Moin,
nun auch mal meinen unbedeutenden Senf dazu:
Fahrräder sind, sofern Sie im Keller oder der Wohnung stehen und dort gestohlen (Diebstahl) , bzw. einer der versicherten Gefahren (Brand, Blitzschlag, Leitungswasser etc. pp.) zum Opfer fallen mitversichert.
Alles andere muss i. d. R...