Liebe Leute, danke für eure Hinweise bis jetzt. Noch ist nicht ganz klar, ob wir die Tour im Sommer auch unternehmen werden können, falls dies aber der Fall sein sollte, werde ich natürlich hier berichten.
Zum Hinweis auf die Legalität des ganzen Unternehmens: Das ist bei uns in Österreich leider wirklich eine Krux. Die Rechtslage für Radfahrer ist derart schlecht, dass sich die viel kritisierte badenwürtenbergische 2 Meter Regel für uns liberal anmutet. So wie ich das sehe ist in Österreich das Befahren und von Forststraßen und Trails mit dem Rad verboten, es sei denn der Besitzer erlaubt es explizit. Das heißt aber auch, dass das Schieben und Tragen von Rädern überall legal ist. Die Konsequenzen eines rechtswidrigen Befahrens sind zweigeteilt.
1. Gibt es im Anwendungsbereich des Forstgesetzes (also überall im Wald, wozu auch die Kampfzone (das ist die Latschenkieferzone) des Waldes gehört), verwaltungsrechtliche Sanktionen. (Ich glaube das deutsche Äquivalent dazu ist die Ordnungswidrigkeit). Hier ist zu beachten, dass die Strafe für befahren von Singletrails deutlich geringer ist als die von Forststraßen. (Max. 120€ zu max. 800€, wenn ich das richtig im Kopf habe). Über der Kampfzone des Waldes, also dort wo es nur noch Grasvegetation gibt, ist das Forstgesetz nicht anwendbar und es gibt daher hier auch keine Strafe für das Befahren von Trails/ Forststraßen.
2. Das bedeutet aber leider nicht, dass man über der Kampfzone überhaupt nicht mit Unannehmlichkeiten rechnen müsste. Denn neben der öffentlich-rechtlichen Seite gibt es noch eine privatrechtliche. Das Befahren von Forststraßen und Trails stellt - sofern nicht erlaubt - auch einen Eingriff in Besitzrechte dar. Dagegen kann sowohl der Eigentümer als auch bspw. der Jagdpächter (Rechtsbesitzer) mit einer Besitzstörungsklage vorgehen. Damit dringt er aber nur bei Wiederholungsgefahr durch, sodass man die Klage durch das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung abwehren kann. Dann wird das ganze zwar billiger aber die Anwaltskosten der Gegenseite wird man in der Regel der Fälle begleichen müssen.
Eine andere Frage ist natürlich ob diese Rechtslage in der Praxis auch gelebt wird. Eine Verwaltungsstrafe gibt es glaube ich nur in den seltensten Fällen, weil die österreichischen Behörden die Einhaltung des Forstgesetzes nur selten kontrollieren. Manchmal hört man von Schwerpunktaktionen an Hotspots, aber das ist schon eine Zeit her und soweit ich das überblicken kann die große Ausnahme.
Privatrechtlich hängt es mal von den Eigentümern ab. Den österreichischen Bundesforsten ist das Radfahren eher wurst, zumindest wäre mir nicht bekannt, dass diese schonmal gegen Radfahrer vorgegangen wären. Die Kirche ist auch eher kulant unterwegs. Problematisch sind eher ehemals adelige Grundbesitzer. Das größte Problem gibt es aber mit dem Geldadel - den Jagdpächtern. Generell ist die Lage aber im Westen Österreichs entspannter. Hier hat man die Radfahrer als Tourismusfaktor anerkannt. In Niederösterreich und der Steiermark tendenziell schlechter.
Derzeit wird die Freigabe der Forststraßen für Radfahrer diskutiert. Die großen alpinen Vereine - Alpenverein, Naturfreunde (und Touristenklub?) sind mittlerweile für die Öffnung. Gegner sind vor allem die Jagd- und Landwirtschaftsverbände. Ob sich da in nächster Zeit was ändert sei dahingestellt. Die generelle Freigabe von Trails ist derzeit noch absolutes Minderheitenprogramm und in weiter Ferne.