Trouble am Aggertrails

Ferkelmann

Schraubfauler Sack
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25. Juni 2007
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205
Ort
Wetterau
Achtung, derzeit ist das Befahren des Aggertrails nur bedingt möglich!!

Der Besitzer des Grundstücks am Ausgang des Trails in Honsbach will dies nun endgültig verbieten. Bereits in der Vergangenheit hat er, vor allem Bikern, die Passage des Grundstücks durch Hindernisse mit Zäunen und Draht erschwert.

Neu ist jetzt diese Konstruktion. Mehr oder weniger höflich verbat mir der Besitzer heute die Passage. Auf meine Frage, ob das nicht ein öffentlicher Weg sei, verneinte er dies. Er sagte mir lediglich, daß er seit längerem im Stress mit der Gemeinde Overath sei wegen der "Betretungen" seines Grundstückes. Jetzt reiche es ihm, demnächst käme noch eine verschließbare Tür dorthin..?!
Auf meine Frage, wenn das so Rechtens sei, warum er das Schild nicht wenigstens 500m vorher aufgestellt habe, bevor Passanten den Weg betreten und vor dem Verbotsschild stehen, antwortete er nicht.

Das er explizit auf Biker abzielt, erschließt sich auch aus Bild 2.

Ich schreibe mal an die Stadt Overath und bitte um Info bzw. Klärung. Entsprechende Antwort werde ich hier posten.



 
Die Antwort der Gemeinde Overath liegt vor:

"...
Der Agger-Wanderweg zwischen den Ortslagen Broich (Stadt Overath) und Honsbach (Stadt Lohmar) verläuft auf dem Stadtgebiet von Overath zum einen durch den Waldbesitz der Kath. Kirchengemeinde Overath sowie über öffentliche Wirtschaftswege. Das Einverständnis der Kath. Kirchengemeinde liegt vor, sodass die Nutzung des Weges auf dem Stadtgebiet von Overath gesichert ist. Hinsichtlich der getroffenen Regelungen im Bereich des Stadtgebietes von Lohmar kann ich keine Auskunft geben. Ich darf Sie bitten, sich diesbezüglich mit der Stadtverwaltung Lohmar in Verbindung zu setzen. Beiliegend erhalten Sie einen Übersichtsplan, auf dem ich den Verlauf der Stadt-/Kreisgrenze gelb gekennzeichnet habe.

Mit freundlichen Grüßen,
..."

Leider kann ich den erwähnten Lageplan nicht anhängen, Upload geht leider nicht bei PDF.
Diese weist aber, analog der Aussage der Gemeinde Overath, aus, daß das betreffende Grundstück direkt an der Grenze, auf der Seite Lohmar, liegt.

Ich wende mich bzgl. des Themas jetzt mal an die Stadt Lohmar.
Weitere Infos folgen.
 
Der spinnt schon seit langem.:spinner:

Diese Erfahrung bestätigte ich (ich fahre in diesem Gebiet seit Jahren) bereits im Eingangspost, was aber in Verbindung mit ...

Einfach ignorieren und weiter fahren.:winken:

.. nur bedingt hilft.

Wenn die betreffende Person (auf Foto 1 zu sehen) nicht dort patroullieren würde, hätte ich eventuell mein Rad durchgeschoben, da auch ich nicht an die Rechtmäßigkeit glauben mag.
Den Anfängen kann man hier nicht mehr wehren, aber eventuell zukünftigen Eskalationen vorbeugen.
Ich möchte mich nicht allzu sehr in Spekulationen verrennen, aber wer sowas hier aufzieht in seiner Überzeugung, im Recht zu sein, wer weiss wozu dieser im Stande ist, das Recht weiter durchzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
ich würde mal ganz entspannt abwarten, was die Stadt so sagt.

Drehen wir den Spieß mal um, hier muss die jetzt aktiv werden (an wen hast du geschrieben?, ggf. an die Fraktionen oder deinen Stadtratabgeordneten in Kopie) und sich bei dir melden :)

Lass die mal das Gefecht anfangen, dann sind es nicht die böhsen Biker...

grüße und viel Erfolg
C.
 
ich habe die Bilder von Sperrung an "lohmar.info" geschickt.
Vieleicht wird es öffentlich gemacht.
Aufgrund meiner geschäftlichen Beziehungen will ich nicht bei der Stadt aktiv werden.
VG
Werner
 
Also wenn es hilft kann ich als Rösrather Bürger auch mal eine Mail an die Stadt Lohmar schreiben, von wegen Naherholungsgebiet und Freizeitwert der Stadt Lohmar, gerade auch für Leute aus dem nahen Bonn und Köln... Evtl jemand nen Ansprechpartner parat den er mir per PN schicken kann?
 
Stellungnahme des Amts Lohmar:

"...
ich darf Bezug nehmen auf den u. a. @-Mail-Verkehr und Ihnen Folgendes mitteilen:

Bei der von Ihnen angesprochenen Fläche („Trampelpfad“) handelt es sich um ein privates Grundstück, über welches früher! mal der "Wanderweg“ ging.
Dieser Weg ist abgängig und gefährlich. er darf auch (Aggerauenkonzept, FFH-Gebiet) nicht mehr ertüchtigt werden.
Dieser Pfad existiert nur in der Örtlichkeit und ist nicht parzelliert.

