Mountainbiker fürchten Waldgesetz: Bayerischer Rundfunk berichtet über Gesetzes-Entwurf

Es muss dort geregelt werden, wo die Länder abweichen dürfen und es setzt Mindeststandards.
Und nicht nur das. Es ermächtigt die Länder (§29 IV BWaldG nF) bestimmen zu können, dass das Befahren nur auf dafür ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig ist und das auch noch regional unterschiedlich.
 
.... und davon auch reichlich gebrauch gemacht. Schaut mal in eure lokalen Regelung zu den jeweiligen NSG in denen ihr so radelt. Stichwort: Landschaftsplan und dessen Regelungen.

So etwas zum Beispiel:

"
...
Verbote
Verboten ist insbesondere:
...
19. das Betreten und Befahren von Flä-
chen außerhalb der befestigten Wege,
Park-, Stellplätze und Hofräume
...

"
Definition befestigter Weg zum Beispiel so:

"
Ein befestigter Weg ... ist ein Weg, der überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient (Quelle Wikipedia). Trampelpfade, die quer durch Feld und Wald gehen fallen folglich nicht unter diesen Begriff.
"

Heisst in diesem Beispiel: Radfahren und wandern/laufen/gehen(!) nur auch Forstwegen und offiziellen Wegen erlaubt.

Wen es interesiert - kurze Anleitung: Name des NSG herausfinden. Dann nach Landschaftsplan suchen (meist findet sich dieser online).
Jo, kenne ich. Ist teilweise auch zu viel was in diesen Gebieten an Trails und Strecken angelegt wird. Und grade deswegen sollte eine, wie man heute so schön sagt, ideologiefreie Lösung mit der alle leben können angestrebt werden.
In solchen Gebieten bin ich oft unterwegs und schon hier scheitern die Aufsichtsbehörden damit das Fahren dauerhaft einzudämmen.
Und das betrifft ja nicht nur uns, in NSGs gelten für alle strenge Regeln, Hunde anleinen, nicht mit den Kindern am Bach spielen, nicht rauchen.....klappt prima. Letztens auf einer Tour noch ca. 50 entsorgte Altreifen neben einem Forstweg gesehen. Da wird so genau kontrolliert, dass die nicht mal mitbekommen wenn ein LKW mit Müll da kilometerweit reinfährt.
Ich fände es z.B. total gut wenn die abgholzten Gebiete genutzt würden um da Strecken anzulegen. Danach aufforsten, könnten Biker auch bei helfen.
Win / win, wir haben Strecken, dem Wald wird geholfen und das Wild durch den Betrieb vielleicht auch noch ein wenig fern gehalten, also weniger Verbissschäden.
 
Und nicht nur das. Es ermächtigt die Länder (§29 IV BWaldG nF) bestimmen zu können, dass das Befahren nur auf dafür ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig ist und das auch noch regional unterschiedlich.
Und spätestens wenn davon Gebrauch gemacht wird sollte dagegen von den Verbänden geklagt werden. Da habe ich, allerdings als nicht Jurist, Bedenken ob das verfassungskonform wäre. Gibt ja einige Gesetze die nachgebessert oder zurückgenommen werden mussten.
 
.... und davon auch reichlich gebrauch gemacht. Schaut mal in eure lokalen Regelung zu den jeweiligen NSG in denen ihr so radelt. Stichwort: Landschaftsplan und dessen Regelungen.

So etwas zum Beispiel:

"
...
Verbote
Verboten ist insbesondere:
...
19. das Betreten und Befahren von Flä-
chen außerhalb der befestigten Wege,
Park-, Stellplätze und Hofräume
...

"
Definition befestigter Weg zum Beispiel so:

"
Ein befestigter Weg ... ist ein Weg, der überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient (Quelle Wikipedia). Trampelpfade, die quer durch Feld und Wald gehen fallen folglich nicht unter diesen Begriff.
"

Heisst in diesem Beispiel: Radfahren und wandern/laufen/gehen(!) nur auch Forstwegen und offiziellen Wegen erlaubt.

