Im Grunde hat "torben2005" den derzeitigen Stand der der Dinge voll und ganz zusammengefasst.
Ich bin in der Pflicht nachzuweisen, dass das Fahrrad mein Eigentum ist. Der Kaufbeleg, auf dem auch Um- und Anbauteile aufgeführt sind, reicht dem Polizist nicht, da es möglich ist, dass in...