Rotlicht mit Fahrrad missachtet und angehalten

Der Satz richtete sich ja auch nur darauf, daß ein Radfahrer, nur weil er auf der Straße fährt, nicht direkt ein "Autofahrer" ist, sondern ein eigenständiger Verkehrsteilnehmer, sonst würden ja für ihn nicht die halben Bußgeldsätze gelten. Die StVO gilt natürlich auch für Radfahrer;)

Das gilt meines Wissens nur bedingt und nicht automatisch, denn wer mit dem Rad angetrunken fährt, fährt nicht automatisch mit dem Auto angetrunken.
Bei 2 Promille liegt dann aber i.A eher ein generelles Alkoholproblem vor, insofern kann man den Führerschein auch prophylaktisch einziehen.

Der Nikolauzi

ab 1,6 im straßenverker ist starftat
 
Ich schnall einfach nicht,wie man hier Seite um Seite wegen so einem Schei.. zutexten kann. Fehler gemacht und die Folgen einfach mal auf die kleinen, mickrigen Schultern nehmen und ausbaden! Wegen der genauen Folgen die Rennleitung (Polizei) oder einen Rechtanwalt fragen. Ansonsten löhnen und beim nächsten Mal gar nicht erst bei Rot drüber fahren, oder besser aufpassen!:rolleyes:
 
Wen's interessiert: 3M SekuClip, ca. 8-9 € für 36 Stück, im April/Mai auch gerne mal beim Spionage-Discounter für 6 €.
Da hab ich sie auch günstig her. Sind auch am Mounty, weils die Fat Albert ja nicht mit Reflektorstreifen gibt.
Übrigens sind die an allen Speichen vorgeschrieben, an nur vier gilt nicht. Andererseits freut sich bei sportlichen Rädern sicherlich fast jeder Grüne dass überhaupt Reflektoren dran sind - bei Stadtradln würde ich allein schon "zur Sicherheit" ordentlich aufrüsten.

ciao Christian
 
Ist es spießig, geltende Gesetze einzuhalten?
Die Frage geht, finde ich, am Kern der Sache vorbei.

Hinter jeder Regel muss ein Zweck stehen.
Entscheidend ist der Zweck.
Wird der Zweck unabhängig von der Regel erreicht, ist es nicht illegitim, die Regel zu missachten.

Dieser Satz kann leicht falsch interpretiert werden, nämlich als Freibrief zu beliebigem und verantwortungslosem Verhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Er mutet dem Handelnden zu, sich seines Verstandes zu bedienen und die Folgen seines Tuns objektiv zu bewerten, anstatt sich nur an geschriebene Worte zu halten.

Regeln gleichwohl sind gut und wichtig, weil sie einem die mühsame Einzelfallbewertung ersparen und weil in sie die notwendige Objektivierung bereits eingeflossen ist. Das heißt aber nicht, dass gesetztes Recht in jeder Lebenslage richtig ist und dem bestmöglichen Zweck entspricht. Das sieht man allein schon daran, dass Recht sich entwickelt, etwa bei der Einführung des Frauenwahlrechts (in CH bspw erst 1971) oder der eingetragenen Partnerschaft (in D 2001): Was heute legal und akzeptiert ist, kann davor nicht falsch gewesen sein, auch wenn es dem Gesetz widersprach.

Morgens um 4:30 und allein in der Straße eine rote Ampel zu missachten ist imho Ausdruck der Selbstachtung, einen Verstand zu besitzen und sich nicht zum Sklaven einer Maschine zu machen.
 
Hallo zusammen,

da sich am 1.9.2012 die Sache mit den Wechsellichtzeichen ändert, hole ich das mal wieder nach Vorne:)

§37 STVO Satz 6:
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen
die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.

Die Schnellzugriffe auf der rechten Seite enthalten viele Infos für Radfahrer. Insbesondere die Neue Stvo Radverkehr Seite 27-29
http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_25_Verkehr/index.html


Gruß
 
Hallo zusammen,

da sich am 1.9.2009 die Sache mit den Wechsellichtzeichen ändert, hole ich das mal wieder nach Vorne:)

§37 STVO Satz 6:
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen
die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.

