Salzburger Volkszeitung 14.11.2014
OBERNDORF, SALZBURG Endgültig verloren hat ein Mountainbiker den Prozess um Schmerzensgeld gegen einen Flachgauer Bauern. Der Fahrradfahrer musste wegen einer Absperrung und Kühen, die über die Straße getrieben wurden, stark bremsen, stürzte und forderte mehrere tausend Euro Schmerzensgeld. Nun hat auch das Landesgericht Salzburg, nach dem Bezirksgericht Oberndorf, dem Bauern in zweiter Instanz Recht gegeben. Alle Sicherheitsvorkehrungen seien eingehalten worden, so das Ergebnis eines vom Gericht beeideten Gutachters. Bereits das Verkehrszeichen Viehtrieb" hätte den Mountainbiker veranlassen müssen, langsamer zu fahren. Auch die Kühe, die gerade vom Stall zur Weide unterwegs waren, hätte der Radler sehen müssen. Darüber hinaus wäre er auch vom Sohn des Bauern durch Rufe gewarnt worden. Da der Mountainbiker aber zu schnell unterwegs gewesen sei, nicht auf Sicht fuhr und während der Fahrt mit Ohrhörern Musik hörte, beachtete er die Warnungen nicht. Nach dem Bezirksgericht ist nun auch das Landesgericht davon überzeugt, dass den Bauern in diesem Fall keine Schuld trifft. Der Mountainbiker wird demnach auf seinen Forderungen nach Schmerzensgeld für den Unfall sitzen bleiben.
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bei solche leit braucht ma sich nicht wundern, dass de Bauern manchmoi beim thema biken heiß laufen!
OBERNDORF, SALZBURG Endgültig verloren hat ein Mountainbiker den Prozess um Schmerzensgeld gegen einen Flachgauer Bauern. Der Fahrradfahrer musste wegen einer Absperrung und Kühen, die über die Straße getrieben wurden, stark bremsen, stürzte und forderte mehrere tausend Euro Schmerzensgeld. Nun hat auch das Landesgericht Salzburg, nach dem Bezirksgericht Oberndorf, dem Bauern in zweiter Instanz Recht gegeben. Alle Sicherheitsvorkehrungen seien eingehalten worden, so das Ergebnis eines vom Gericht beeideten Gutachters. Bereits das Verkehrszeichen Viehtrieb" hätte den Mountainbiker veranlassen müssen, langsamer zu fahren. Auch die Kühe, die gerade vom Stall zur Weide unterwegs waren, hätte der Radler sehen müssen. Darüber hinaus wäre er auch vom Sohn des Bauern durch Rufe gewarnt worden. Da der Mountainbiker aber zu schnell unterwegs gewesen sei, nicht auf Sicht fuhr und während der Fahrt mit Ohrhörern Musik hörte, beachtete er die Warnungen nicht. Nach dem Bezirksgericht ist nun auch das Landesgericht davon überzeugt, dass den Bauern in diesem Fall keine Schuld trifft. Der Mountainbiker wird demnach auf seinen Forderungen nach Schmerzensgeld für den Unfall sitzen bleiben.
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bei solche leit braucht ma sich nicht wundern, dass de Bauern manchmoi beim thema biken heiß laufen!