Biker verliert Prozeß gegen Flachgauer Bauern

kritimani

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Salzburger Volkszeitung 14.11.2014

OBERNDORF, SALZBURG – Endgültig verloren hat ein Mountainbiker den Prozess um Schmerzensgeld gegen einen Flachgauer Bauern. Der Fahrradfahrer musste wegen einer Absperrung und Kühen, die über die Straße getrieben wurden, stark bremsen, stürzte und forderte mehrere tausend Euro Schmerzensgeld. Nun hat auch das Landesgericht Salzburg, nach dem Bezirksgericht Oberndorf, dem Bauern in zweiter Instanz Recht gegeben. Alle Sicherheitsvorkehrungen seien eingehalten worden, so das Ergebnis eines vom Gericht beeideten Gutachters. Bereits das Verkehrszeichen „Viehtrieb" hätte den Mountainbiker veranlassen müssen, langsamer zu fahren. Auch die Kühe, die gerade vom Stall zur Weide unterwegs waren, hätte der Radler sehen müssen. Darüber hinaus wäre er auch vom Sohn des Bauern durch Rufe gewarnt worden. Da der Mountainbiker aber zu schnell unterwegs gewesen sei, nicht auf Sicht fuhr und während der Fahrt mit Ohrhörern Musik hörte, beachtete er die Warnungen nicht. Nach dem Bezirksgericht ist nun auch das Landesgericht davon überzeugt, dass den Bauern in diesem Fall keine Schuld trifft. Der Mountainbiker wird demnach auf seinen Forderungen nach Schmerzensgeld für den Unfall sitzen bleiben.

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bei solche leit braucht ma sich nicht wundern, dass de Bauern manchmoi beim thema biken heiß laufen!
 
Salzburger Volkszeitung 14.11.2014

OBERNDORF, SALZBURG – Endgültig verloren hat ein Mountainbiker den Prozess um Schmerzensgeld gegen einen Flachgauer Bauern. Der Fahrradfahrer musste wegen einer Absperrung und Kühen, die über die Straße getrieben wurden, stark bremsen, stürzte und forderte mehrere tausend Euro Schmerzensgeld. Nun hat auch das Landesgericht Salzburg, nach dem Bezirksgericht Oberndorf, dem Bauern in zweiter Instanz Recht gegeben. Alle Sicherheitsvorkehrungen seien eingehalten worden, so das Ergebnis eines vom Gericht beeideten Gutachters. Bereits das Verkehrszeichen „Viehtrieb" hätte den Mountainbiker veranlassen müssen, langsamer zu fahren. Auch die Kühe, die gerade vom Stall zur Weide unterwegs waren, hätte der Radler sehen müssen. Darüber hinaus wäre er auch vom Sohn des Bauern durch Rufe gewarnt worden. Da der Mountainbiker aber zu schnell unterwegs gewesen sei, nicht auf Sicht fuhr und während der Fahrt mit Ohrhörern Musik hörte, beachtete er die Warnungen nicht. Nach dem Bezirksgericht ist nun auch das Landesgericht davon überzeugt, dass den Bauern in diesem Fall keine Schuld trifft. Der Mountainbiker wird demnach auf seinen Forderungen nach Schmerzensgeld für den Unfall sitzen bleiben.

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bei solche leit braucht ma sich nicht wundern, dass de Bauern manchmoi beim thema biken heiß laufen!

Mit Verlaub, bei uns wäre das im Sinn der StVO etwa so zu sehen, daß man nicht bewußt in eine Gefahr hineinfahren darf, wenn man sie sieht. So etwas kuhmäßiges gab es auch schon in D und da hatte der Radfahrer Recht bekommen, obwohl er durch sein Verhalten die Kühe gescheucht hatte. Da ich das vom Bauern vertraulich weiß, kann ich da nicht mehr zu sagen.
 
Mit Verlaub, bei uns wäre das im Sinn der StVO etwa so zu sehen, daß man nicht bewußt in eine Gefahr hineinfahren darf, wenn man sie sieht. So etwas kuhmäßiges gab es auch schon in D und da hatte der Radfahrer Recht bekommen, obwohl er durch sein Verhalten die Kühe gescheucht hatte. Da ich das vom Bauern vertraulich weiß, kann ich da nicht mehr zu sagen.

Da liegt die Problematik eher hier:
§ 833
Haftung des Tierhalters.

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
 
Persönlich Pech, warum hätte im o.g. Fall auch § 833 oder vergleichbarer in Ö Anwendung finden sollen? Der "Mountainbiker" hat (zu spät) gebremst und ist gestürzt. Er scheint von keinem Tier angegriffen oder überrannt worden zu sein. Ich würde den Paragraphen so interpretieren, dass wenn ein Tier aktiv einen Menschen tötet oder verletzt oder was kaputtmacht, der Halter des Tieres ggf. (nicht die gebotene Sorgfalt eingehalten) Schadenersatz leisten muss. So abgerichteter-Pitbull-ohne-Maulkorb-und-Leine-aufm-Spielplatz-mäßig.
Das ein Tier oder wer oder was auch immer irgenwo mal den Weg versperrt ist nicht unwahrscheinlich, allgemeines Risiko. Man kann seine Fahrweise entsprechend anpassen oder muss mit den Schmerzen leben.
 
Ja richtig.
Dann hat in Tilmans Fall vielleicht eine Kuh dem Radfahrer 'nen Tritt verpasst und im ersten Fall nicht. Das werden wir hier aber nicht erfahren. Wollte nur ausdrücken, dass es ich es auch für richtig halte, dass nur weil 'ne Kuh übern Weg läuft, man keinen Schadenersatz bekommt.
 
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