Schon klar, dass das AGBG im BGB aufgegangen ist. Ändert an der Sache aber nicht wirklich was, für Verzug des TE ist eine Mahnung erforderlich, eine Änderung durch AGB nicht möglich, vgl. Palandt (Kommentar zum Bürgerl. Gesetzbuch) § 309 Nr.4 BGB).
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Deine Meinung- auch überflüssig.Ich finde @Geisterfahrers Ausführungen interessant und @ronny1977s Aussage entbehrlich. Lern' erstmal richtig Lesen und Schreiben, bevor du dich der Fachliteratur des IBC widmest.
Deine Meinung- auch überflüssig.
Fachliteratur des IBC - Funny, Du zählst u.a. den Palandt zur Fachliteratur des IBC?! Oder kannst Du Dich nicht richtig ausdrücken?!
Ausgehend von der Ausdrucksweise bzw. der Formulierungen der Posts, ist das bei einigen hier definitiv kein "Hobby"Hobby Juristen
Grundsätzliches: Es ist schon lustig zu lesen wie sich Hobby Juristen über die Thematik unterhalten.
Nur so an den "Geisterfahrer" , schön, dass Du den Palandt - den Kommentar zum BGB zur Hand hast - nur was bringt Dir die Prüfung von AGB's wenn der SV Dir hierzu überhaupt keine Möglichkeit gibt - Kopschüttel.
Hat da etwa jemand "zufällig Jura studiert"?Grundsätzliches: Es ist schon lustig zu lesen wie sich Hobby Juristen über die Thematik unterhalten.
Nur so an den "Geisterfahrer" , schön, dass Du den Palandt - den Kommentar zum BGB zur Hand hast - nur was bringt Dir die Prüfung von AGB's wenn der SV Dir hierzu überhaupt keine Möglichkeit gibt - Kopschüttel.
Hat da etwa jemand ein neues Wort gelernt?Palandt
Soweit es mich betrifft: Ich streite nicht. Ich bin nach wie vor an einem vernünftigen Ergebnis interessiert.
Raus aus dem IBC. Sofort!Wenn bei mir irgendwo ein Fehler ist, bin ich immer gerne bereit dazu zu lernen.
... AGB's ...
Hat da etwa jemand "zufällig Jura studiert"?...
Sehr erfolgreich abgebrochen?Sicherlich mit Prädikat abgeschlossen.
Streiter sucht Mitstreiter! Herzlich Willkommen!Darf man noch mitstreiten oder sind nur noch Popcornplätze frei? Na, ich nehm erst mal den nächsten freienPlatz hier.
Nach 10 Jahren solltest du bemerkt haben, dass es tatsächlich 2 Personen sind.Naja, du schrubst, ein Anruf hätte die Sache erledigt, und du seist nach wie vor an der Antwort interessiert.
Und er selbst hat sich gar nicht mehr beteiligt.
Da kann man schon mal auf Ideen kommen. Bis dato hatte ich euch zwei für zwei Personen gehalten, aber das gab mir zu denken...
Aber: "AGB's"![]()
Was ist übler als medizinisches Halbwissen? Richtig, juristisches Halbwissen.
Allgemein ist die Konsultation eines Profis zu empfehlen.
In medizinischen Belangen und juristischen sowieso.
Frage an Dr. @Abragroll:Alternativ kannste in beiden Fällen auch mich fragen.