Der Bauer konnte sich nicht exkulpieren und das Gericht in zweiter Instanz hat der Touristin eine Teilschuld angedichtet.
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Also dass gerade dieser Fall ein schlechtes Beispiel ist, sollte in den letzten Jahren schon durchgedrungen sein - leider wird die Kuh-Attacke noch immer verwendet um eine angebliche Haftung von Grundeigentümern bei MtB Unfällen heraufzubeschwören.Ich weiß schon, was du meinst. Aber, durch die Rechtsprechung in Österreich, mit Fällen wie in Tirol, wo der Bauer verklagt wurde, weil seine Ränder jemand angegriffen haben, wird die Situation nicht besser. Ein Beispiel von uns, hier in der Gegend in Oberösterreich: eine Frau klettert mit ihren Handtaschen Hund durch den Weidezaun, wo sich eine Gruppe Kühe befindet. Eine Kuh schlägt aus und trifft die Frau am Knie. Die Frau kommt ins Krankenhaus, es kommt zu einer Anzeige gegen den Landwirt. Der Landwirt muss sich jetzt, vermutlich in Vorleistung einen Anwalt nehmen, vor Gericht erscheinen , hat vielleicht schlaflose Nächte. Wie würdest du da als Landwirt reagieren? Dort war die Folge das in dem Tal alle Landwirte. Alle Wege, die über ihre Grundstücke verliefen, mit Betretungsverbot belegt hatten. Ich kann das zu 100 % nachvollziehen.
Da gibt es dann aber einen Unterschied Forstgesetz, also Betretungsrecht gilt nur für Wald im Sinne des FG, also einer Fläche mit zusammenhängender Bestockung. Landwirtschaftliche Flächen ( Weide) unterliegen anderen Gesetzen.Und wie bitte sollte das davor schützen verklagt zu werden?
Ganz im Gegenteil. Man kann eigentlich darauf warten, bis jemand sich sein in §33 des Forstgesetzes garantiertes Betretungsrecht einklagt.
Falls diese Schilder keine oder eine falsche Befristung enthalten, sind sie nicht rechtskräftig. Ein längeres Betretungsverbot kann eigentlich nur die Gemeinde/Behörde erlassen. So ein Schild kann jeder beim Kox, etc. kaufen, das ist keine offizielle Sperre.das weiß ich nicht, bin kein Jurist. Fakt ist das bei sehr vielen Wegen betreten verboten war. 2 haben einfach die Schilder wegen Forstarbeiten dazu gestellt.
Gerade in dem Fall gibt es aber keinen Grund - ausser dass er keine Radfahrer mag.Sehr sehr selten.
Wir schon.
Ein Grundstücksbesitzer, Landwirt, Bauer etc hört von einem entsprechenden Urteil und denkt sich, bzw bespricht das mit anderen Kollegen oder der Kammer, bevor ich da irgendwelche Scherereien bekomme (Aussage bei der Polizei, Besprechungen mit dem Anwalt, springt die Versicherung ein, Aussage vor Gericht, die Unsicherheit, wie das Urteil ausfällt, schlechte [Nach]Rede usw), lass ich es lieber.
Sprich: Er lässt niemanden darüber fahren.
Ja so ganz deppad sind die eh net, Datum war da schon drauf!Falls diese Schilder keine oder eine falsche Befristung enthalten, sind sie nicht rechtskräftig. Ein längeres Betretungsverbot kann eigentlich nur die Gemeinde/Behörde erlassen. So ein Schild kann jeder beim Kox, etc. kaufen, das ist keine offizielle Sperre.
