Der genannte '§70 Abs. 1a' aus dem Landesforstgesetz NRW definiert nur, WANN ein Bußgeld wegen Fahrradfahrens erhoben werden darf. Ob das berechtigt ist, steht da nicht drin.
OB es berechtig ist, findet sich in in den Paragraphen 2, 3 und 4.
Mittlerweile ist das Landesforstgesetz und die...