Aber Hallo! Damit würde ich nicht hausieren gehen!
Hier ist der Straftatbestand einer Urkundenfälschung und Betrug erfüllt!:eek:
Davon abgesehen: Steuerhinterziehung, da für den 2. Umsatz (neue Rechnung) ja wohl keine Umsatzsteuer abgeführt wurde.
Wenn ihr schon einen Händler habt, der...