Hallo zusammen,
ein Forstweg den ich schon oft gefahren bin wurde jetzt von einem Bauern zum Privatweg deklariert. Da hat mich dann doch interessiert ob er das so einfach darf. Wenn das Schule macht sperrt jeder alles. Habe daraufhin die Gemeinde, mit Hinweis auf das Betretungsrecht nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetz, angeschrienen. Die Gemeinde meinte dann Sie ist nicht zuständig und wüsste nicht wie solch ein Schild überprüft werden kann. Daraufhin habe ich mich an das Landratsamt gewannt. Diese Antwort habe ich bekommen:
nach Rücksprache mit unserem Juristen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, kann der Eigentümer im Rahmen der geltenden Vorschriften Wege anlegen und auch Schilder anbringen ohne Genehmigung.
Nun meine Frage: Darf er den Weg zu seinem Privatweg deklarieren? Wenn nicht an wen wende ich mich? Wenn nicht hat das Schild für mich eine Gültigkeit?
Gruß und Danke
Florian
ein Forstweg den ich schon oft gefahren bin wurde jetzt von einem Bauern zum Privatweg deklariert. Da hat mich dann doch interessiert ob er das so einfach darf. Wenn das Schule macht sperrt jeder alles. Habe daraufhin die Gemeinde, mit Hinweis auf das Betretungsrecht nach § 59 des Bundesnaturschutzgesetz, angeschrienen. Die Gemeinde meinte dann Sie ist nicht zuständig und wüsste nicht wie solch ein Schild überprüft werden kann. Daraufhin habe ich mich an das Landratsamt gewannt. Diese Antwort habe ich bekommen:
nach Rücksprache mit unserem Juristen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, kann der Eigentümer im Rahmen der geltenden Vorschriften Wege anlegen und auch Schilder anbringen ohne Genehmigung.
Nun meine Frage: Darf er den Weg zu seinem Privatweg deklarieren? Wenn nicht an wen wende ich mich? Wenn nicht hat das Schild für mich eine Gültigkeit?
Gruß und Danke
Florian