Und komischerweise geht er mit keinem Wort darauf ein, dass die entsprechende DVO die Mindestbreite von 2m explizit für Reiter und Kutschfahrer nennt, dagegen aber für Radfahrer es explizit nicht tut. D.h. der Verfasser der DVO wird dies sicherlich nicht 'aus Versehen' vergessen haben, sondern...