Baden Württemberg 2m-Wegebreiten-Umfrage

Darf man auf dem abgebildeten Waldweg legal mit dem Fahrrad fahren?

  • JA, der Weg ist über zwei Meter breit

    Stimmen: 10 11,4%
  • NEIN, der Weg ist nicht mindestens zwei Meter breit

    Stimmen: 14 15,9%
  • JA, der Weg ist über > 2 m breit und ein Weg ist auch mit Grasbewuchs ein Weg

    Stimmen: 48 54,5%
  • NEIN, der Weg hat keine zwei Fahrspuren

    Stimmen: 5 5,7%
  • JA,

    Stimmen: 10 11,4%
  • NEIN

    Stimmen: 1 1,1%

  • Umfrageteilnehmer
    88

Tilman

Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Registriert
29. April 2001
Reaktionspunkte
192
Ort
Steinhohlstr. 11a, 61352 HG - Ober Erlenbach
2m-EB.png

27.8.2014 EUROBIKE

Nochmal zur Erinnerung

  • In §37 des Waldgesetzes in Baden Württemberg steht, daß man im Wald nur auf Wegen radfahren darf, die breiter als 2m sind.
    .
  • Das für Landwirtschaft und Forsten zuständige Ministerium teilt dem Landtag (also auf höchster Ebene!) mit*, man müsse die 2m gar nicht messen, denn das Messen der Wegbreite während der Sportausübung sei nicht notwendig. "Waldwege werden entweder vom Forstbetrieb benutzt (Holzabfuhr etc.) und sind dann mit zwei Fahrspuren deutlich über 3 Meter breit oder es handelt sich um Fußpfade, die im Regel-fall nur ca. 1 Meter breit sind."
Auf dem Bild oben sieht man nahe des Friedrichshafener Messegeländes einen Weg mit nur einer Fahrspur, der über zwei Meter breit ist. Was nun?

Wichtig: Es geht hier nicht um JA oder NEIN zur ZweiMeterRegel oder darum, ob man einen schmalen Weg illegal und dennoch schadlos befährt. Dafür gibt es ein fleißig benutztes Forum. Hier geht es darum, wie anhand des beispielhaften Weges die ZweiMeterRegel oder eine Aussage des Ministeriums (sei sie zulässig oder nicht) oder beides wie auch immer anzuwenden wäre.


* Antwort des Ministeriums v. 24.07.2013 Herr Beck Az. Z(52)-0141.5/255 auf den Antrag des Abg. Dr. Bullinger (DVP/FDP) v. 02.7.2013 (Drs. 15/3726)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die entscheidende Frage ist doch:
wo genau an welchem exakten Punkt legst Du deinen Zollstock an?

Genau

und der Beantwortung dieser Frage dient auch die Umfrage, denn sie muß von jedem Radfahrer, der im Wald radfährt, im Zweifel selbst beantwortet werden.:confused:

Im Gesetz wie auch bei den Ausführungen des Ministeriums ist jener exakte Punkt jedenfalls nicht zu finden.:mad:
 
Ganz klares Ja, denn: Hier im Rhein Main Gebiet sieht (auf hessischer Seite) ein offizieller Radweg auf dem Rheindeich genau so aus.

Hessen gilt nicht, weil dort nicht so ein Mist wie die ZweiMeterRegel "im Hintergrund" steht. Es ist bitte aus Auswertungsgründen wichtig, daß die Umfrage anhand des besch.... Hintergrundes v. BW bearbeitet wird.
 
Hessen gilt nicht, weil dort nicht so ein Mist wie die ZweiMeterRegel "im Hintergrund" steht. Es ist bitte aus Auswertungsgründen wichtig, daß die Umfrage anhand des besch.... Hintergrundes v. BW bearbeitet wird.

Moin Moin.
Mein Beitrag war mehr dahingehend gedacht, euch ggf ne Argumentationshilfe zu liefern, da es sich wie geschrieben um einen offiziellen Fernradweg handelt.
Da der Weg (da muss man ja schon überlegen, ob man hier das richtige Wort verwendet. pervers!) aber offensichtlich auf einer Breite von locker 2 m von Gestrüpp frei gehalten wird, auch in BW ein klares Ja meinerseits. :)

Viel Erfolg!
 
Welchen Zweck verfolgt dieser Thread eigentlich?
Der Thread verfolgt eigentlich keinen Zweck, aber er führt ggf. zu neuen Gedanken über ein seltsames Gesetz, aber auch - worauf es hier ankommt - uber das, was man mit dem Gesetz machen kann oder auch nicht, wenn man an einem Weg im Wald steht und sich überlegt, was denn nun Sache ist

Den Zweck der Umfrage erkläre ich später mal......
 
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