Der Eigentümer ergreift nun richtigerweise Maßnahmen zur Sperrung des Weges, da er als Eigentümer verkehrssicherungspflichtig ist.
Der städtische Wanderweg läuft bekanntlich weiter oberhalb in der Verlängerung vom Sprengbüchel, wo die Stadt seinerzeit mit Fördermitteln eine wunderschöne Verbindung zu einem Forstweg nach Overath geschaffen hat.

Ein Verstoß gegen § LFoG NW kann ich hier nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
..."
 
Tja,
damit hat der Eigentümer gute Karten (und wahrscheinlich einen dicken Hals, weil er wg. der Sicherungspflicht schon mal einen auf den Sack bekommen hat :( ... )

grüße
 
Ich habe die Email bereits an den mir bekannten Kontakt im Amt Overath weitergeleitet und freundlich gefragt, auf welcher Basis man den Pfad dort als weniger "gefährlich und abgängig" betrachtet. Erfolgt eine Gefahrenbewertung nicht normalerweise durch einen Gutachter und nicht aufgrund der subjektiven Meinung es Privatgrundstückbesitzers oder einer Amtsperson?

Es erfolgt ja keine Sperrung des Weges beim Betreten auf der Overather Seite. Des Weiteren ist man durch die Sperrung notwendig, die "gefährlich(en) und abgängig(en)" Stellen ein zweites Mal zu passieren. Das ist ja quasi Gefahrenpotenzierung und nicht -minimierung.

Hier zum Thema Verkehrssicherheitspflicht, Wegebenutung durch „Sekundärnutzer und Aufstellung von Warnschilder und Gefahrenzeichen: "Nach einem Urteil des OLG Koblenz vom 7. April 2003 (Az.: 12 U 1829/01) sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht für einen Feldweg deutlich geringer als für sonstige Straßen. Bei Feldwegen muss der Eigentümer keine besonderen Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren in solchem Gelände treffen. Wegebenutzer (auch vor allem „Sekundärnutzer“ wie Radfahrer, Wanderer und Reiter) müssen mit Unebenheiten, Schlaglöchern, Steinen und Baumwurzeln auf den Wegen rechnen. Warnschilder und Gefahrenzeichen müssen in der Regel nicht aufgestellt werden. In Schadensfällen aufgrund typischer Gefahren haftet der Wegeeigentümer bzw. Baulastträger nicht."
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg#Verkehrssicherungspflicht
 
Da ich auch ein Local bin, bedauere ich natürlich den Wegfall diesen Weges. Ich werde den Abschnitt nun nicht mehr nutzen, über privates Eigentum möchte ich nicht meine Touren führen.
 
Hm, ich bin mir da nicht sicher in wie weit da die Zuständigkeiten zwischen Forstbehörde und Kommune aufgeteilt werden... Man kan ja mal bei der Forstbehörde nachfragen, ob die Sperrung rechtens ist "weil man den Pfad als passionierter Wanderer" schon ewig nutzt und sich nun wundert. ;)
Klar, es handelt sich um Privatgrund, aber wieviel Wald ist in Privatbesitz, oft bekommt man das nicht mal mit. Und es kann nicht einfach irgendwer ein Grundstück am/im Wald kaufen/erben/mieten auf dem sich ein Weg befindet, und diesen dann sperren weil ihn der "Verkehr" stört. Womöglich hat der Knilch die Geschichte mit der Verkehrssicherungspflicht dem Verwaltungsmenschen selber aufgetischt, nachdem alle anderen Beschwerden im Sande verlaufen sind. Frei nach dem Motto "steter Tropfen hölt den Stein"...
 
Ich denke, man sollte hier auch den Ball flach halten und es akzeptieren.

Ja, man darf im Aussenbereich Privatgelände nicht so ohne weiteres einzähnen und bestehende Wege sperren. Ob der Weg jetzt so nah am Haus vorbeigeht, dass das möglich wäre sei mal dahingestellt. Er geht aber definitv über die Parzelle auf der auch ein Wohnhaus steht.
Ja, der Weg ist sowohl in der alten DGK5 als auch in der aktuellen DTK 10 drin. Heisst aber nix, auf sowas kann man sich nicht berufen.
Ja, der Weg liegt laut Karte auf dem Flurstück des Besitzers und nicht auf dem Flurstück der Agger.
Ja, das FFH Gebiet DE-5109-302 beschränkt sich nur auf die Agger und deren Ufer selbst. Kann man aber sicher drüber streiten, wie breit der Uferstreifen ist, der zum FFH Gebiet gehört.
Ja, im Schutzziel ist sogar naturnahe Waldbewirtschaftung ausgewiesen
Ja, Verkehrssicherungspflicht beschänkt sich eigentlich nur auf versteckte oder unübliche Gefahren.

