Sorry für approximative Rechtschreibung & Grammatik. Bin Franzose.
LG - Chris
Hey du Franzose ;-) Über deine Rechtschreibung und GRammatik kann man echt nicht sagen.
So zum eigentlichen.
Also ich weiß nicht wie gut du dich mit deutschen Gesetzten auskennst, aber hier eine kleine Auffrischung
Garantie:
Gibt der Hersteller direkt und freiwillig, er legt aber die Grenzen der Garantie fest.
Gewährleistung:
Gibt der Hersteller aufgrund Gesetzte vom Staat Deutschland. Die Dauer beträgt 24 Monate.
Jetzt das wichtigste...Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum ist der HERSTELLER in der Beweispflicht. Er muss also beweisen das der Mangel am Material beim Erwerb nicht bestand. In deinem Beispiel, muss also Cube oder Sun Ringle bzw. dir dein Verkäufer beweisen das es kein Materialfehler war sondern Eigenverschulden.
Ab dem 7. Monat gilt die Beweislastumkehr. Ab hier müsstest du dem Hersteller beweisen das der Materialfehler vorlag aber innerhalb der 6 Monate keine Auswirkungen hatte weil...
Viel Spaß dabei. Die meisten Firmen sind da kulant, soll aber auch andere geben, wie in deinem Fall.
Würde also gern sehn wie Cube oder Sun Ringle beweisen will das es kein Materialfehler war.
Mir ist mein 7 Wochen jungen Reserve Trail Seeker 2.0 am kleinen 2 - 3 m Drop direkt an der Achse gebrochen, gab ohne Probleme ein neues Paar vom Verkäufer.
Quelle:
Lehre zum Einzelhandelskaufmann und
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Gruß