Tektro Scheibenbremse am Kinderfahrrad verliert Druck

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Tektro Scheibenbremse an einem 24" Kinder MTB. Es handelt sich um die Hinterradbremse, die folgendes Verhalten zeigt.

Bremst man stark, packt die Bremse, man kann also durchaus Vollbremsungen machen. Bremst man hingegen nur leicht, verliert die Bremse Druck und man kann den Hebel bis zum Griff durchziehen.
Man kann das ganze nachstellen, indem man leicht an der Bremse zieht, so das man das Kinderfahrrad noch ohne merkliche Bremswirkung schieben kann. Nach ca. 20m ist der Bremshebel am Lenker und man kann dann logischerweise gar nicht mehr Bremsen und das Fahrrad fährt gemütlich weiter.

Es handelt sich bei dem Fahrrad um ein neu beim Händler gekauftes Fahrrad, der nun schon zweimal versucht hat die Bremse vergeblich zu reparieren.

Was kann das Problem sein. Luft in der Leitung, wie der Händler immer sagte, sollte man ja nach zwei mal Entlüften ausschließen können. Nun sagt der Händler, so würde man ja auch nicht bremsen...

Viele Grüße Dirk
 
Geberdichtung im Bremshebel kaputt. Entweder gibts die Dichtung als Ersatzteil (eventuell mit Geberkolben) oder der ganze Hebel muss getauscht werden. Nachdem das Rad neu ist beim Händler auf Gewährleistung (Reparatur oder Austausch) bestehen.
Das Ding ist lebensgefährlich!
 
Es handelt sich bei dem Fahrrad um ein neu beim Händler gekauftes Fahrrad, der nun schon zweimal versucht hat die Bremse vergeblich zu reparieren.

Wait what?

Da gibt es ein KINDERfahrrad das offensichtlich einen Defekt an der Bremse hat - und der Händler sagt: „Passt schon, darf das Kind halt nur Vollbremsungen machen…“

Sein f*cking Ernst?

Stell ihm das Teil hin, er soll es reparieren und wenn es diesmal nicht klappt das Bike zurücknehmen (wäre dann ja der dritte vergebliche Versuch -> Rücktritt vom Kaufvertrag).

Und danach suchst Du Dir ganz schnell einen neuen Händler.
 
Ja, das wäre die Theorie. Ich habe ja gestern versucht es zurück zugeben, denn das kann man ja schon nach dem zweite erfolglosen Versuch der Nachbesserung. Dann kam halt die Aussage, so würde man ja eben nicht bremsen und sie hätten jetzt das Recht der Materialprüfung. Wenn sie aber zur Erkenntnis kommen würden, dass alles in Ordnung ist an der Bremse, dann müsste ich ein Gutachten anfertigen lassen um das Gegenteil zu beweisen. Und das würde ich ja sicherlich nicht machen wollen, wenn man den Wert des Fahrrads (560€) betrachtet und das Gutachten ja selbst zahlen müsste.

Mir geht es jetzt auch gar nicht so sehr um den rechtlichen Teil, sondern eher zu verstehen, was da jetzt genau kaputt sein könnte. Das mit der Dichtung im Bremshebel ist da sicherlich schon ein guter Hinweis.
 
Wenn sie aber zur Erkenntnis kommen würden, dass alles in Ordnung ist an der Bremse, dann müsste ich ein Gutachten anfertigen lassen um das Gegenteil zu beweisen. Und das würde ich ja sicherlich nicht machen wollen, wenn man den Wert des Fahrrads (560€) betrachtet und das Gutachten ja selbst zahlen müsste.

1. Die Bremse funktioniert nicht korrekt. (Und wie oben schon von anderen geschrieben ist eine defekte Bremse ein sicherheitsrelevantes Bauteil, bei dem man keine Kompromisse eingehen sollte.) Das Fehlverhalten kannst Du demonstrieren. Da gibt es keinen Spielraum für den Händler zu sagen, "dass alles in Ordnung ist". Es ist offenkundig nicht alles in Ordnung. Das wäre in etwa so als hättest Du ein kleines Loch im Schlauch. Wenn man es aufpumpt, dann kann man fahren, aber am nächsten Tag ist der Reifen halt wieder platt. Ist aus Sicht des Händlers vermutlich auch alles in Ordnung, man kann ja fahren?