Und du mischt das mit dem Fall der glaub ich in Tirol war, bei uns waren die Kühe nämlich nicht gefährlich.Ich weiß schon, was du meinst. Aber, durch die Rechtsprechung in Österreich, mit Fällen wie in Tirol, wo der Bauer verklagt wurde, weil seine Ränder jemand angegriffen haben, wird die Situation nicht besser. Ein Beispiel von uns, hier in der Gegend in Oberösterreich: eine Frau klettert mit ihren Handtaschen Hund durch den Weidezaun, wo sich eine Gruppe Kühe befindet. Eine Kuh schlägt aus und trifft die Frau am Knie. Die Frau kommt ins Krankenhaus, es kommt zu einer Anzeige gegen den Landwirt. Der Landwirt muss sich jetzt, vermutlich in Vorleistung einen Anwalt nehmen, vor Gericht erscheinen , hat vielleicht schlaflose Nächte. Wie würdest du da als Landwirt reagieren? Dort war die Folge das in dem Tal alle Landwirte. Alle Wege, die über ihre Grundstücke verliefen, mit Betretungsverbot belegt hatten. Ich kann das zu 100 % nachvollziehen.
Also dass gerade dieser Fall ein schlechtes Beispiel ist, sollte in den letzten Jahren schon durchgedrungen sein - leider wird die Kuh-Attacke noch immer verwendet um eine angebliche Haftung von Grundeigentümern bei MtB Unfällen heraufzubeschwören.
In dem Fall: Bauer wusste dass seine Kühe gefährlich werden. Es führte ein kinderwagengeeigneter Weg /Straße durch die Weide zur Alm ind er war schon zu or aufgefordert worden, einen Zaun zu errichten. Nur deshalb wurde er verurteilt, nicht weil eine blöde deutsche Touristin sich mit ihrem Hind auf seine Weide geschlichen hatte. Sie war eine von dutzenden an diesem Tag.
Im Endeffekt - Versicherung hat gezahlt. Trotzdem wird der Bauer als Märtyrer dargestellt.
Zweiter Punkt: ja, verklagt werden bringt Scherereien mit sich. Deshalb wäre ja „auf eigene Gefahr“ so wichtig.
Bei der einen Seite ist es ein "Gefühl" und da helfen der anderen Seite keine Argumente.Beide Seiten haben teils ganz nachvollziehbare Argumente, und die gilt es zu einen.
Leider hat man das vor einigen Jahrzehnten (mittlerweile ist es auch schon wieder ein Jahrhundert her) verabsäumt, gewisse Begünstigte, Belehnte, Adelsgeschlechter, Königshäuser etc, zu enteignen und der Allgemeinheit, wieder, zurück zu geben.Wie in einem anderen Beitrag geschrieben: ich wäre in solchen Fällen dafür dass über Einteignungen bzw. zwangsweise Dienstbarkeiten nachgedacht wird.
Gut.Tirol hat diese Möglichkeit im Tourismusgesetzt noch einemal explizit verankert.
Leider haben wir Mountainbiker keine, auch nur annähernd so starke Interessensvertretung. Eigentlich gar keine, sondern nur SplittergruppenIn dem Fall wohl eher wegen den Seilbahnern und nicht wegen den Bürgern -
In Bezug auf den Wald, wäre es schön, wenn das allgemeine Betretungsrecht, auch auf Fahrräder ausgeweitet werden würde.aber trotzdem sollte der Staat und seine Institutionen schon dafür sorgen dass die Gesellschaft nicht unnötige Abstriche machen muss.
Natürlich ist man in AT schon soweit. Nur muss es nach Ansicht der Grundbesitzer halt immer aufDie Lösung wäre ein gerechter Interessenausgleich, der sich an den berechtigten Belangen der Grundbesitzer orientiert. Den hat man in Österreich anscheinend noch nicht erreicht.
hinaus laufen.Außer der Ghetto/Reservate/Insel Lösungen, also in Bikeparks, Trail-&Flowcenter dafür zu zahlen, wird da nur mäßig etwas weiter gehen.https://www.salzburg24.at/sport/spo...t-der-halleiner-zinkenlifte-sichern-153379888
Da bin ich ganz bei dir. Und auf ein Betretungsrecht pochen können wir eh nicht, für Radfahrer gibt es keines (weil eben der Wortlaut im Gestz „ungünstig“ - befahren allgemein - ist. Das war, auch laut Protokollen 1975 nie so gemeint).Du vermischt wirklich Fällle, das bringt Verwirrung. Hier hab ich einen tatsächlichen Fall bei uns im nördlichen Ennstal dargestellt:
Und du mischt das mit dem Fall der glaub ich in Tirol war, bei uns waren die Kühe nämlich nicht gefährlich.
