotzt alles so vor Unlogik:
- abseits der Wege: Könnten ja auch schreiben "auf allen Wegen erlaubt" oder "neben den Wegen verboten", das wäre die logische Ableitung dieser Begründung
- in Ballungsgebieten: Aha, wegen 2-3 Ballungsgebieten werden auch gleich die restlichen 99,9% des Waldes gesperrt.

Wahnsinn. Wenn das jemand geschickt bis zum Bundesverwaltungsgericht/Bundesverfassungsgericht bringt, kippt das.

Aber wer hat die Ausdauer, die Ressourcen etc.

Um mit Martin zu sprechen, "I have a dream...": Dass sich die Verwaltungsrechtler von Clifford, Hengeler, Linklaters o.ä. mit dem Mist professionell befassen würden...das würde den Beamtenschädeln dermaßen um die Ohren fliegen!
Aber war bloß ein Traum...ein feuchter.

:heul:
 
schön ist auch folgender Teil:
§ 29
Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 1 oder 2 bezieht oder die
zur Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit gebraucht wurden oder bestimmt gewesen sind,
können unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 und 3 und § 23 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.
 
Das strotzt alles so vor Unlogik:
- abseits der Wege: Könnten ja auch schreiben "auf allen Wegen erlaubt" oder "neben den Wegen verboten", das wäre die logische Ableitung dieser Begründung
- in Ballungsgebieten: Aha, wegen 2-3 Ballungsgebieten werden auch gleich die restlichen 99,9% des Waldes gesperrt.

Wahnsinn. Wenn das jemand geschickt bis zum Bundesverwaltungsgericht/Bundesverfassungsgericht bringt, kippt das.

Aber wer hat die Ausdauer, die Ressourcen etc.

Um mit Martin zu sprechen, "I have a dream...": Dass sich die Verwaltungsrechtler von Clifford, Hengeler, Linklaters o.ä. mit dem Mist professionell befassen würden...das würde den Beamtenschädeln dermaßen um die Ohren fliegen!
Aber war bloß ein Traum...ein feuchter.

:heul:


wieso traum? wenn es so kommt, wird das erste bußgeld nicht lange auf sich warten lassen. und spätestens dann hat man ja alle möglichkeiten.


schön ist auch folgender Teil:
§ 29
Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 1 oder 2 bezieht oder die
zur Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit gebraucht wurden oder bestimmt gewesen sind,
können unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 und 3 und § 23 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

das gibt es imho in baden-württemberg auch so. ist schon hanebüchen, mit welchen kanonen hier geschossen wird. aber eines tages schießen die spatzen zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wohne nicht in Hesen, aber ich hoffe, ihr wisst wen ihr bei der nächsten Landtagswahl (NICHT) wählt.

Ausserdem, könnte die DIMB nicht über die Verfassungsgericht gegen das Gesetz vorgehen.
 
Zu 'Eurer Info:

wir haben heute zunächst einmal etwas intensiver das Gesetz durchgeackert. Ergebnis seht Ihr an diversen Punkten auf der Open Trails Hessen Seite. Insbesondere die "Gruppenregelung" und "Sperrmöglichkeiten des Waldbesitzers" haben Niederschlag gefunden.

Mit diesen Änderungen ist auch der Gesetzesentwurf zum Download freigegeben worden.

Bevor jetzt alle losstürmen und wie wild schreiben, bieten wir Euch an, noch zwei Tage zu warten. Dann bekommt Ihr Formulierungshilfen, die Euch das eine oder andere beim Schreiben erleichtert.
Gleichzeitig würden wir hier die Abgeordnetenliste veröffentlichen.

Wer nicht so lange warten will, kann ja gerne unter anderem auf die Argumentation auf der Open Trails Seite zurückgreifen.

Dann noch eine weitere Info:
heute habe ich mit der Reiterlichen Vereinigung telefoniert. Wir kooperieren und werden die Stellungnahmen untereinander abstimmen.