Wen es interesiert - kurze Anleitung: Name des NSG herausfinden. Dann nach Landschaftsplan suchen (meist findet sich dieser online).

Ja aber NSG ist nicht Wald.
Im NSG gibt es immer Beschränkungen und die gelten auch für alle und das ist auch in Ordnung so.
 
Hab ich nicht behauptet. Aber selbst hier im Ballungsgebiet NRW ist sehr sehr viel Wald = NSG!
Ergo wird auch recht viel in NSGs rad gefahren, gewandert usw.

Die Lebensrealität der Menschen ist es dann bestehende Wege zu nutzen. Ob das ein Forstweg, Wanderweg oder einfach ein Trampelpfad ist. Den Menschen ist gar nicht klar das vieles davon nur geduldet, aber nicht erlaubt ist.

Ob es dann "in Ordnung" ist einfach nach Jahrzenten alles dicht zu machen und die Menschen auszusperren, darüber darf man durchaus geteilter Meinung sein.
 
Und spätestens wenn davon Gebrauch gemacht wird sollte dagegen von den Verbänden geklagt werden. Da habe ich, allerdings als nicht Jurist, Bedenken ob das verfassungskonform wäre. Gibt ja einige Gesetze die nachgebessert oder zurückgenommen werden mussten.
Hier wird ja nur auf Basis eines Entwurfs diskutiert. Es weiß ja noch keiner, ob dieses Gesetz so kommt und wie es dann aussehen wird.

Ich sehe es aber so wie in diesem Beitrag:
https://www.mtb-news.de/forum/t/neu...bikens-wie-wir-es-kennen.980989/post-19071645

Und er hat mit dem letzten Satz recht behalten. Die Waldbesitzenden haben schon das ganz große Besteck ausgepackt, mit Rechtsgutachten, verfassungswidrig und Klageandrohung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird ja nur auf Basis eines Entwurfs diskutiert. Es weiß ja noch keiner, ob dieses Gesetz so kommt und wie es dann aussehen wird.

Es sehe es aber so wie in diesem Beitrag:
https://www.mtb-news.de/forum/t/neu...bikens-wie-wir-es-kennen.980989/post-19071645

Und er hat mit dem letzten Satz recht behalten. Die Waldbesitzenden haben schon das ganz große Besteck ausgepackt, mit Rechtsgutachten, verfassungswidrig und Klageandrohung.
Ja, aber nicht wg. Betretungsrecht sondern weil sie in Nutzung und Bewirtschaftung streng reglementiert werden sollen .Die haben eben Bedenken, dass auch Forstmaschinen beschlagtnahmt werden können.
Mit der Beschlagnahme von Bikes war bei einer Gesetzeänderung in Bayern auch schon Thema. Und ist in Bayern schon ein Bike beschlagnahmt worden? Würde mich echt interessieren.
Den Waldbesitzern die ich kenne, ok sind nur fünf, ist völlig egal ob da einer Rad fährt.
 
Ja aber NSG ist nicht Wald.
Im NSG gibt es immer Beschränkungen und die gelten auch für alle und das ist auch in Ordnung so.
Das BWaldG erhält seine Legitimation, das Betreten des Waldes regeln zu dürfen, aus dem BNatSchG §59. Dort ist auch geregelt was die Waldgesetze dürfen.
Nebenbei ist bereits in §60 geregelt, dass ein Betreten auf eigene Gefahr stattfindet.

Ja, aber nicht wg. Betretungsrecht sondern weil sie in Nutzung und Bewirtschaftung streng reglementiert werden sollen. Die haben eben Bedenken, dass auch Forstmaschinen beschlagtnahmt werden können.
Und er hat mit dem letzten Satz recht behalten. Die Waldbesitzenden haben schon das ganz große Besteck ausgepackt, mit Rechtsgutachten, verfassungswidrig und Klageandrohung.
Woran sich die Forstlobby jetzt hochzieht, ist schon seit langem ganz klar im BNatSchG geregelt. Es hat nur kein Bundesland sein Waldgesetz entsprechend angepasst, noch ist irgend ein Ministerium oder Amt mal auf die Idee gekommen diesem Grundsatz zu folgen:
BNatSchG - § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
(1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen.
(2) …
(3) Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten.
 