2. Wenn das Rad weniger als 6 Monate alt ist, dann bist nicht Du sondern der Händler in der Beweispflicht. Und auch das dreht sich nur darum, ob der Mangel zum Kaufzeitpunkt schon da war. Nicht darum, ob ein Mangel besteht. Das ist an sich - nach Deiner Beschreibung - unbestreitbar. Dafür braucht es weder Gutachten noch "Materialprüfung".



Wenn das mein Rad wäre, dann würde ich dem Händler eine freundliche Aufforderung zur Nachbesserung oder Rücknahme des Bikes über einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung?) zukommen lassen. (Selbst hast Du ihn ja schon aufgefordert, aber er zeigt sich ja nicht sonderlich kooperativ.)

Wenn ich keinen Bock auf den Stress hätte, dann würde ich die Bremse vermutlich einfach selbst austauschen oder reparieren. Wenn sauberes Entlüften nicht hilft, dann ist ggf. irgendwo eine Undichtigkeit, durch die Luft gezogen wird. Das könnte - wie oben geschrieben - eine Dichtung sein. Je nach verbautem Modell und eigenem Schraubergeschick ist aber die Frage, ob Fehlersuche und Reparatur sinnvoll sind oder Du nicht einfach eine komplett neue Bremse kaufst. Beim 20" Danny unseres Juniors ist z. B. diese Tektro-Bremse verbaut - für 35,- EUR würde ich das Teil vermutlich einfach komplett austauschen und fertig. (Und selbst wenn es ein anderes Modell ist - an Kinderrädern sind ab Werk ja meist keine sehr teuren Bremsen verbaut.)
Man könnte dann noch darüber nachdenken, die entstandenen Kosten vom Händler einzufordern.

Insofern umso erstaunlicher, dass der Händler sich sträubt. Die betroffene Bremse einfach komplett gegen eine neue auszutauschen wäre inkl. Arbeitszeit vermutlich günstiger gewesen als jetzt zum dritten Mal mit Dir zu diskutieren - von der angekündigten "Materialprüfung" mal ganz abgesehen.
 
Eine sehr gute Zusammenfassung aller Rechte des Käufers bei Sachmängeln einschließlich Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es hier:
https://www.advocado.de/ratgeber/ve...uecktritt-vom-kaufvertrag.html#nacherfuellung

In deinem Fall wäre der harte Weg (aber siehe die Einschränkung unten):

Du setzt ein Schreiben auf, in dem Du alles zusammenfaßt und erklärst, daß Du vom Kauf zurücktrittst.
Du geht mit Zeugen (je mehr, desto besser) zum Händler, stellt ihm das Rad hin und forderst ihn auf, eine Kopie des Schreibens gegenzuzeichnen, mit dem auch die Übergabe der mangelhaften Sache bestätigt wird. Wenn er sich weigert -> Zeugen, Rad da lassen, Schrieb da lassen.

Auf jeden Fall fertigst Du sofort noch ein Protokoll darüber an, wie die Sache gelaufen ist und was beide Parteien ge- oder besprochen haben (jedes Schmartfon hat eine Tonaufname-Funktion, das wird später dann aufgeschrieben).

Im schlimmsten Fall kann man auch die Polizei bitten zu kommen, denn die sind auch in solchen privatrechtlichen Streitigkeiten verpflichtet zu schlichten, und man kann sie als Zeugen heranziehen.

Edit:
Oh - kleiner Fallstrick. Streng gesehen ist vom Käufer verlangt, daß er den Verkäufer schriftlich über einen Mangel informiert und eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzt.
Nein, hier irrt Adcocato. Eine besondere Form braucht es bei der Mängelrüge nicht, es sei denn, der Verkäufer schreibt dies in seinen Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) vor.

Interessant ist aber auch dieses:
Auf welche Weise der Verkäufer nacherfüllen soll, kann der Kunde entscheiden: Solange die gewünschte Art der Nacherfüllung zumutbar ist und nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten einhergeht, muss der Verkäufer dem Wunsch des Kunden nachkommen.

