3m Regel im Siebengebirge

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Was geht eigentlich im Siebengebirge ab? Nachdem der VVS als Eigentümer der Kernzone des Siebengebirges, überall seine Schilder aufstellt, auf denen Radfahren nur auf Wegen von min. 3m erlaubt sei. www.naturpark-siebengebirge.de/f_VVS.htm
Ist das jetzt die Vollstreckung, nach den teilweise heftigen Auseinandersetzungen zwischen Wanderern und Bikern die sich dort an fast jedem Wochenende abspielen. Wer weiss näheres? Hat schon mal jemand eine Anzeige bekommen?
Vieleicht sollten wir Biker auch in den VVS eintreten, warscheinlich würde schon die Anzahl der Biker, die an einem Wochenende im Siebengebirge unterwegs sind, reichen, um als Mitglieder die Satzung des VVS zu ändern?!
Also, wer weiss mehr?
RICO
 
:eek: Das Siebengebirge wurde verkauft :eek:

Erstmal würde ich die Seite abmahnen, (wenn du Anwalt bist, oder sonst ein berechtigtes Interesse hast) da sie gegen die Impressumspflicht verstösst.

Ansonsten werden die wohl keine eigenen Regeln aufstellen können. Zudem lese ich dort eh nix über biker :rolleyes:
 
Setz´doch mal ein Foto von solch einem Schild hier in den Thread!

Ansonsten würde ich die Sache "nach Aktenlage" wie folgt beurteilen:

Zum einen sind die 3m genausowenig nachmeßbar wie es die 2m in BaWü sind.

Zum anderen glaube ich im übrigen kaum, daß der VVS (Verschönerungsverein für das Siebengebirge, ist Träger des Naturparks Siebengebirge) im wesentlichen Waldbesitzer ist. Das dürften eher einige seiner Mitglieder (Kommunen, siehe Vorstand) sein, ggf. auch das Land NRW. Insoweit gibt es nicht den einen Waldeigentümer. Der VVS bräuchte also, wovon ich nichts weiß, eine Vetretungsvollmacht seiner Mitglieder. Da jedoch jedermann/frau Mitglied werden kann, scheint mir der vvs nicht (im Gegensatz z.B zum Naturpark Hochtaunus), so etwas wie ein kommunaler Zweckverband zu sein. Andererseits ist er seit 1986 durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft für das Land Nordrhein-Westfalen als Träger des Naturparks Siebengebirge anerkannt. Solche Zuständigkeitsübertragungen sind jedoch bekannt, z.B. luftrechtliche Zuständigkeiten des Deutschen Hängegleiterverbandes etc.

Das bedarf noch der Recherche, z.B. auch, welche - z.B. ggf. forstrechtliche - Konsequenzen die Zuständigkeitsübertragung hat. Die VVS-Satzung ist nicht im Internet zu finden und liegt sinnigerweise auch nicht dem Beitrittsformular zugrunde. Wie man einem Verein beitreten soll, dessen Satzung man nicht kennt, ist mir rätselhaft....

Hierzu:

Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG), Bekanntmachung der Neufassung vom 24. 4. 1980 Stand 14.06.2002

§ 4 Sperren von Waldflächen(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen tatsächlich ausschließen, untersagen oder zeitlich beschränken (Sperren von Waldflächen). Er bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.

(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen des Forstschutzes, der Waldbewirtschaftung, der Wildhege oder der Jagdausübung erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen oder eingeschränkt werden, soweit ihre Voraussetzungen entfallen sind.

(3) Ohne daß die Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 vorliegen, kann die Genehmigung widerruflich erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und das Sperren unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit vertretbar ist.

(4) Gesperrte Waldflächen sind durch Schilder kenntlich zu machen, deren Muster vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ministerium) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben wird.

(5) Ist eine Waldfläche ohne Genehmigung gesperrt, so kann die Forstbehörde die Beseitigung der Sperrung anordnen.


Es bleibt also nachzufragen, welcher Waldeigentümer von weöcher Forstbehörde welche Genehmigung nach §4 ForstG NRW hat und dies jeweils aus welchen triftigen Gründen, um die Sperrung von Wegen unter 3m Breite durchführen zu dürfen. Fehlt die Genehmigung, müßte nach §4 Abs.5 die Sperrung aufgehoben werden.

