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Jobrad hält sich da raus.
"Mögliche Ansprüche aus einer Sachmängel-Gewährleistung müssen Sie grundsätzlich gegenüber dem ausliefernden Fachhändler geltend machen. Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin des Rades, sie hat alle gewährleistungsrechtlichen Ansprüche an Ihren Arbeitgeber abgetreten."