Die Schnellzugriffe auf der rechten Seite enthalten viele Infos für Radfahrer. Insbesondere die Neue Stvo Radverkehr Seite 27-29
http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_25_Verkehr/index.html


Gruß
Was ist daran neu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Neu ist, dass am 31.08.2012 die Übergangsfrist endet. Danach darfst du über die rote FUSSGÄNGERampel fahren wenn der Autoverkehr der gleichen Richtung grün hat. Ist aber ein Fahrradsymbol in der Fussgängerampel integriert musst du anhalten.
 
... Das Gegenteil ist der Fall. Er mutet dem Handelnden zu, sich seines Verstandes zu bedienen und die Folgen seines Tuns objektiv zu bewerten, anstatt sich nur an geschriebene Worte zu halten...
Sehr gefährliche Formulierung. Verstand ist zum Erlangen eines Führerscheins nicht nachweispflichtig. Und wenn ich mir so ansehe, was tagtäglich da draußen rumfährt, zählt Respekt/Rücksicht auch nicht dazu.
 
Ohne jetzt alles gelesen zu haben, aber meine Meinung dazu:
Zahlen, denn so sind die Regeln in Deutschland. Wenn man sich (auch wenns besseren Wissens ist) darüber hinwegsetzt und erwischt wird, muss man mit den Konsequenzen leben.

Ansonsten fahre ich selber seit 9 jahre über rote Ampeln, sofern es der Verkehr zulässt. Und zwar weil nunmal die ganze StVo auf einem einzigen Grundsatz beruht (in eigenen Worten): Fahre so, daß du weder dich, noch andere gefährdest.

Und wenn da eine rote Ampel ist, aber ganz klar ersichtlich ist, daß wenn ich jetzt rüberfahre, weder jemand bremsen muss, noch ich irgendwen umfahren könnte, dann ignoriere ich die rote Ampel, weil sie einfach irrelevant ist.

Und da ich auch dabei mal erwischt werde, weil einer der Fußgänger 200Meter weiter in Zivilpolizist ist und die Polizei sonst nix zu tun hat, zahle ich eben die 100€ und nehm den Punkt in Flensburg mit. Selbst schuld. Aber das sind mir die ganzen Tage, die ich dadurch nicht an roten Ampel gestanden habe in meinem bisherigen Leben mehr als wert! (Wie gesagt immer nur so lange man ganz sicher sein kann, daß man niemanden gefährdet!! - Daher fahre ich auch nur in ganz seltenen Ausnahmen mal mit Motorrad oder Auto über rot, einfach weil da alleine wegen dem Gefährt die Gefahr viel größer ist, wenn ich mich irren sollte. Aufm Fahrrad bin ich vielleicht tot, aber kein anderer.)
 
Ansonsten fahre ich selber seit 9 jahre über rote Ampeln, sofern es der Verkehr zulässt.

Herzlichen Dank. Der gute Ruf der Radfahrer im allgemeinen liegt u.a. an den wenigen, die eben nach eigenem Gutdünken rote Ampeln ignorieren. Und der gute Ruf wird gerade auf diejenigen projektiert, die sich am wenigsten wie 'Säue im Verkehr' aufführen - weil dann noch der Neidfaktor und das eigene schlechte Gewissen dazu kommen.

Aufm Fahrrad bin ich vielleicht tot, aber kein anderer.)

Hat auch schon so manch anderer gedacht - und nicht bedacht, dass der Autofahrer dann überraschend bremst, und der hinter demjenigen ihm dann im Kofferraum stand.
 
Hat auch schon so manch anderer gedacht - und nicht bedacht, dass der Autofahrer dann überraschend bremst, und der hinter demjenigen ihm dann im Kofferraum stand.
Hättest du daran gedacht meinen ganzen Post zu lesen, wäre dir aufgefallen, daß ich zwar mich selten an die Regeln halte, das aber daran liegt, daß alle Regeln auf EINEM Grundsatz aufbauen, den ich allerdings wesentlich mehr beachte also die meisten anderen Verkehrsteilnehmer: Sich selbst und andere nicht zu gefährden. Insofern kommt eine von dir beschriebene Situation bei mir nicht vor.

Du kennst mich nicht, liest meine Beiträge nur zur Hälfte, maßt dir aber an über mich zu urteilen...
 
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