Inwieweit das alles mit den geltenden Richtlinien zusammenpaßt, vermag ich, weil noch nicht vor Ort gewesen, nicht zu beurteilen.

Ich würde als betroffener Biker folgenden Brief an den VVS unter Beifügung von Fotos und eines Lageplans (Landkarte) schreiben:

An den

VVS
Herrn Bgm. Herbert Krämer (Vors.)
Berghausener Str. 126
53639 Königswinter

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

mir sind im Bereich des Naturparkes an den auf einer Landkarte (Anlage) näher markierten Stellen Schilder aufgefallen (siehe Fotos), die ein Befahren von Wegen mit dem Fahrrad nur noch dann zulassen sollen, wenn diese Wege breiter als 3m sind. Dies hat demnach automatisch eine Sperre von Wegen mit einer Breite unter 3m zur Folge.

Unabhängig davon, daß die Breite von 3m in der Praxis nicht nachvollziehbar ist (wie soll man das messen?) frage ich unter Bezug auf §4 Landesforstgesetz NRW idgF an,

- wer die Eigentümer der von den Sperrungen berührten Wegeflächen,

- welche Genehmigungen nach §4 Abs.1 Satz 2 von welcher Behörde welchen Eigentümern im einzelnen erteilt worden,

- welche wichtigen und aus dem Einzelfall hergeleitete konkreten Gründe insbesondere des Forstschutzes, der Waldbewirtschaftung, der Wildhege oder der Jagdausübung (vgl. §4 Abs.2) ggf. erteilten Genehmigungen jeweils im einzelnen zugrundegelegt worden

sind.

Meine persönliche Betroffenheit begründe ich (in Anlehnung an die einschlägige Rechtsprechung) in der Nähe meines Wohnsitzes, von dem aus ich regelmäßig und nachweislich die in Rede stehenden Wege mit dem Fahrrad nutze, wobei diese Nutzung bislang keiner Einschränkung durch eine Wegemindestbreitenregelung ausgesetzt war.

Mit freundlichen Grüssen

XYZ


Soweit dann jemand infomäßig streiken sollte, müßte man ihm etws näher auf den Pelz rücken. Ich habe hierzu, vor allem zu Betroffenheit, etwas im Thread über das Naturschutzgebiet Kalltal geschrieben.
 
bin selber nicht so regelmäßig im Siebengebirge unterwegs, deshalb bitte ich die Biker die öfter da sind doch mal ein Bild von den neuen Schildern hier zu posten. Die stehen ja an allen großen Wegkreuzungen und in klein vor vielen Singeltrails.
Der VVS will mit den Schildern sicher auch Stimmung gegen Biker machen, was teilweise auch gelingt.
Was den von Tilman vorgeschlagenen Brief angeht, würde ich gerne erst mal ein paar Meinungen von Bikern hören, die regelmäßig im Siebengebirge unterwegs sind.
Vieleicht macht man gemeinsam was über die DIMB.
Gruß RICO
 
Es könnte sein, daß es hier tatsächlich um die Durchsetzung von Rechtspositionen geht, die sich in konkreten betroffenheiten begründen.

Insoweit sollte man zwar gemeinsam wie auch immer das Vorgehen planen, jedoch aus rechtlichen Gründen mangels einer rechtlichen Betroffenheit einer Gruppe (nicht DIMB, ADFC, oder BDR*, ....sind rechtlich betroffen, sondern einzelne Biker) einzeln "zuschlagen".

Ein gemeinsames Vorgehen kann hingegen auf der politischen Ebene erfolgen, aber dafür braucht man erst mal eine Info darüber, welchen politischen und rechtlichen Status der VVS denn nun hat**.

*) ....weil allesamt weder mit einer unmittelbaren Rechtsvertretungsbefugnis noch mit einer begrenzten Klageberechtigung (analog den nach §29 BNatSchG (alt) bzw. §59 BNatSchG (neu) anerkannten Verbänden) ausgestattet
**) Hat jemand die aktuelle VVS-Satzung?
 
Noch ein Hinweis: Der Naturpark ist fast identisch mit dem Naturschutzgebiet Siebengebirge. Die Unterschutzstellung durch Polizeiverordnung 1922 als erstes amtlich festgesetztes Schutzgebiet wurde in erster Linie aus Gründen des Landschaftsbildschutzes und weniger aus Arten- und Biotopschutzgründen vollzogen. 1944 erfolgte eine weitere SchutzVO des Regierungspräsidiums Köln aufgrund des 1935 installierten ReichsNatSchG, da ja immerhin bis 1976 Geltung hatte.

