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@Sun on Tour:
Zu Ihrem Zitat:
"Dass man Wege nicht ohne Einverständnis des Eigentümers anlegen darf, sollte dabei aber klar sein"
Die Eigentümer sind mit keinen "Wegen" ausser den BEFESTIGTEN einverstanden und haben das ganz klar ausgedrückt.
Die meisten benutzten Trails sind Rückegassen oder...
zu # 527 (mitertom52070):
...nur der Vollständigkeit halber der Beginn der mittlerweile beendeten "Unterhaltung":
"Sehr geehrter Herr Waldeigentümer,
spazieren gehen darf ich doch am Rathsberg oder? Und meine 10 Wochen alte Tochter dort im Kinderwagen spazieren schieben darf ich doch auch...
Zu den Fragen von @Ketchup(#401) und @Fabse86(# 406 und # 407):
Diese Verbote können Sie auch gerne beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachlesen unter:
http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldfunktionen/erholung/
---------
Zur Definition „Weg“:
Das...
@siggi985
Ihre Aufnahme zeigt den süd-westlichen Beginn des Naturschutzgebiets (NSG) "Wildnis am Rathsberg".
Dort gilt die entsprechende NSG-Verordnung.
Die Befestigung endet nach ca. 75 m. Ein Befahren ist jedoch nicht zulässig.
Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen das Landratsamt und...
Ich darf mich bei all denjenigen bedanken, die sachlich und fair auf meine Beiträge antworten.
Bitte beachten Sie künftig die auf Seite 16 genannten Regelungen, damit Konflikte vermieden werden.
Soweit ich mitbekommen habe plant die Stadt ER zusammen mit der IG MTB zeitnah Ausgleich für die...
Es fand ein Treffen bei der Stadt Erlangen am 7. April 2014 statt. Anwesend waren die Stadt ER, diverse MTB-Vertreter, Landskreisamt ERH, Waldeigentümer, Stadtförsterei und der Leiter des Forstamtes.
Dort wurden insbesondere von Seiten der Forstbehörden, Landkreisamt und Eigentümer die 4 Punkte...
Für ALLE zur Klarstellung der Rechtslage für die Waldgebiete zwischen
Erlangen-Bubenreuth-Rathsberg-Bräuningshof-Atzelsberg:
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Im gesamten Naturschutzgebiet (NSG) „Wildnis am Rathsberg“ ist...