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Kurioser Fall von Unkenntnis bei der Polizei: Zwei Beamte einer Radstreife verwiesen die Wittenbergerin Edith L. mit ihrem Fahrrad vom Radweg. "Ich war in der Friedrich-Ebert-Straße unterwegs, als mich die Polizisten stoppten und mir sagten, ich dürfe nicht auf dem Bürgersteig fahren, sondern muss auf der Straße radeln."
Edith L. will das nicht hinnehmen. Sie zeigt dem "Prignitzer" die aus grauem Betonstein gepflasterte Fahrspur, die sich neben dem rautenartig gepflasterten Gehweg hinzieht. "Das kann doch nur für uns Radfahrer gemacht sein" argumentiert sie.
Die Polizisten hätten das anders gesehen. "Sie haben mir gesagt, ich muss unten fahren. Dabei ist es zwischen den Autos doch viel gefährlicher", argumentiert Edith L. "Wozu gibt es denn diesen Pflasterweg, wenn wir Radfahrer ihn nicht benutzten sollen?" Sie ist übrigens nicht die einzige Radfahrerin, die so denkt und den sicheren Weg wählt.
Aber weshalb verweigerten die Polizisten die Nutzung des Weges? Von der Pressestelle der Polizei war lediglich zu erfahren, dass die Einschätzung, ob hier ein Radweg angelegt ist, durch den Baulastträger, der Stadt Wittenberge, zu treffen sei. Aber warum dürfen Polizisten die Nutzung von Radwegen oder Nicht-Radwegen überwachen, ohne zu wissen, woran diese zu erkennen sind?
Der "Prignitzer" fragte auch im städtischen Ordnungsamt nach, ob in der Friedrich-Ebert-Straße nun ein Radweg verläuft oder nicht. Die Antwort: Bei dem grau gepflasterten Streifen handelt es sich eindeutig um einen Radweg, wie der Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung ihn definiert. Er ist an seiner Baulichkeit zu erkennen. Eine Ausschilderung muss demnach nicht extra erfolgen. Radfahrer können wählen, ob sie den Weg benutzen oder auf der Fahrbahn rollen.
Diese Einschätzung bestätigt Roland Huhn, Rechtsreferendar beim allgemeinen deutschen Fahrrad-Club (ADFC). "Die klare bauliche Trennung beider Wege, insbesondere durch die dunkle Linie aus kleinem Mosaikpflaster, kennzeichnet einen so genannten ,Radweg ohne Benutzungspflicht'. Er ist Radlern vorbehalten, die ihn aber nicht nutzen müssen. Autofahrer und Fußgänger dürfen ihn hingegen nicht nutzen." Diese Bauart sei vielerorts üblich, wünschenswert seien aber Piktogramme auf dem Weg, die ihn genauer kennzeichnen. "Eine Nutzungspflicht ergibt sich daraus aber auch nicht, die bringen nur blaue Gebotsschilder."
Edith L. will das nicht hinnehmen. Sie zeigt dem "Prignitzer" die aus grauem Betonstein gepflasterte Fahrspur, die sich neben dem rautenartig gepflasterten Gehweg hinzieht. "Das kann doch nur für uns Radfahrer gemacht sein" argumentiert sie.
Die Polizisten hätten das anders gesehen. "Sie haben mir gesagt, ich muss unten fahren. Dabei ist es zwischen den Autos doch viel gefährlicher", argumentiert Edith L. "Wozu gibt es denn diesen Pflasterweg, wenn wir Radfahrer ihn nicht benutzten sollen?" Sie ist übrigens nicht die einzige Radfahrerin, die so denkt und den sicheren Weg wählt.
Aber weshalb verweigerten die Polizisten die Nutzung des Weges? Von der Pressestelle der Polizei war lediglich zu erfahren, dass die Einschätzung, ob hier ein Radweg angelegt ist, durch den Baulastträger, der Stadt Wittenberge, zu treffen sei. Aber warum dürfen Polizisten die Nutzung von Radwegen oder Nicht-Radwegen überwachen, ohne zu wissen, woran diese zu erkennen sind?
Der "Prignitzer" fragte auch im städtischen Ordnungsamt nach, ob in der Friedrich-Ebert-Straße nun ein Radweg verläuft oder nicht. Die Antwort: Bei dem grau gepflasterten Streifen handelt es sich eindeutig um einen Radweg, wie der Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung ihn definiert. Er ist an seiner Baulichkeit zu erkennen. Eine Ausschilderung muss demnach nicht extra erfolgen. Radfahrer können wählen, ob sie den Weg benutzen oder auf der Fahrbahn rollen.
Diese Einschätzung bestätigt Roland Huhn, Rechtsreferendar beim allgemeinen deutschen Fahrrad-Club (ADFC). "Die klare bauliche Trennung beider Wege, insbesondere durch die dunkle Linie aus kleinem Mosaikpflaster, kennzeichnet einen so genannten ,Radweg ohne Benutzungspflicht'. Er ist Radlern vorbehalten, die ihn aber nicht nutzen müssen. Autofahrer und Fußgänger dürfen ihn hingegen nicht nutzen." Diese Bauart sei vielerorts üblich, wünschenswert seien aber Piktogramme auf dem Weg, die ihn genauer kennzeichnen. "Eine Nutzungspflicht ergibt sich daraus aber auch nicht, die bringen nur blaue Gebotsschilder."