Das hat zur Folge, daß wir uns auch die aktuelle SchutzVO besorgen müssen und wir es ggf. vor allem mit den 4 Handlungszuständigkeiten Naturschutz, Forst, (ggf.) Naturpark und Waldeigentümer zu tun haben werden.
 
Hallo,

ich fahre seit 2Jahren regelmässig im Siebengebirge. Da isch schon in Bielefeld und Stuttgart gewohtn habe und sehr oft bike, kann ich wohl sagen, dass das Siebengebirege zu den Bikerfeindlichsten Gebieten gehört(vor allem von der Stimmung zwischen Bikern und Wanderen!)
Die neuen Schilder sind im mini Format vor jedem nicht geschottertem, trailartigen Weg augestellt-sogesehen muss man gar nicht über die Breite des Weges nachdenken-an einigen Stellen sind die Verbote an jeden 3ten Baum gepinselt(Nonnenstromberg)..
Dadurch werden die MTBler in die ‚Illegalität’ gezwungen, da die verblgezwungen, da die verblgezwungen, da die verbleibenen Wege so einfach sind, dass sie auch mit Tourenrädern befahren werden können..
Bei 2 stündiegn Bike touren werden wir im Schnitt so 3-4mal von Wanderen ermahnt, teilweise sogar wenn wir schieben. Zur Rede gestellt wird dann häufig gesagt, dass hier Radfahren doch verboten sei-das stehe doch auf den Schildern-ob wir nicht lesen könnten.
Ergo die VSS tut dem Klima zwischen Wanderen und Bikern richtig gut mit ihren Schildern..
Auf besagten Nonnenstromberg bin ich mal einem Förster/Jäger(vermute ich, er war auf jeden Fall mit einem Gewehr bewaffnet) begegnet. Ich fuhr langsam bergauf und bin so 10 Meter vor ihm abgestiegen.
Als wir auf einer höhe waren, ergassen sich verbale Hasstiraden über mich-als ich nach dem Grund für die Verbote fragte, sagte er nur, das sei halt so und ich sollte zu sehen, das sich Land gewinne, sonst gäbe es ein Bußgeld!!
Erschweren kommt hinzu, das es im Siebengebirge eine Mengebikerfallen gibt. Zu nennen wären hier wieder der Nonnenstromberg und vor allem die Breiberge.
Wo bei ersterem die querliegende Äste von guten Bikern noch übersprunegn werden können-ist es am Breiberg schon zu spektakulären Stürzen gekommen(zum Glück ohne bleibende Verletzungen..), dort liegen oft Bäume quer hinter Kuppen..
Ich kann eine Aktion wie oben Beschrieben nur Befürworten. Würde mich auch persönlcih engagieren.
Ich denke, wir bräuchten eine kleine Liste von Bikern, die sich ebenfalls für Biken im Siebengebireg einsetzten würeden.

Gruss Jochen
 
laut einem Radiobericht im WDR hat der VVS schon Biker angezeigt. Genaueres ist mir unbekannt.
Ist das in den letzten Jahren im Siebengebirge schlimmer geworden? Hatte dort früher eigentlich nie Probleme.

cu,
five40
 
Es kann sein, daß die Sache dem Grunde nach legal ist. Gut finden muß man es deshalb aber noch lange nicht. Seltsam ist es jedoch schon, wenn Sperrungen an die Bäume gepinselt sind, sehr amlich ist das ofensichtlich nicht. Sollte da jemand zur Selbsthilfe gegriffen haben?

Ich versuche heute mal, unauffällig an die drei, ggf. auch 4 Texte

Naturpark-Satzung/VVS-Satzung

Natuschutzgebietsverordnung (Aktuell....)

DurchführungsVO wg. Sperren von Wegen (wegen der vorgeschriebenen Sperrschilder-Designs)

zu kommen, scheint ja keiner aus der IBC zu haben.
 
