Schwarzspecht
Schluckspecht
... Zudem bei dem Aufwand der er bisher schon reingesteckt hat. (...)
Hüstel - das lass ich einfach mal so stehen ...
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... Zudem bei dem Aufwand der er bisher schon reingesteckt hat. (...)
Hüstel - das lass ich einfach mal so stehen ...
Mein Rechtsberater schreibt dazu:
Eine Ausnahme gibt es jedoch zu beachten: Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.
Hat Dein Rechtsberater gut abgetippt, Wort für Wort
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...ehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
So einfach kann man das Klientel glücklich machen
Hatte er mir geschrieben, dass das Internet-Recherche war und gekostet hats auch nichts