Sers Kerschi,
also grundsätzlich hättet ihr sicherlich keine Baugenehmigung beantragen müssen. Was ihr da gebaut habt, sind "bauliche Anlagen". Nach dem Landesbaugesetzen sind "Sprungtürme, Sprungschanzen und Rutschbahnen bis 10 m Höhe" gemehmigungsfrei. Der Tüv müsste deshalb wohl auch nicht...