Außerdem hat der Hessische Radfahrerverband offiziell die Kooperation mit uns gestartet. Soll heißen, dass wir nun auch mit den Vereinen im HRV zusammen arbeiten und mit einer STimme sprechen.

Weil hier auch der DAV angesprochen wurde:
wir haben einige DAV-Sektionen als Mitgliedsverein in unseren Reihen (Gießen, Wetzlar, Marburg). Von dort aus wird auch in die DAV-Hierarchie gesteuert.
 
mir fällt nur ein: ich lasse meine freundin mit dem suv vor mir durch den wald brettern und fahr hinter ihr her. überall wo sie durchkommt, darf ich auch.

Aber nur mit nem Lada Niva, der ist nicht so breit. ;)

Kannst du noch sagen, wen du über Abgeordnetenwatch angeschrieben hast? Dann kann man dort sagen "interessiert mich auch" und somit kann man auch mehr Druck ausüben.
 
Ich habe mir mal erlaubt den Flyer und das Poster auszudrucken und bei uns in der Firma an das schwarze Brett unter sonstiges zu hängen ... ich weiss, dass bei uns noch ein paar mehr MTBler arbeiten, und die Kollegen die es zufällig gesehen haben waren schon schockiert, was da geplant wird. Wenn Ihr in großen Firmen arbeitet, die sowas anbieten, warum nicht, ich würde vermuten die Mehrzahl der Fahrer kümmert sich recht wenig um Internet, keiner meiner älteren Kollegen hat einen Facebook Account etc ...
 
schön ist auch folgender Teil:
§ 29
Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 1 oder 2 bezieht oder die
zur Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit gebraucht wurden oder bestimmt gewesen sind,
können unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 und 3 und § 23 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

Das steht so ähnlich auch im entsprechenden sächsischen Gesetz. Bisher ist mir allerdings kein Fall bekannt, wo das zur Wegnahme eines Fahrrades geführt hat ;)
 
"Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist."

eine ganz dumme Frage an die Rechtsexperten hier: das ist doch verfassungswidrig, oder? Versammlungsfreiheit und so...
Darüber hinaus ist diese Gesetzgebung doch nie und nimmer verhältnismäßig. Wenn ich mit dem Auto mit 200 Sachen über die Autobahn brettere und dabei mich und andere potentiell in Lebensgefahr bringe, kostet mich das vielleicht 100€ und eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich einen Wald mit einem Mountainbike befahre und damit höchstens eine Ameise gefährte (überspitzt ausgedrückt) bin ich quasi kriminell? :spinner:
 
Schreibt Briefe an die Landagsabgeordneten Eures Wahlkreises! Das wirkt sicher intensiver als eine Email.
Wer taeglich Dutzende von Emails bekommt, weis sicher was ich meine.

Meine beiden Abgeordneten habe ich vor 3 Wochen adressiert. Heute kam ein umfangreicher Antwortbrief von MdL Peter Stephan (CDU). Wie zu erwarten, wiederholt er die Argumentation seiner Ministerin aus der Begruendung zur Gesetzesvorlage. Ich sehe im Schreiben aber doch einen moeglichen Ansatzpunkt zum Aufweichen dieser harten Position:

Seine Argumentation hebt im wesentlichen darauf ab, dass ungenehmigtes Fahren (und Bauen?) querfeldein abseits von Wegen verhindert werden soll, weil dadurch die Eigentumsrechte der Waldbesitzer massiv verletzt werden, was sicher richtig ist. Wir sollten in Zukunft bei Schreiben an Politiker also deutlich klarstellen, dass wir ausschliesslich auf festen Wegen und Pfaden fahren wollen und dabei auch erklaeren, dass diese nicht unbedingt befestigt sein muessen, um bei Nutzung Schaden am Waldeigentum auszuschliessen.

Mit entsprechender Rueckantwort warte ich noch ab, um die Argumentationshilfen der DIMB beruecksichtigen zu koennen. Danke Leute fuer Euren loebenswerten Einsatz, der alles andere als selbstverstaendlich ist :)!