Wenn also ein anderes Exemplar des Fahrrads ohne weiteres beschaffbar ist, wäre das vielleicht die für alle Beteiligen die beste Möglichkeit, aus der Nummer herauszukommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Grund ist ganz klar eine defekte Primärdichtung (wie oben schon gesagt). Die Bremse muss getauscht werden.

Der Händler ist offenbar weder kundenfreundlich noch sachkundig.

Eine Reparatur der Bremse ist höchstwahrscheinlich unmöglich, denn Bremsen, die an einem Kinderfahrrad montiert sind, sind komplett vernietet, so dass man sie nicht öffnen kann, und zweitens wird es keine Ersatzteile dafür geben.
 
Danke euch schonmal für die ganzen Antworten. Ich werde mal berichten, wenn die Materialprüfung stattgefunden hat und ich Feedback bekommen habe.

Der Händler ist offenbar weder kundenfreundlich noch sachkundig.

Ist auch nur ein Vor-Ort-Händler mit einem hohen zweitstelligen Millionenumsatz. Ab einer bestimmten Größe, kommt es auf einen Kunden und sein Kind mehr oder weniger nicht mehr an.
 
Mal ganz grundsätzlich:

Du bist im Recht und der Händler erzählt gemeingefährlichen Unsinn.

Auch wenn es stresst - setz ihn auf den Pott.
Sonst lernt er es nicht und zieht ggf. die gleiche Nummer bei jemanden ab der weniger versiert ist und ihm den Scheiß abkauft - mit potentiell fatalen Folgen.
 
Hier das Feedback...

Sehr geehrter Herr ...,

wie gestern persönlich besprochen, wurde Ihr Fahrrad heute durch unseren entsprechenden Mechaniker eingehend begutachtet.
Es liegt einwandfrei KEIN Materialfehler vor - an Ihrem Fahrrad wurde nichts ausgetauscht - nichts repariert, weil nichts zu reparieren ist.
Ihr Fahrrad ist wieder abholbereit.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail ... oder telefonisch unter ... zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus ...
 
Na da ist wohl kein Wille vorhanden.

Bleibt nur noch der steinige Weg oder selbst austauschen, würde ich meinen.

Ggf. in einer anderen Fahrradwerkstatt untersuchen und sich das Ergebnis schriftlich geben lassen. Dann damit einen freundlichen Schrieb vom Anwalt mit Verweis auf die gesetzliche Gewährleistung und den Wunsch nach Rücknahme, sowie Kostenerstattung (der Werkstatt- und Anwaltskosten).
 
Hi,

bist du Mitglied beim ADAC?
Die bieten für Mitglieder eine kostenfreie Rechtsberatung von Rechtsanwälten an.
Schick denen eine Mail - mit allen (Kauf-)Daten etc.
Die Antwort von denen schickst du dem Händler.

Die haben mir schon ein paar Mal geholfen, beim letzten Fall ging es um überhöhte Abschleppkosten nach einem Unfall. (War wohl Wucher). Dabei war es das Auto von einem Bekannten ;).

Ansonsten schick dem Händler mein Scheibenbremsen Kompendium, der Downloadlink ist in meiner Signatur.

Ich helfe dir auch sonst gerne weiter!
 
Hingehen - dem Herren persönlich den von Dir beschriebenen Mangel vorführen - ihn kräftig auslachen - Geld zurück verlangen.
Ende.
 
Das klappt wie gesagt leider nicht. Mittlerweile hat mich auch der Hersteller der Bremse angerufen, dem ich das Problem geschildert hatte. Er vermutet, dass die Verpressung zwischen Bremse und Leitung nicht ok ist, und das Öl dann quasi ins Gewebe der Leitung gedrückt wird. Er schickt mir das jetzt noch schriftlich und dann werde ich das mal weiterleiten. Aber Hoffnung habe ich keine.
 
Das ist doch alles Unfug. Entweder tauscht der Händler die Bremse aus. - Das hätte er schon längst tun können, die Gelegenheit hat er verstreichen lassen.
Oder er verschafft dir ein anderes Exemplar dieses Rades (die Wahrscheinlichkeit, daß es in Ordnung ist, ist hoch). - Aber auch diese Gelegenheit ist längst herum.

