Beweislastumkehr nach §477 BGB:
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf), so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 477 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten sechs Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen...