Aktueller Inhalt von Tippowiak

  1. T

    ... Verboten !?!?

    Na, da geht bei Dir aber so einiges schief und gewollt durcheinandergewürfelt. Du wirfst Legalität des Befahrens und des Trails immer zusammen. Wie soll man aber einen illegalen Trail legal befahren. Das ergibt überhaupt keinen Sinn, das es sich bei einem illegal angelegten Trail um einen...
  2. T

    ... Verboten !?!?

    Na, wenn Du meinst.. :) Also nach meinem bescheidenen Verstand hat es natürlich etwas mit der Illegalität des Trails zu tun. Der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht ist nach den Sicherheitserwartungen des jeweils tatsächlich stattfindenden Verkehrs im Einzelfall zu bestimmen. Und bei der...
  3. T

    ... Verboten !?!?

    Sehr interessant, vielen Dank! Spanned bleibt der Fall, wo ein Trail mit Konstruktionen eigenmächtig angelegt wird und dieser dann von anderen benutzt wird in ev. falscher Sicherheitserwartung. Spannendes Thema und anschaulicher Leitfaden. Werde mir gleich bei einer Wanderrunde die Trails mal...
  4. T

    ... Verboten !?!?

    Aber noch mal eine Frage an Euch: Seht ihr in einem Fußpfad oder extra angelegten Trail mit Rampen einen tatsächlich öffentlichen Weg im Sinne des Gesetzes? Insbesondere wenn die Stadt oder Gemeinde Trails nicht toleriert, sondern wiederholt entfernt und auf die Rechtswidridkeit hinweist?
  5. T

    ... Verboten !?!?

    Funktion? Ich hab keine.. Bin nur HobbyMTBler, der aber nur auf großen Wegen gemütlich fährt und gerne wandert. Dazu halt Jurist und interessiert an der Rechtslage, da hier im Wald mehrere Trails errichtet wurden und ich mich fragte, wer da bei Unfällen haftet. Ich teile absolut Deine Meinung...
  6. T

    ... Verboten !?!?

    Es wurde lediglich der im Entwurf enthaltene § 2 I S. 3 nunmehr innerhalb des § 25 I 2 NWaldLG verabschiedet. Relevante inhaltliche Änderungen sehe ich da jetzt keine. Ich kann bei Gelegenheit aber ja mal in die relevanten Verkündungsblätter schauen. Mal sehen, was daraus hervorgeht. Wenn Du...
  7. T

    ... Verboten !?!?

    Ich habe oben die Gesetzesbegründung zitiert. Fußpfade u.ä. sind vom Gesetzgeber auch nach der Gesetzesbegründung nicht als befahrbare tatsächlich öffentliche Wege vorgesehen. Auch eine klare Abgrenzung zum Wandern wird erwähnt. Alleine hieraus kann man schon schließen, dass man auf mehr Wegen...
  8. T

    ... Verboten !?!?

    Kann man so pauschal nicht sagen. Alles, was als Kfz gilt, darf nur Fahrwege befahren (jedenfalls in NDS). S-Pedelecs sind Kfz, Pedelecs Fahrräder. Und da Fahrräder eben auch nur wenige Wege befahren dürfen, gilt für Pedelecs das gleiche.
  9. T

    ... Verboten !?!?

    Japp und genau das scheint der hier oftmals vorherrschende Irrglaube zu sein. Die Definition des tatsächlich genutzten Weges ist durch die Ausführungsbestimmungen eindeutig begrenzt: "5.1 Wege i. S. des § 25 Abs. 1 sind nicht Fuß- und Pirschpfade, Holzrückelinien, Brandschneisen...
  10. T

    ... Verboten !?!?

    Sorry Leute, ich musste mich jetzt nach einigem Mitlesen mal anmelden, da hier so viel rechtliche Unwissenheit bzgl. Niedersachsen herrscht. Kurz und knapp gesagt: man darf hier nur auf tatsächlich öffentlichen Wegen fahren. Das sind Wanderwege, Radwege, Fahrwege. Fahrwege wird keiner mit...
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