Der Mangel ist ja kein Schönheitsfehler, sondern das Fahrrad ist in diesem Zustand für den üblichen Gebrauch voll und ganz nicht geeignet. Damit fährt niemand mit Verstand nur einen einzigen Meter, und der Gebrauch auf öffentlichen Straßen ist sogar verboten, solange es keine zwei unabhängig voneinander funktionierenden und funktionstüchtige Bremsen hat.

Da bleibt nur der Rücktritt vom Kaufvertrag, den erklärt der Käufer (am besten schriftlich, siehe oben) und fordert die Rückabwicklung.
Dezente Hinweise auf die Gefährlichkeit und die möglicherweise vorhandene Haftung des Verkäufers für Folgeschäden an Menschen und Material könnten die Gegenseite zum Denken anregen. Zudem kann man auch noch anklingen lassen, daß man eine Menge Zeit und Geld (Fahrkarten, Benzin o.ä.) in der Angelegenheit verbraten hat, aber voller Großzügigkeit bereit ist, auf die Erstattung seines Aufwands zu verzichten, wenn die Gegenseite rasche Einsicht zeigt.
 
Das Problem ist, dass du im Recht sein magst, aber da auf dem regulären Weg nur noch mit ganz viel Mühe weiterkommen wirst.

Du sagst das ist ein größerer Laden? Dann setz in der Antwort auf die letzte Mail einfach mal die Geschäftsführung auf Cc und schildere die Situation nochmal ganz sachlich und ordne das mal ein im Hinblick auf Gewährleistung. E-Mail-Adressen lasse sich ja recht leicht erraten. Das wirkt manchmal Wunder. Habe solche Späße schon mit einer Sparkasse durch, da wird der zickige Sachbearbeiter plötzlich ganz still und die eingeschaltete Syndikusanwältin präsentiert eine Lösung. Schieß ruhig ein bisschen über das Ziel hinaus mit Dingen wie Schadenersatzforderungen, Beschwerden bei Aufsichten, Verbraucherschutz etc. Umso einfacher wird es für die gesichtswahrend da rauszukommen.

Ich bin auch der Meinung, dass es für dich viel einfacher und unterm Strich billiger wäre, die Bremse einfach selbst auszutauschen, zumal das Rad jetzt auch unbenutzbar ist. Aber eigentlich darf der Händler damit nicht durchkommen.
 
Man braucht in so einem Fall nur Geduld und einen langen Atem - im Endeffekt spekuliert der VK doch nur darauf, dass der betrogene Käufer hier klein beigibt.

Und ja - so ein Fall ist für mich dann schon Betrug.

Das Bike steht ja schon beim Händler - Du hast schriftlich, dass der Mangel nicht behoben wurde - also musst Du nicht mal was zurückgeben.

Schriftlich Rücktritt vom KV erklären und Frist von 1 Woche für die Rückzahlung einräumen.

Wenn bis dann nichts passiert ist - in Verzug setzen, nochmal 7 Tage geben, danach Mahnbescheid und wenn das immer noch nicht hilft Klage.
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Tektro Scheibenbremse an einem 24" Kinder MTB. Es handelt sich um die Hinterradbremse, die folgendes Verhalten zeigt.

Bremst man stark, packt die Bremse, man kann also durchaus Vollbremsungen machen. Bremst man hingegen nur leicht, verliert die Bremse Druck und man kann den Hebel bis zum Griff durchziehen.
Man kann das ganze nachstellen, indem man leicht an der Bremse zieht, so das man das Kinderfahrrad noch ohne merkliche Bremswirkung schieben kann. Nach ca. 20m ist der Bremshebel am Lenker und man kann dann logischerweise gar nicht mehr Bremsen und das Fahrrad fährt gemütlich weiter.

Es handelt sich bei dem Fahrrad um ein neu beim Händler gekauftes Fahrrad, der nun schon zweimal versucht hat die Bremse vergeblich zu reparieren.

Was kann das Problem sein. Luft in der Leitung, wie der Händler immer sagte, sollte man ja nach zwei mal Entlüften ausschließen können. Nun sagt der Händler, so würde man ja auch nicht bremsen...