Archiv-Schlüssel
SU-001 K2

Name des Naturschutzgebietes
NSG Siebengebirge

geschützt durch
VO

Größe in ha
4272,0

Ortsbezeichnung
Rhein-Sieg-Kreis

Verordnung (nicht O-Text!)
Schutzziele
gemaess LG Paragraph 20a,b,c
- zur Erhaltung, Foerderung und Wiederherstellung der Lebensgemein-
schaften und Lebensstaetten von Tieren und Pflanzen- insbesondere
der seltenen und stark gefaehrdeten Arten-, wobei dem Siebengebirge
die Funktion eines ueberregional bedeutsamen Regenerations- und
Ausbreitungszentrums zukommt,
u.a. sind besonders schuetzenswert:
elsbeerenreiche Eichen- Hainbuchenwaelder, Perlgras- Buchenwaelder,
Niederwaelder, Schluchtwaldgesellschaften, xerotherme und arten-
reiche Brachflaechen, Gebueschsaeume und extensiv genutzte Obst-
wiesen, Felsspaltengesellschaften sowie artenreiche Vogel-,
Reptilien, Amphibien- und Insektenfauna.
- aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie
erdgeschichtlichen Gruenden und auch wegen der besonderen tier-
und pflanzengeographischen sowie kulturhistorischen und geolo-
gischen Bedeutung,
- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden
Schoenheit des Gebietes, insbesondere der abwechslungsreichen
Vulkanlandschaft, der naturnahen Quellgebiete, der Bachlaeufe
und Siefen;
 

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Hallo!

Sehr interessant, das ganze. Bin im März/April das erstemal im 7Geb. gewesen, allerdings immer unter der Woche. Starte immer in Röhndorf, von dort über die Breiberge zur Löwenburg, Schmelzbachtal, Auge Gottes und über Hohenhonnef und Breiberge zurück. Da ich mich nicht so genau auskenne, bin ich immer die selbe Strecke gefahren, möglichst viele Singletrails. Komisch, ich hab aber noch nirgends ein Schild gesehen. Nur auf einer der neu aufgestellten Wanderkarten konnte ich im "Kleingedruckten" was von 3m-Bereich lesen. Habs einfach ignoriert. Mich hat auch noch kein Fußgänger angemacht, die haben alle freundlich gegrüßt. Liegts evtl. an dem Tempo, mit dem dort (vor allem bergab) an den Leutz vorbeigedonnert wird?
Die nächsten Male werd ich wohl auch am Wochenende dort sein, mal sehn, was dann so abgeht.
Das mit den "Fallen" (Breiberge) kann ich bestätigen, bei der Auffahrt hab ich erstmal alles weggeräumt, dafür konnt ich dann 3h später die Abfahrt genießen...
 
@ Tilman:
also ich hab zwar die Karte zwecks Orientierung per Digicam in mehreren Einzelbildern abfotografiert (die von der Tafel beim "Auge Gottes"), kann aber bei näherer Betrachtung kein Datum finden. Unten rechts steht was vom Copyright Landesvermessungamt NRW, die Kommentare zum 7Geb. sind wohl von www.naturpark-siebengebirge.de selbst verfasst. Es findet sich dort auch nix zum Fahrverbot.

Das mit dem "Fahren nur auf Wegen breiter als 3m" hab ich auf der Tafel unten am Röhndorfer Friedhof gelesen, war auch nicht auf der Karte selbst, sondern als allgemeiner Kommentar danebengedruckt, so zwischen "nix wegwerfen, kein Feuer machen" etc.

Also wegen mir solln die da schreiben was sie wollen, ich werd für die paar Male, die ich im Jahr dort bin, sicher nicht auf das Tretschbachtal usw. verzichten. Ich bremse aber auch ab, wenn mir Fußgänger entgegenkommen und zur Not halte ich an und laß sie vorbei, wenn eine Brücke zu eng ist.

Gruß enrgy
 
Klar unter der Woche hatte ich auch noch kein Problem mit Wanderern.
Nur die Sache mit dem Förster hat sich unter der Woche abgespielt.
Am nächsten Wochenende werde ich mal mit der Digicam, die betreffenden Stellen, photografieren.

Ach ja, es gibt auch nette Wanderer, die einen Anfeuern:)

Das Problem, dass ich meine, ist vorallem dass mann von Wanderen mit bezug auf die Schilder /beschrifteten Bäume angesprochen wird.

Einmal konnte ich sogar jemand überzeugen, dass diese Schilder nicht legal sind - und schon wünschte er mir eine gute Fahrt.