Gruesse
codit
 
...

Dann noch eine weitere Info:

... Reiterlichen Vereinigung ...

... Hessische Radfahrerverband ...

... DAV ...

Bitte den ADFC nicht vergessen. Ich habe schon hier in LK Gießen Kontakt mit dem Vorstand der Regionalgruppe aufgenommen und feststellen müssen, dass das Thema bei denen noch nicht so richtig angekommen ist. Wenn die 3m-Reglung kommen sollte, sind nämlich auch Tourenradler(innen) betroffen.
 
Bitte den ADFC nicht vergessen. Ich habe schon hier in LK Gießen Kontakt mit dem Vorstand der Regionalgruppe aufgenommen und feststellen müssen, dass das Thema bei denen noch nicht so richtig angekommen ist. Wenn die 3m-Reglung kommen sollte, sind nämlich auch Tourenradler(innen) betroffen.

Beim ADFC habe ich immer den Eindruck als säßen da besonders rückwärts gewandte Betonschädel...die fahren nur auf Schotterwegen und haben bestimmt was gegen so was modernes und frevelhaftes wie Mountainbiker.
Vielleicht täusche ich mich aber auch! ;)


Aber noch was zur "ganzjährigen Befahrbarkeit": Ganzjährig befahrbar ist im übrigen auch kein einziger Schotterweg (außer mit Allradfahrzeugen, die aber nicht der Maßstab sind), auch wenn er 4m breit sein sollte...wegen der Steigungen bei Schnee! Danach würden nur flache Forstwege legal befahrbar sein. :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die vielen Anregungen. Wir werden unser Bestes geben, das alles zu berücksichtigen. Aber bitte habt auch ein wenig Geduld, falls es mal nicht so schnell geht, wie wir uns alle das wünschen.

Schaut auch bitte immer wieder auf

http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/gesetzesnovelle-in-hessen

http://www.facebook.com/pages/Dimb-eV/145461577009

http://www.facebook.com/pages/Open-Trails-Kein-Bikeverbot-in-Hessen/193326687455649

und natürlich auch hier, nach Aktualisierungen des Sachstand. Ganz aktuell haben wir in der Mediathek unter Veröffentlichungen noch ein Papier zur Stellung des Sport (Mountainbikens) im Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht http://dimb.de/mediathek/veroeffentlichungen

In dieser sowie weiteren Stellungnahmen (hoffentlich noch mehr in den nächsten Wochen) findet Ihr viele Grundlagen und Argumente, die Ihr in öffentlichen Diskussionen und Versammlungen, für Schreiben an Politiker, für die Vertretung unserer Interessen etc. verwenden könnt. Macht davon Gebrauch.

Wir müssen die Likes auf Facebook weiter nach oben pushen, um auch damit die Politik in den nächsten Wochen zu beeindrucken. Wenn Ihr also auch bei Facebook seid, dann helft uns dabei.

Last but not least: Wir würden die Stellungnahme der DIMB zum Gesetzesentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung gerne mit einer Danksagung an die Landesregierung beginnen: Liebe Regierung - Danke für die vielen neuen Mitglieder, die aufgrund Eures Gesetzesentwurfs der DIMB beigetreten sind und uns mit ihren Mitgliedsbeiträgen die zusätzlichen Mittel gegeben haben, um Euch die Hölle heiß zu machen. Kriegen wir das hin? Notfalls tun es natürlich auch Spenden ;)
 
Bei den aktuellen Formulierungen müsste das Spiel mit der Presse doch eigentlich auch eher in unserer Richtung gehen.

Pressearbeit wird eine harte Nuss, denn für die viele Leser starten am Wochenende die Sommerferien und für die Parlamentarier die parlamentarische Sommerpause. Da haben sich HMUELV und Landesregierung schon was dabei gedacht :(
 
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