Sicher? Klar, viele Wälder haben irgendeinen Status, aber NSG ist flächenmäßig eigentlich nicht so häufig.
Droht Deutschland deswegen nicht sogar ein EU-Verfahren?
Ich glaube das war wg. der Nationalparks.
Also wenn man sich bei uns ( Wuppertal) die Karte anschaut gibt es hier und in den Nachbarstädten viele NSG, teilweise sehr klein. Interessiert aber nur so lange bis eine Autobahn, ein Industriegebiet oder eine JVA gebaut werden soll. Natürlich brauchen wir mehr wirklich geschützte Natur ,dann aber bitte auch richtig. Das bedeutet für mich in erster Linie, dass man die Natur machen lässt. Was das in Bezug auf Artenvielfalt usw. bedeutet kann man gut am NP Bayrischer Wald sehen. Ich fände es auch konsequent da dann die schmalen Pfade bis zu einem gewissen Punkt zu dulden und die Forststrassen gar nicht mehr zu pflegen, wodurch die dann auch schmale Pfade werden.
Wäre mal eine ganz andere Art von Besucherlenkung und einen Versuch wert.
 
Den Wald sich der Natur überlassen . Auch hierzu gibt's was bei Quer, siehe

"Borkenkäfer vs. Naturschutz im Nationalpark Bayerischer Wald"​

Da kommen sich auch wirtschaftliche Interessen mit dem Naturschutz ins Gehege....
Halte Gesetze, wo abzusehen ist, dass ein sehr großer Teil der Bevölkerung diese ignoriert und die Einhaltung auf Grund des Aufwands nicht sichergestellt werden kann, für suboptimal. Kommt uns zwar entgegen, aber welchen Sinn macht das? Irgendwann schwindet dann generell die Akzeptanz und der Respekt. Und, wenn erst Mal ein Unsinn eingeführt ist, hält sich dieser über Jahrzehnte (2 Meter-Regelung).
Wichtige wäre, die Nutzung auf eigene Gefahr bleibt, damit die Eigentümer für die Dummheiten der Anderen nicht haften. Je besser ein Weg ausgebaut ist, desto höher die Erwartungshaltung von Genußradlern, was die Wegbeschaffenheit angeht. Die meisten Biker wollen solche Wege gar nicht, weil fad und diese den sportlichen Anspruch nicht erfüllen. Das wäre so, wie wenn man die Bergsportler von Bergpfaden auf die Forstautobahnen lenkt und Klettern bitte nur noch in eigens eingerichtete kostenpflichtigen Einrichtungen stattfindet. Vertritt man sich noch den Fuß auf dem Forstweg, weil man ein Stein oder ein Loch übersieht, verklagt man gleich Mal den Eigentümer. Wer braucht so was und wem kommt das zu Gute? Man kann doch nicht jeden Fleck der Welt zu einem Rollator geeigneten Ort umbauen? Wege für Menschen, die sich schwer tun, ausbauen, gern, aber bitte nicht alles einebnen und das Befahren nur noch von diesen ausgebauten Wegen erlauben, ansonsten bleibt nur noch der Bikepark. Nicht jeder wird aber Droppen und 10 Meter springen können, wobei Stürze sicherlich für bestimmte Berufsgruppen eine Beschäftigung sichern -Skitourismus Österreich. Wohne grenznah und hoffe, wir bekommen keine österreichischen Verhältnisse, wobei ich die Eigentümer verstehen kann, Wege wegen der Haftung für das Radeln nicht frei zu geben. Das ließe sich vielleicht auch regeln, indem man die Verantwortung dem Nutzer überträgt oder die am Tourismus gut verdienenden Gemeinden könnten aufkommen. Und immer noch gibt es die 2 Meter Regelung in BW. Gibt es den eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme und Analyse bzgl. des Nutzen dieser Regelung? Und was ist mit den Konsequenzen, sich eh nicht an Gesetze zu halten, weil man den Glauben und Respekt verliert? Für eine höhere Akzeptanz reicht es nicht, pauschal und ohne Einbezug der betroffenen Nutzer solche weitreichenden Entscheidung zu treffen, daher auch die Angst, dass es so weiter geht oder noch schlimmer wird. Alle Interessenverbände sollten mitwirken können, unabhängig vom Kapitalvermögen, um gemeinsam und Kompromissbereit an sinnvollen Lösungen zu arbeiten - Wunschdenken und vielleicht sehe ich auch das Thema nicht neutral. Aber die Angst, den Sport nicht mehr ausüben zu können, ohne weite Anreisen in Kauf zu nehmen, treibt mich um. Was schadet hauptsächlich den Wald? Der Klimawandel? Reduzieren wir häufig weite Strecke zu reisen, um legal auf Trails fahren zu können, wäre das nicht auch ein Beitrag zum Klimaschutz und gut für den Wald?
 