Folglich-die Schilder tragen zur Agressiven Stimmung bei.

Jochen
 
Also ich wohne im Siebengebirge und fahre dort mit Freunden auch regelmässig mit dem Bike bzw. ich bin auch häufig mit dem Hund zu Fuß unterwegs.
Großen Ärger haben wir bis jetzt nicht gehabt. Allerdings halten wir uns auch an gewisse Regeln, die für ein auskömmliches Miteinander sorgen:

1. An den Wochenenden und bei tollem Wetter halten wir uns aus den Hauptwanderzonen raus. Das Umkurven von Wanderen macht eh keinen Spaß. In der Woche kann man viel besser auch die Hauptatraktionen des 7gebirges abfahren.

2. Wie bereits an anderer Stelle geschrieben, lösen vorbeirasende Biker selten Glücksgefühle bei Wanderen aus (es sei denn bergauf, hier gibts dann in der Tat auch schon mal aufmunterende Rufe). Also rücksichtsvoll fahren, rechtzeitig abbremsen und freundlich grüßen. Alles alte Bikerregeln, die schon vor Jahren über Bikezeitschriften propagiert wurden.

3. Das Siebengebirge ist nicht umsonst Naturschutzgebiet und Naturpark, es gibt in der Tat Bereiche, die emfpindlich sind. Dies gilt unter anderem auch für das Tretschbachtal, ein Feuchtgebiet, dessen Wege zwischenzeitlich schon ziemlich zerfahren sind. Auch wenn für Biker ein Hochgenuß, sollte man auf das befahren freiwillig verzichte, die Schäden an der Natur sind hier enorm.

Übrigens, der VVS ist auch Eigentümer größerer Waldflächen und in den Bereichen (z.B. Weg um den Ölberg) hat es wohl tatsächlich schon mal Anzeigen gegeben.

Es gibt für den Siebegbirgsraum auch eine Tourismus GmbH. Schlechte Erfahrungen sollten auch mal nach dort transportiert werden. Immerhin sind Biker auch potenzielle Kunden, die Kaufkraft in die Region tragen.

Der Tipp mit der Mitgliedschaft im VVS ist auch nicht schlecht, so könnte man die Einstellung des Vereins zum Biken von innen heraus positiver gestalten.

Gruß Juergen S.
 
Original geschrieben von Juergen S.
Der Tipp mit der Mitgliedschaft im VVS ist auch nicht schlecht, so könnte man die Einstellung des Vereins zum Biken von innen heraus positiver gestalten.

Man müßte nur mal die - im Internet nicht auffindbare - Satzung des Vereines haben, wer weiß schon, was da drinnen steht. Denn beim Beitritt müßte man sich diese Satzung, wie das bei ja bei solchen Aktionen normal ist, zueigen machen. Es gibt durchaus Satzungen, in denen geregelt ist, daß nicht jedes "persönliche" Mitglied in der Mitgliederversammliung Stimmrecht hat, sondern nur die kommunalen Mitglieder o.ä.

Und was die Schilder u.ä. angeht, müßte man mal sehen, wie die zu den geltenden rechtlichen Bestimmungen passen. Es kann z.B. sein, daß auch die NaturSchVO "Siebengebirge" irgenwelche Regeln aufweist.

Ich habe zunächst die Behörden etc. angeschrieben, um an die Texte zu kommen, damit die Sache etwas griffiger wird.

Wenn sich noch andere Leute nach der Satzung erkundigen wollen...........

VVS / Naturpark Siebengebirge
Geschäftsstelle
Margarethenhof
Königswinterer Str. 409
Eingang Löwenburger Straße
53639 Königswinter
Tel. 02223 - 90 94 94
Fax: 02223 - 90 97 00
Email: [email protected]
 
Original geschrieben von Juergen S.
Es gibt für den Siebegbirgsraum auch eine Tourismus GmbH. Schlechte Erfahrungen sollten auch mal nach dort transportiert werden. Immerhin sind Biker auch potenzielle Kunden, die Kaufkraft in die Region tragen.

Bingo !!!

