Es kommt darauf an, ob man von einer Straftat ausgehen kann. Einschlägig sind i.d.R. (versuchte) (gefährliche) Körperverletzung, Nötigung, (versuchte) Sachbeschädigung. Das wäre allemal der Fall bei heimtückischen Fallen (gespannter Draht, Nagelbrett, hinter Kurven angelegte und somit...