Mir gehts auch gar nicht das wir von Kuhattacken auf Radfahrverbote schließen. Nein, nur darum das die Reaktionen der Grundeigentümer/Landwirte für mich als Bauernbub der auch "seltsame Fälle" mit (ich nenn die jetzt plakativ "Städter") erlebt hat.
Versteh mich nicht falsch, ich würde auch gerne überall fahren, hätte mehr freigegebene Wege. Fahr auch überall einfach wo es mir passt unter der Prämisse das ich mich 1. benehme und 2. hoffe das mich niemand erwischt.
Es hilft uns aber halt auch nicht wenn wir dann auf "unser Betretungsrecht" pochen und 9 x Klug uns selber vorreden warum wir das machen sollten dürfen und am Ende sogar die Landwirte verantwortlich machen.
Beide Seiten haben teils ganz nachvollziehbare Argumente, und die gilt es zu einen. Das es immer wieder Spinner gibt die aus der Reihe tanzen ist klar. Aber da muss man halt auf die nächste Generation dann hoffen.
Leider hat man das vor einigen Jahrzehnten (mittlerweile ist es auch schon wieder ein Jahrhundert her) verabsäumt, gewisse Begünstigte, Belehnte, Adelsgeschlechter, Königshäuser etc, zu enteignen und der Allgemeinheit, wieder, zurück zu geben.
Natürlich. Wir sind das Volk.Vota Communista!
Oh, Moment. Da entscheiden dann ja die Gleicheren der Gleichen wer was tun darf.
Leider hinter einer Bezahlschranke.
https://www.nachrichten.at/oberoest...aelder-sind-keine-sportstaetten;art67,3931271 Jägen haben eine andere Sichtweise zum Wert und Nutzen des Waldes.
Kann mir doch keiner erzählen, dass das nicht AI generiert ist, erfüllt echt alle KlischeesEin Bild sagt mehr als 1000 Worte..
Kann mir doch keiner erzählen, dass das nicht AI generiert ist, erfüllt echt alle Klischees
Würde dafür nicht Alkohol fehlen? Also eine Flasche Jägermeister oder so?
Der zeigt auch keinerlei Anzeichen dafür, dass er von Rehwild angeknabbert wurde …… , dafür haben sie einen echten Nadelbaum im im Hintergrund strategisch positioniert. Das muss man schon auch anerkennen.
Der zeigt auch keinerlei Anzeichen dafür, dass er von Rehwild angeknabbert wurde …
Segmente sind wohl nicht privat anzulegen denke ich tracks hingegen schon.. Ach ja und nicht vergessen die heatmap privat zu stellen, dann aucht da öffentlich auch nichts auf..Strava einfach alles auf Privat, dann kannst anlegen was du willst! Oder sieht das dann doch auch wer und kann klagen… nein das denke ich ja doch nicht?
Bin da nur Laie, aber bei uns in Österreich ist das unerlaubte Befahren von Waldwegen eine Verwaltungsübertretung, und laut § 7 VStG droht jemand der vorsätzlich so eine Übertretung erleichtert dasselbe Strafmaß wie dem Täter. Denke eine Veröffentlichung der Strecke im Internet könnte sich schon als so eine "Erleichterung" auslegen lassen, ist aber wahrscheinlich noch nicht ausjudiziert.ist da schon mal was rechtgesprochen worden in aut bzw gibts dazu ne rechtsmeinung ?