Tourismus GmbH Siebengebirge

Geschäftsstelle Königswinter
Drachenfelsstraße 11
53639 Königswinter
Tel.: 02223 / 9177-0
Fax: 02223 / 9177-20

Geschäftsstelle Bad Honnef
Kirchstraße 2
53604 Bad Honnef
Tel.: 02224 / 900636
Fax: 02224 / 79687

Tourist-Information Unkel
Linzer Straße 2
53572 Unkel
Tel.: 02224 / 3309
Fax: 02224 / 10422

.......ist eine kommunale GmbH der Kommunen Bad Honnef, Unkel und Königswinter, war (oder ist?) finanziell wohl nicht immer sonderlich schlagkräftig (GENERAL ANZEIGER 05.11.02). Wenn man da mal, weil zwar vom Radwandern, nicht aber vom Biken die Rede ist, als DIMB die mögliche Attraktivitätssteigerung des Siebengebirges für Biker anspräche.......
 
Auch nach Lektüre der mir inzwischen vorliegenden SchutzVO (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet "Siebengebirge", Städte Königswinter und Bad Honnef/Rhein Sieg Kreis und Stadt Bonn v. 12.10.1989 - Abl. Köln Nr.43 am 23.10.1989) habe ich den Hintergrund der 3m-Regelung noch nicht entdeckt.

Unter §3 Abs.2 Buchstabe ( - Bst. - ) "a" steht ein Verbot der Anlage von Radwegen, das aber hier nicht greift, weil die von Bikern benutzten Wirtschaftswege durch diese Nutzung nicht zu Radwegen werden, sondern einer der Zweckbindung "Forst" unterliegende Wirtschaftswege bleiben.

Unter dto. Bst. "h" ist das Errichten von Anlagen für andere Freizeitnutzungen neben Wassersport und fischereiwirtschaftlicher Nutzung verboten, was aber auch nicht greift, denn hier wird ja durch das Biken nichts "angelegt" (anders wäre es bei der Anlage z.B. von North Shore Trails, was dann auch oft den Tatbestand eines Verstoßes gegen das unter dto. Bst. "i" zu findende Verbot, Flächen abseits von Straße und Wegen zu betreten, erfüllen dürfte).

Schließlich findet man unter dto. Bst. "i" das Verbot, außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen - mit was auch immer - zu fahren......, was aber auch hier nicht greift, denn Waldwege sind ja ausdrücklich für das Fahren mit dem Fahrrad, wenn auch auf eigene Gefahr, durch Bundes- und Landesrecht NRW vorgesehen.

So sitz´ ich hier, ich armer Tor, und bin so schlau wie schon zuvor.
 
Hallo Tilman !

Hast Du mal wieder echt sauber aufgerollt !

Irgendwie riecht die "Vereinsbeschilderung" doch gewaltig nach "Amtsanmaßung" und ein wenig über das Ziel hinausgeschossen.

Wir (DIMB) werden uns jetzt offiziell an die zuständigen Ordnungsbehörden und auch an den Verein wenden, um den Sachverhalt zu klären. Vielleicht bekommen wir ja die Antworten, die wir suchen ?
 
Beim näheren Hinschauen auf das Holztafel-Foto stelle ich fest, daß es ja nicht nur in Sachen Biken diverse Seltsamkeiten zu bieten hat.

So steht da auch geschrieben, daß man keine Pilze und "andere Pflanzen" mitnehmen dürfe. Das mag ja gut gemeint und vernünftig sein, aber ändert nichts daran, daß es sich bei Pilzen nun mal seit Urzeiten nicht um Pflanzen, sondern eben um Pilze (Mycota ssp.) handelt.

Wer also im Siebengebirge bikt, sollte mehr wissen, als die pilzfreundlichen und gleichzeitig wohl etwas pilsfreudigen Schildermacher.

Drum:

Die Pilze werden von den Pflanzen hauptsächlich durch ihre heterotrophe Ernährungsweise, von den Protozoen und Tieren durch ihre Zellwände und von den Bakterien durch den Besitz eines echten Zellkerns abgegrenzt und deshalb in ein eigenes Reich gestellt. Die bekanntesten Vertreter gedeihen in Wald- und Wiesengebieten. Zu den Pilzen zählen auch mikroskopisch kleine Arten wie die Schimmel- und Hefepilze oder der Mehltau. Allen Pilzen ist gemeinsam, dass sie kein Chlorophyll (Blattgrün) besitzen und ihr Stoffwechsel daher nicht auf Photosynthesevorgängen basiert, sondern auf der Zersetzung toter organischer Materie.
 
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