roischiffer
Kurpfälzer
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Der Satz richtete sich ja auch nur darauf, daß ein Radfahrer, nur weil er auf der Straße fährt, nicht direkt ein "Autofahrer" ist, sondern ein eigenständiger Verkehrsteilnehmer, sonst würden ja für ihn nicht die halben Bußgeldsätze gelten. Die StVO gilt natürlich auch für Radfahrer
Das gilt meines Wissens nur bedingt und nicht automatisch, denn wer mit dem Rad angetrunken fährt, fährt nicht automatisch mit dem Auto angetrunken.
Bei 2 Promille liegt dann aber i.A eher ein generelles Alkoholproblem vor, insofern kann man den Führerschein auch prophylaktisch einziehen.
Der Nikolauzi
Da hab ich sie auch günstig her. Sind auch am Mounty, weils die Fat Albert ja nicht mit Reflektorstreifen gibt.Wen's interessiert: 3M SekuClip, ca. 8-9 für 36 Stück, im April/Mai auch gerne mal beim Spionage-Discounter für 6 .
Die Frage geht, finde ich, am Kern der Sache vorbei.Ist es spießig, geltende Gesetze einzuhalten?
Was ist daran neu?Hallo zusammen,
da sich am 1.9.2009 die Sache mit den Wechsellichtzeichen ändert, hole ich das mal wieder nach Vorne
§37 STVO Satz 6:
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen
die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
Die Schnellzugriffe auf der rechten Seite enthalten viele Infos für Radfahrer. Insbesondere die Neue Stvo Radverkehr Seite 27-29
http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/Dez_25_Verkehr/index.html
Gruß
Sehr gefährliche Formulierung. Verstand ist zum Erlangen eines Führerscheins nicht nachweispflichtig. Und wenn ich mir so ansehe, was tagtäglich da draußen rumfährt, zählt Respekt/Rücksicht auch nicht dazu.... Das Gegenteil ist der Fall. Er mutet dem Handelnden zu, sich seines Verstandes zu bedienen und die Folgen seines Tuns objektiv zu bewerten, anstatt sich nur an geschriebene Worte zu halten...
Ansonsten fahre ich selber seit 9 jahre über rote Ampeln, sofern es der Verkehr zulässt.
Aufm Fahrrad bin ich vielleicht tot, aber kein anderer.)
Hättest du daran gedacht meinen ganzen Post zu lesen, wäre dir aufgefallen, daß ich zwar mich selten an die Regeln halte, das aber daran liegt, daß alle Regeln auf EINEM Grundsatz aufbauen, den ich allerdings wesentlich mehr beachte also die meisten anderen Verkehrsteilnehmer: Sich selbst und andere nicht zu gefährden. Insofern kommt eine von dir beschriebene Situation bei mir nicht vor.Hat auch schon so manch anderer gedacht - und nicht bedacht, dass der Autofahrer dann überraschend bremst, und der hinter demjenigen ihm dann im Kofferraum stand.