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Ja gern. Labere hier mir den Frust der letzten 30 Jahren runter - muss am Fön liegen... War radeln und jetzt geht's mir gut. Vielleicht ist es besser, "Das ist alles ein Scheiss..." mitzusingen und radeln zu gehen, als sich verrückt zu machen...
 
Zumindest hier sehr häufig. Verschaff dir selbst einen Überblick für deine Region -> https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de
Ich nehme dafür den Sachsenatlas, aber sei es drum ;)
Es ginbt schon recht viele NSG, wenn man in die Listen schaut, aber da ist viel Kleinkram drin, oder nix für MTB wesentliches (Gewässer o.ä.) oder es gibt in der NSG-Verordnung keine Einschränkungen für Radfahrer.

FFH sind viel mehr. Rund um Dresden ist praktisch jede bewaldete Hanglage FFH.
 
Was genau lernen die Jugendlichen? Also welche "Art" von Fahrradfahren?
Mountainbiken. Es muss nicht zwingend wettkampforientiert sein. Eine Freundin betreut mehrere Schulen mit MTB-AG's. Alles vorbei, wenn man nur noch asphaltierte Wege fahren kann. Beim Bahnradfahren glaube ich sind sie nicht so oft im Wald.
 
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Mountainbiken. Es muss nicht zwingend wettkampforientiert sein. Eine Freundin betreut mehrere Schulen mit MTB-AG's.
Vielleicht war die Frage zu unspezifisch gestellt.

Naturtrails, Wanderwege, Trampelpfade
oder
gebaute und geformte geglättete Strecken inkl. Anleger und Sprungschanzen?
 
Vielleicht war die Frage zu unspezifisch gestellt.

Naturtrails, Wanderwege, Trampelpfade
oder
gebaute und geformte geglättete Strecken inkl. Anleger und Sprungschanzen?
Ich würde da, Umsicht vorausgesetzt, nichts pauschal ausschließen wollen. Vermutlich finden sich wenige Orte wo all diese Möglichkeiten gegeben sind. Ich bin jetzt selbst nicht in der Kinder- und Jugendarbeit zu hause, habe aber mal eine Fortbildung des bayerischen Radsportverbands besucht. Das war schon beeindruckend was die Jugendlichen, welche das begleitet haben, drauf haben. Unter anderem haben wir ein "Zirkeltraining" mit dem Rad absolviert: Etwa 2 km Wald (erst rauf, dann runter) und dann auf einem Spielplatz über ein Klettergerüst (ohne Rad), dann noch ne "Kriechstrecke" und balancieren..... Drei Runden und ich war vollkommen platt. Ich trau mich sagen: wenn die Jugendlichen nur noch Forstweg fahren dürfen fahren die nur noch privat.
 
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