inCUBEator

Ort
DA
Was fährst du?
Fahrrad
Occupation
Bauarbeitender Informatiker

Signatur

Der Radfahrer muss das Brennen des Schlußlichts während der Fahrt ohne wesentliche Änderung der Kopf- oder Körperhaltung überwachen können. [Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung von 24.08.1953, §67, Abs.3]
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