Aber:
Wenn der Eigentümer mit der Gemeinde abgemacht hat, dass da kein Weg mehr ist, dann ist da keiner mehr. Dann muss er auch dafür sorgen (können, dürfen, ...), dass der Weg zuwächst. Und dann kann auch kein neuer Weg angelegt werden.
Da wir uns aber nicht in einem Naturschutzgebiet befinden (oder doch?) müsste man, selbst wenn da kein Weg ist, zu Fuss die freie Natur begehen dürfen (abzüglich des Bereiches, der um das Haus eingezäunt werden darf).
Das Sieg- und Aggerauenkonzept sieht übrigens auch vor, dass Ufernahe Wege an den Rand der Auen verlegt werden, da sie (blablabla...)

Sind also alles viele Wenns und Abers.
Offensichtlich ist die Gemeinde auf Seiten des Eigentümers. Ich finde, man sollte die Gemeinde dann darauf hinweisen, dass der Weg auch in der DTG10 entfernt werden sollte, da zumindest ich beim Radfahren und Wandern nach genau dieser Karte plane (um dann sagen zu können "Das Landes Vermessungsamt sagt aber, dass da ein Weg ist!" )

Viele Grüße

Christoph

PS: Juristischer Laie, der Googelt
 
Eigentlich ist das sogar genau das vorgesehene Vorgehen, wie letztes Jahr in Nideggen leider auch durchexerziert.
Du hast als Eigentümer einen Weg auf deinem Grund und Boden und findest das doof. Da es aber im Wald ist, musst Du die Existenz mit allen Konsequenzen erstmal dulden. Genauso wie niemand einfach so auf fremden Grund einen Weg anlegen darf kann man einen bestehenden und in den Karten eingetragenen Weg nicht so einfach dichtmachen.
Du wendest Dich also an die Gemeinde/Stadt, sagst warum der Weg da weg soll und die entscheiden, ob das gerechtfertigt ist. Und dann kannst und musst Du den Weg aber auch entfernen.

Bis hierhin ist das Erfahrung aus Nideggen.

Den Wegzugang dichtzumachen ist also OK. Wenn Du in einem NSG / FFH bist, ist für Dich als Wanderer hier Schluss, da man ja die Wege nicht verlassen darf. Wenn Du nur im Wald bist, darfst Du zumindest zu Fuss einfach so weiterstromern, denn eine Genehmigung, das ganze Grundstück einzuzäunen wird der Eigentümer nicht so leicht bekommen (machen wird er das aber sicher dennoch...)

Ich muss auch leider sagen, so traurig das für uns als MTBler ist, das Ergebnis entspricht halt einem Denken, dass man in manchen Landschaftsbehörden hat, dass man eben alle Menschen ausser Förstern, Jägern undzuertifizierten Umweltschützern aus der Landschaft raushaben will.
Politik lebt vom mitmachen.
 
Was ist denn die Basis dieser Entscheidung durch das Amt Lohmar, den Weg dicht zu machen? Also von Amts wegen?
Ein Gutachten? Subjektive Einschätzungen? Dünkel?

Zur Erinnerung: Die durch das Amt Lohmar angesprochenen "gefährlich(en) und abgängig(en)" Stellen liegen auf dem Gebiet des Amtes Overath, das augenscheinlich bisher keinen Handlungsbedarf sieht!!

Ich habe die Ämter farblich gekennzeichnet um den meines Erachtens vorhandenen Widerspruch kenntlich zu machen!!
 
...das ging aus der zitierten E-Mail nicht hervor :)

Dann mal BEIDEN Verwaltungen den Spielball rüberwerfen und zusehen, wie sie in bester Asterix-Manier sich gegenseitig verrückt machen?

Der gemeine Verwaltungsbeamte müsste doch Schaum vor dem Mund kriegen, wenn die Nachbargemeinde über die eigenen Wege entscheidet :D

grüße
 
Heute kam unten stehende Stellungnahme der Stadt Overath

"...

der Verlauf des Wanderweges zwischen Broich und Honsbach, der vor einiger Zeit in Zusammenarbeit der Stadt Overath und der Stadt Lohmar hergerichtet wurde, ist aus dem beiliegenden Plan ersichtlich. Für diesen Weg ist die Stadt Overath bzw. die Stadt Lohmar verkehrssicherungspflichtig. Wie Ihnen Herr Burk bereits mitgeteilt hat, handelt es sich bei der von Ihnen angesprochenen Fläche nicht um einen offiziellen Wanderweg oder um einen öffentlichen Wirtschaftsweg sondern vielmehr um einen Trampelpfad über private Grundstücksflächen. Für diesen Trampelpfad besteht keine Verkehrssicherungspflicht seitens der Kommune. Insofern besteht auch kein Handlungsbedarf den Weg zusperren.

Mit freundlichen Grüßen
..."

Ich meine, das widerspricht sich weiterhin völlig.
Mir ist aus dem Schriftverkehr nicht klar geworden, warum die Stadt Lohmar einer Sperrung zustimmt bzw. diese veranlasst und auf Overather Seite kein Handlungsbedarf besteht, da ja Privatgrund!?
 
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