elendil
***Symphony X***
Neulich kam in Verbindung mit dem Helius CC die Garantierichtlinien und damit die auf einen bestimmten Federweg beschränkte Freigabe von Gabeln auf. Sprich im Helius CC Rahmen z.B. dürfen nur Gabeln bis 125mm Federweg gefahren werden. Meine folgenden Überlegungen hierzu klingen vielleicht absurd, Meinungen dazu würden mich jedoch trotzdem interessieren:
Fall 1:
Ich kaufe mir eine Federgabel, die lt. Hersteller (bis zu) 125mm Federweg hat, in der Praxis jedoch mehr Federweg nutzt. Erlischt die Garantie?
Fall 2:
Ich benutze eine Federgabel, die lt. Hersteller zwar 130mm (oder mehr) hat, in der Praxis aber nur max. 125mm nutzt. Wie sieht es hier mit der Garantie aus?
Fall 3:
Dieser Fall wird wohl mit einem Erlöschen der Garantie einhergehen, aber trotzdem der Vollständigkeit halber: ich fahre eine Federgabel mit variablem Federweg, die jedoch max. mehr als 125mm Federweg nutzt, z.B. die neue Manitou Nixon. Wenn ich die Gabel jedoch nur bis max. 125mm Federweg nutze oder sie evtl. gar techn. begrenzen lasse, erfüllt sie dann das gesetzte Kriterium?
Es ist klar, dass irgendwo eine klare Linie gezogen werden muss, ist mir aber irgendwie gestern in den Kopf gekommen und beschäftigt mich seither. Am sichersten ist es wohl, man erkundigt sich direkt beim Rahmenhersteller ob die gewünschte Gabel zugelassen ist. Bin trotzdem gespannt was andere und vor allem die Hersteller darüber denken.
Fall 1:
Ich kaufe mir eine Federgabel, die lt. Hersteller (bis zu) 125mm Federweg hat, in der Praxis jedoch mehr Federweg nutzt. Erlischt die Garantie?
Fall 2:
Ich benutze eine Federgabel, die lt. Hersteller zwar 130mm (oder mehr) hat, in der Praxis aber nur max. 125mm nutzt. Wie sieht es hier mit der Garantie aus?
Fall 3:
Dieser Fall wird wohl mit einem Erlöschen der Garantie einhergehen, aber trotzdem der Vollständigkeit halber: ich fahre eine Federgabel mit variablem Federweg, die jedoch max. mehr als 125mm Federweg nutzt, z.B. die neue Manitou Nixon. Wenn ich die Gabel jedoch nur bis max. 125mm Federweg nutze oder sie evtl. gar techn. begrenzen lasse, erfüllt sie dann das gesetzte Kriterium?
Es ist klar, dass irgendwo eine klare Linie gezogen werden muss, ist mir aber irgendwie gestern in den Kopf gekommen und beschäftigt mich seither. Am sichersten ist es wohl, man erkundigt sich direkt beim Rahmenhersteller ob die gewünschte Gabel zugelassen ist. Bin trotzdem gespannt was andere und vor allem die Hersteller darüber denken.