Viele Grüße Dirk
Scheiß ihm in die Stiefel, kauf ne neue Bremse, gut is.
Ich meide solche Menschen und würde mir vorwerfen das nicht erkannt zu haben und die 35€ als Strafe dafür verbuchen. Kann ja mal passieren. Ekelhaft ist jeder Kontakt dennoch und keine 35€ wert.
 
Ja, das wäre die Theorie. Ich habe ja gestern versucht es zurück zugeben, denn das kann man ja schon nach dem zweite erfolglosen Versuch der Nachbesserung. Dann kam halt die Aussage, so würde man ja eben nicht bremsen und sie hätten jetzt das Recht der Materialprüfung. Wenn sie aber zur Erkenntnis kommen würden, dass alles in Ordnung ist an der Bremse, dann müsste ich ein Gutachten anfertigen lassen um das Gegenteil zu beweisen. Und das würde ich ja sicherlich nicht machen wollen, wenn man den Wert des Fahrrads (560€) betrachtet und das Gutachten ja selbst zahlen müsste.

Mir geht es jetzt auch gar nicht so sehr um den rechtlichen Teil, sondern eher zu verstehen, was da jetzt genau kaputt sein könnte. Das mit der Dichtung im Bremshebel ist da sicherlich schon ein guter Hinweis.
Wie alt ist das Rad denn genau? Es gibt eine Beweislastumkehr. Bedeutet: im ersten Jahr hat der Händler zu beweisen das die Ware in Odnung ist (und dies natürlich auch zu bezahlen). Lass dir da nix erzählen. Allein für den Versuch mir das ein zu reden wäre er bei mir unten durch.

Ansonsten: denke auch Dichtung am Geber.
 
Der Hersteller hat mir noch schriftlich gegeben, dass die Bremse so nicht in Ordnung ist und die Aussage des Händlers "fatal und grob fahrlässig" ist. Diese Information habe ich dem Händler mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme zukommen lassen.

Zudem habe ich mir jetzt juristischen Beistand geholt, der sich den Fall heute ansehen wird.

Ich bin nicht bereit da beizugeben, denn das kann einfach nicht sein, das man Kunden und Kinder mit so einer Bremse auf die Straße schickt. Wenn die das auch mit Leuten machen, die weniger skeptisch sind als ich... Ich will es mir gar nicht ausmalen.

Wenn sich jetzt nach dem Schreiben des Herstellers immer noch kein Umdenken beim Händler einstellt, bin ich im Nachgang gerne dazu bereit den Namen des Händlers hier zu nennen und andere damit zu warnen. Sofern die Nennung im Forum erlaubt ist. Bis dahin möchte ich aber noch warten.
 
Wie alt ist das Rad denn genau?

Das ist es ja, das Rad ist neu. Meine Tochter ist 100m damit gefahren, bis mir das aufgefallen ist, weil ich nebenher lief und ihr sagte brems` mal was und sie dennoch immer schneller wurde. Dann sah ich das der Hebel komplett am Lenker ist. Ich hatte ihr gesagt sie soll erstmal nur hinten bremsen um sich an die Wirkung der Scheibenbremsen zu gewöhnen.
 
Das ist es ja, das Rad ist neu. Meine Tochter ist 100m damit gefahren, bis mir das aufgefallen ist, weil ich nebenher lief und ihr sagte brems` mal was und sie dennoch immer schneller wurde. Dann sah ich das der Hebel komplett am Lenker ist. Ich hatte ihr gesagt sie soll erstmal nur hinten bremsen um sich an die Wirkung der Scheibenbremsen zu gewöhnen.
Na dann mach dir mal keine Sorgen, zumal ein Verkäufer aus dem Laden da eh nix zu melden hat. Weiter oben wurde ja schon gesagt: einfach mal die GF und, falls vorhanden, die Verkaufsleitung in cc nehmen. Aber wenn du jetzt Rechtsbeistand hast sollte das ja alles laufen. Hatte auch mal Ärger mit einem Hersteller wegen einem Rad, da hat man schon paar Möglichkeiten und ich würde mir das auch schon aus Prinzip nicht bieten lassen...
 
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