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Du bist doch der Jurist, wenn ich das richtig verstanden habe. Es geht in Deinem Fall nicht um Schadensrecht (im KH-Fall) sondern um Gewährleistungsrecht. Im Gewährleistungsrecht gibt es die Kategorie Nutzungsausfall nicht. Lass "die Anderen" schreien, sie sind halt ahnungslos.
Was Du hast, ist...