Da sind die Walliser schon einen Schritt weiter und einfach nur damit sich jeder daran erinnert der dort unterwegs ist:
Art. 12 Vortrittsregelung auf Fuss- und Wanderwegen
Auf Fuss- und Wanderwegen haben Fussgänger gegenüber anderen Wegbenutzern den
Vortritt, welche gegebenenfalls zum Anhalten verpflichtet sind. Unter aussergewöhnlichen
Umständen sind Ausnahmen zu dieser Regelung möglich.
Weiterhin haben die Gemeinden aber das Recht bestimmt Wege zu sperren. Heisst im Klartext: Verhaltet euch dementsprechend, solange es keine Probleme gibt sehen wir auch keinen Grund euch die Wanderwege zu verbieten.
Im Kanton Vaud ist MTB mitlerweile in den Sportunterricht aufgenommen worden und hier wird auch wie im Wallis darauf hingewiesen das den Fussgängern Vortritt zu gewähren ist. Selbst die Richtlinien sagen das man im Sportunterricht auf ausgeschilderten MTB Strecken bleiben sollte aber wenn es verantwortbar ist, jeder Weg zur freien Nutzung offen ist. (Man soll nur daran denken die Gatter wieder zu schliessen.)
Da der SAC (schweizer Alpenverein) sich ja auch für eine gemeinsame Nutzung der vorhandenen Trails ausspricht, natürlich unter Rücksichtnahme, liegt es an uns das dies auch so bleibt.
Schade das es in Luzern schon zum Gesetz geworden ist aber ich denke wenn es die Biker schaffen mal ausnahmsweise zusammenzuhalten ohne sich in Grabenkämpfe auf Bildniveau (hier geht es weder um Vignetten, Tunnelmaut oder Moscheen) zu verwickeln dann kann man diese Gesetztesinitiative umdrehen und daraus etwas für die Biker machen. Damit trägt dann auch jeder seinen Beitrag zum gelingen bei.
www.Trailnet.ch ist da auf einem guten Weg um unsere Interessen an den richtigen Stellen zu vertreten. Die haben es immerhin geschafft den Gurtentrail zu legalisieren.